Beitragsordnung

Beitragsordnung der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur  Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V. (Stand 28. November 2023)

§ 8 in Abschnitt III Beitrag der Satzung der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V. lautet: „Zur Durchführung der Aufgaben der National Coalition wird ein finanzieller Beitrag erhoben. Seine Höhe wird im Rahmen einer Beitragsordnung von der Mitgliederversammlung festgesetzt; der erwei-terte Vorstand kann im Einzelfall eine Beitragsermäßigung beschließen. Fördernde Mitglieder teilen die Höhe ihrer Zuwendung dem erweiterten Vorstand schriftlich mit.“

Als Beitragsordnung gilt folgende Regelung:

  1. Der jährlich aufzubringende ordentliche Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 350 €.
  2. Organisationen und Verbände, die nach ihrer Größe, Mitgliederzahl, Struktur und Finanzkraft dazu in der Lage sind, sollen einen höheren Beitrag entrichten, der der Selbsteinschätzung unterliegt; er sollte nicht weniger als 1.200 € jährlich betragen.
  3. Bei mangelnder Finanzkraft kann der erweiterte Vorstand den Beitrag im Einzelfall auf Antrag vorübergehend herabsetzen. Nach Ablauf von drei Jahren ist der jährlich aufzubringende or-dentliche Mitgliedsbeitrag in Höhe von 350 € zu entrichten, insofern kein neuer Antrag auf Herabsetzung des Beitrags eingereicht wurde. Für den Antrag auf Herabsetzung des Beitrags ist das ausgefüllte Formblatt bei der Geschäftsstelle einzureichen.
  4. Fördermitglieder (Einzelpersonen) entrichten einen Beitrag in Höhe von mindestens 120 € im Jahr. Fördermitglieder (juristische Personen) entrichten einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von mindestens 350 € im Jahr. Die Höhe ihrer Zuwendung teilen sie in ihrem Aufnahmeantrag schriftlich mit.
  5. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden. Die Beitragsordnung wird mindestens alle fünf Jahre überarbeitet.

Die Beitragsordnung wurde in der vorliegenden Fassung durch die Mitgliederversammlung am 28. November 2023 angenommen.