Die UN-Kinderrechtskonvention basiert auf vier Grundprinzipien (general principles), von denen eines das Recht auf leben und persönliche Entwicklung aus Art. 6 ist. Danach hat jedes Kind hat das Recht, in einem geschützten Rahmen aufzuwachsen, in dem es sich bestmöglich entwickeln kann. Kinder und Jugendliche sollen aktiv am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Zu einem würdevollen Leben gehört auch das Recht darauf, in einer gesunden Umwelt aufzuwachsen.

In der UN-Kinderrechtskonvention gibt es kein direktes Recht auf eine gesunde Umwelt. Um allerdings das Recht auf Leben und eine gute persönliche Entwicklung umsetzen zu können, braucht es auch eine intakte und gesunde Umwelt. Wie wichtig dieses Thema Kindern und Jugendlichen ist, sieht man unter anderem an Bewegungen wie Fridays for Future.

General Comment Nr. 26 zu Kinderrechten und Umwelt mit einem besonderes Fokus auf dem Klimawandel

Der General Comment 26 zum Thema Kinderrechte, Umwelt und Klima wurde 2023 veröffentlicht. Er bringt auf den Punkt, was getan werden muss, um das Recht auf eine saubere und gesunde Umwelt zu gewährleisten und die bisher eher vagen Aussagen der Konvention zum Thema Umwelt und Klimaschutz zu konkretisieren.

General Comment Nr. 26 in Einfacher Sprache

Im Vorwort des General Comment 26 wird betont, dass die Staaten zudem sicherstellen sollen, dass die vorliegende allgemeine Bemerkung bei allen Beteiligten, insbesondere bei Kindern, weit verbreitet wird und in mehreren Sprachen und Formaten, einschließlich altersgerechter und zugänglicher Versionen, zur Verfügung gestellt wird.

Animationsvideo zum General Comment Nr. 26

Kinder weltweit haben an der Erstellung des General Comment 26 mitgewirkt. 16.331 Kinder aus 121 Ländern teilten dem Ausschuss ihre Ansichten und Ideen mit, um ihn zu entwickeln. Dieses Animationsvideo macht den General Comment für Kinder verständlich und erklärt, wie sie als Instrument genutzt werden kann, um sich für Veränderungen einzusetzen.

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