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16. Kinder- und Jugendbericht: Politische Bildung ist ein Kinderrecht

Der 16. Kinder- und Jugendbericht widmet sich dem Thema „Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter“. Er wurde am 11. November 2020 vorgelegt.

Im Bericht an die Vereinten Nationen zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland, forderte das Netzwerk Kinderrechte bereits, verbindliche sowie altersangemessene Prozesse und Strukturen einzuführen, die die Selbst- und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in jedem Alter in den Bildungs- und Erziehungseinrichtungen garantiert.

Die Vermittlung grundlegender Werte, wie Kinder- und Menschenrechte sind ein unverzichtbarer Grundpfeiler für unsere Demokratie

Der Bericht betont die Wichtigkeit der Förderung demokratischer Bildung und schildert die steigenden Herausforderungen für die Demokratie und die politische Bildung. Er gibt einen breiten Überblick über die sozialen Räume, in denen junge Menschen politische Bildung erleben. Als unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft wird die Vermittlung grundlegender Werte, wie Menschen- und Kinderechte, Toleranz und das Wissen über die fundamentalen Grundlagen unserer Demokratie benannt.

Die Entwicklung kritischer Urteilskraft gehört zum vornehmlichsten Ziel politischer Bildung

Die Sachverständigenkommission fordert ein deutliches Bekenntnis der Politik zu einer unverzichtbaren, an Demokratie und Menschenrechten orientierten politischen Bildung. Dies gilt insbesondere für Krisenzeiten. Hervorgehoben wird, dass der außerschulischen Bildung in diesen komplexen und schwierigen Krisenzeiten eine herausragende Rolle zukommt. Die Corona-Krise demonstriert, dass nicht alle Menschen vor dem Virus gleich sind und einige negativer von den Ad-hoc-Formen des Home Schooling betroffen sind.

Es fehlt an wissenschaftlicher Begleitung und Forschung

Der Bericht zeigt auf, dass es Bedarf gibt, die Wechselwirkungen zwischen politischer Bildung und politischer Partizipation zu untersuchen, ebenso die Wechselwirkungen zwischen dem Arbeitsfeld der Jugendarbeit und der politischen Bildung.

Kinderrechte ins Grundgesetz

Die Kommission spricht sich dafür aus, die Kinderrechte noch in der 19. Legislaturperiode im Grundgesetz zu verankern und verweist auf die Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD. Auch das Netzwerk Kinderrechte setzt sich seit Jahren für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein. In der Pressemitteilung vom 13. Januar hebt das Netzwerk hervor, dass der Formulierungsvorschlag, auf den sich die Regierungsparteien geeinigt haben, allerdings hinter der Kinderrechtskonvention zurück bleibt.

Hintergrund des Kinder- und Jugendberichts: Die Bundesregierung ist gemäß § 84 SGB VIII verpflichtet, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendbericht vorzulegen und dazu Stellung zu nehmen. Mit der Ausarbeitung des Berichtes wird jeweils eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt.