Kinderrechte sind überall und betreffen alle Lebensbereiche. Dementsprechend muss auch die Kinderrechtskonvention so umgesetzt werden, dass sie in alle Lebensbereiche hineinwirkt. Das Grundgesetz bietet dafür das Fundament. Deswegen setzen wir uns für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein.

Kommunen, Länder und der Bund müssen gemeinsam daran arbeiten, die UN-Kinderrechtskonvention bei politischen Prozessen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Kinderrechte sollten nicht nur im Ressort Kinder, Jugend und Familie eine Rolle spielen, sondern in allen Politikfeldern einbezogen werden.

Eine systematisierte und kontinuierliche Datenerhebung sowie Kinderrechte-Indikatoren könnten die Bewertung der Gesamtsituation von Kindern erleichtern und eine Orientierung für die Ausarbeitung, Kontrolle und Beurteilung von politischen Maßnahmen für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention bieten.

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