Mitglied werden
Die ordentliche Mitgliedschaft im Netzwerk Kinderrechte können laut Satzung kinderrechtlich engagierte, rechtsfähige Organisationen der Zivilgesellschaft mit bundesweiter Bedeutung beantragen, die die satzungsgemäßen Ziele des Netzwerks unterstützen. Organisationen und natürliche Personen, die die satzungsgemäßen Ziele ideell und finanziell unterstützen wollen, können eine Fördermitgliedschaft beantragen.