Grundgesetz

Die Zeit ist reif! Was lange währt, wird doch nicht gut?

Chronologie der Aktivitäten des Netzwerks Kinderrechte zu „Kinderrechten ins Grundgesetz“

Die Verhandlungen über die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz für die aktuelle Legislaturperiode sind gescheitert. Dies teilte Justizministerin Christine Lambrecht am 08. Juni 2020 kurz nach dem Internationalen Kindertag 2021 mit. Es ist eine herbe Enttäuschung, dass sich die Bundestagsfraktionen nicht auf eine gemeinsame Formulierung einigen konnten.

Das Netzwerk Kinderrechte hat sich in den vergangenen 2 Jahrzehnten für die Verankerung von starken Kinderrechten im Grundgesetz eingesetzt. Die Pandemie hat schmerzlich vor Augen geführt, dass Beteiligungsrechte von Kindern sowie der Vorrang des Kindeswohls bei vielen politischen Entscheidungen auf der Strecke geblieben sind.

Es ist bedauerlich, dass diese Chance vertan wurde. Das Netzwerk Kinderrechte wird sich weiter für starke Kinderrechte im Grundgesetz einsetzen. Fast 30 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland, am 5. April 1992 ist die Zeit mehr als reif, für die Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz. Bis heute werden bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung die Belange und Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtigt.

Das Netzwerk Kinderrechte weiß sich in dieser Haltung in Übereinstimmung mit dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes. Der UN-Ausschuss hat Deutschland in seinen Abschließende Bemerkungen bereits drei Mal (1995, 2004 und 2014) aufgefordert, die Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen.

In der folgenden Chronologie haben wir eine Rückschau unserer Aktivitäten aus den vergangenen Jahren aufgelistet, in dessen Rahmen wir uns für die Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz eingesetzt haben. Es handelt sich hierbei um ausgewählte Initiativen und Tätigkeiten. Darüber hinaus, haben wir im Rahmen von Veranstaltungen, Fachartikeln, Interviews und in Anhörungen für dieses Anliegen geworben.

  • März 2021: Kinderrechte ins Grundgesetz aber richtig
    Mitzeichnung des Appells „Kinderrechte ins Grudngesetz – aber richtig“ des Aktionsbündnis Kinderrechte. Breite Unterstützung des Appells durch die Mitglieder unseres Netzwerks.
  • Mai 2020: Interne Positionierung für die Mitglieder des Netzwerks Kinderrechte
    Unser Fazit: Der vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz entspricht nicht zentralen Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und fällt in verschiedenen zentralen Fragen hinter den Schutzumfang der UN-KRK zurück. Sollte der Entwurf aus dem BMJV die Ressortabstimmung passieren und im Kabinett beschlossen werden, fordert die National Coalition Deutschland den Bundestag und den Bundesrat dringlich dazu auf, ihn im parlamentarischen Verfahren den Prinzipien der UN-KRK anzupassen. Würde er Gesetz, liefe er einer völkerrechtsgemäßen Auslegung des Grundgesetzes zuwider. Der Entwurf trägt in dieser Form auch nicht dazu bei, das bestehende Umsetzungsdefizit der UN-KRK in Deutschland zu beheben. Mehr noch: Der vorliegende Entwurf beinhaltet die Gefahr, das Ziel einer Stärkung der Kinderrechte zu konterkarieren, da der Entwurf hinter den Vorgaben der UN-KRK und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückbleibt. Die National Coalition fordert die Mitglieder des Bundestages und des Bundesrats dringlich dazu auf, den Entwurf des BMJV den Vorgaben der UN-KRK entsprechend anzupassen.
  • September 2019: Parlamentarischer Austausch zu Kinderrechten ins Grundgesetz auf Einladung unseres Schirmherren Thomas Oppermann
    Das Netzwerk Kinderrechte bot Parlamentarierinnen und Parlamentariern Gelegenheit zum Austausch über den weiteren Handlungsbedarf zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Das Netzwerk benannte die Kernelemente, die ein Formulierungsvorschlag enthalten müsse, um nicht hinter den Vorgaben der UN-Kinder-rechtskonvention zurückzubleiben: Beteiligungsrechte müssen explizit verankert werden, ebenso der Vorrang des Kindeswohls.
  • Mai 2019: Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“
    Bereits 2018 hat sich die Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“ gegründet. Ziel ist es Kinder, Jugendliche und Erwachsene darüber zu informieren, warum Kinderrechte im Grundgesetz notwendig sind, für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zu werben und Diskussionen anzuregen. Wir haben für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz geworben und Diskussionen zu dem Thema angeregt. Zu den 50 Organisationen, die sich dieser Initiative angeschlossen haben, gehörten auch zahlreiche unserer Mitglieder. Am 22. Mai 2019 startete die Initiative ihre erste gemeinsame öffentlichkeitswirksame Aktion – Der Satz “Kinderrechte ins Grundgesetz, damit…” wurde vervollständigt und unter dem Hashtag #kigg19 in sozialen Netzwerken veröffentlicht.
  • November 2018: Parlamentarisches Frühstück zu Kinderrechten ins Grundgesetz
    „Wie können Kinderrechte bestmöglich im Grundgesetz verankert werden?“. Darüber sind wir am 22. November 2018 bei einem Parlamentarischen Frühstück mit den Mitgliedern des Deutschen Bundestags ins Gespräch gekommen.
  • Februar 2018: Koalitionsvereinbarungen
    Das Netzwerk hat alle im Deutschen Bundestag vertretenen MdB´s angeschrieben. Anlässlich der Koalitionsvereinbarungen 2018 wurde auf die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz und Rechte geflüchteter Kinder hingewiesen.
  • November 2018: Schreiben von Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats des Netzwerks Kinderrechte an die Mitglieder der Bund-Länder Arbeitsgruppe „Kinderrechte ins Grundgesetz”
    “Als Mitglieder des Beirats der National Coalition sind wir der Ansicht, dass die Formulierung eines Kindergrundrechts von dem Ziel geleitet sein sollte, die Grundprinzipien der UN-KRK verfassungsrechtlich abzusichern. Auch sollte ein neu zu entwickelnder Vorschlag nicht hinter Artikel 24 der EU-Grundrechtecharta zurückfallen, in welchem die Rechte des Kindes umfassend definiert sind. Schließlich ist sicherzustellen, dass ein Kindergrundrecht nicht den in Artikel 6 Absatz 2 GG (ebenso wie in Artikel 18 Absatz 1 UN-KRK) enthaltenen Vorrang der Elternverantwortung vor staatlicher Verantwortung in Frage stellt und das bewährte Dreiecksverhältnis zwischen Kind, Eltern und Staat nicht angetastet wird. Um sicherzustellen, dass ein Kindergrundrecht subjektive Rechtsansprüche begründet, müssen die Kinderrechte als Grundrecht im Grundgesetz verankert werden. Eine Staatszielbestimmung reicht deshalb nicht aus.”
  • 2018: Check deine Rechte
    Beim Partizipationsprojekt „Check deine Rechte“ übermittelten uns Kinder und Jugendliche neben vielen weiteren kinderrechtlichen Anliegen die klare Botschaft: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz!„Warum stehen Kinderrechte nicht im Grundgesetz?“ (Helena 8 Jahre, HaQuaMa Schülerzentrum Berlin)
    „Nehmt uns doch endlich wahr und macht die Kinderrechte im Grundgesetz klar! (Kinderrechte Rap der Regenbogengrundschule Falkenbach).Bei unserer Mitgliederversammlung 2018 kamen sechs Kinder der Grundschule Coburg mit Bundesministerin Franziska Giffey über die Anliegen bei Check deine Rechte ins Gespräch. Die Bundesministerin schrieb bei der Veranstaltung eine eigene Forderung in eine Sprechblase: „KINDERRECHTE INS GRUNDGESETZ“.
  • April 2017: Pressemitteilung – 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland Kinderrechte endlich im Grundgesetz verankern!
    „Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz führt nicht, wie von manchen befürchtet, zu einer Schwächung der Stellung der Eltern. Im Gegenteil, Eltern erhalten dadurch bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Einrichtungen tatsächlich durchzusetzen. Es ist zu erwarten, dass wichtige Anliegen wie etwa die Erhöhung der Chancengerechtigkeit in der Bildung, die Verringerung der Kinderarmut oder das Recht des Kindes auf Beteiligung durch die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz deutlich mehr Gewicht erhalten werden. Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen, wäre ein gutes Fundament, auf das wir in den kommenden 25 Jahren aufbauen können.“
  • August 2017: Wahlprüfstein zu Kinderrechten ins Grundgesetz
    „Unterstützt Ihre Partei die explizite Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz?
  • September 2016: Podiumsdiskussion: „Die Zeit ist reif…Kinderrechte ins Grundgesetz“ in Hamburg und Pressemitteilung hierzu
  • September 2016: Hamburger Appell und Hintergrundpapier
    „Kinder haben Rechte. Aber die Interessen der Kinder und Jugendlichen spielen in Deutschland noch immer eine Nebenrolle. Bei Entscheidungen im öffentlichen Leben sowie in Politik, Justiz und Verwaltung werden ihre Stimmen kaum gehört. Wir haben deshalb die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen zum nächsten Deutschen Bundestag mit dem hamburger Appell aufgefordert: Setzen Sie sich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein!

    • Damit Staat und Gesellschaft das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellen
    • Damit Kinder als eigenständige Persönlichkeiten anerkannt werden
    • Damit die Förderung und der Schutz für Kinder verbessert werden
  • Dezember 2010: Ergänzender Bericht der National Coalition zum Dritt- Viertbericht der Bundesregierung
    Die ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz (Nrn.19 f.) steht immer noch aus. Angesichts der, wenn auch in ihrer Reichweite recht unterschiedlichen, verfassungsrechtlichen Regelungen in fast allen Bundesländern, ist nicht nachvollziehbar, dass der Bund es versäumt, das in der Bevölkerung hoch angese­hene Grundgesetz für die Weiter­entwicklung des Rechtsbewusstseins in Deutschland zu nutzen. Die National Coalition empfiehlt dem UN-Ausschuss, die Bundesregierung aufzufordern, den Bedenken gegen eine Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz entgegenzutreten und eine Verfassungsänderung in die Wege zu leiten; (S.5/6)
  • 2010: Argumente der National Coalition zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz
    In diesem Papier haben wir erklärt, warum es eigener Kinderrechte im Grundgesetz bedarf und was sich durch die Aufnahme ändern würde.
  • 2009: Welche Rolle spielen Kinderrechte bei der Bundestagswahl 2009?
    Wir haben die im Bundestagvertretenen Parteien gefragt: Unterstützen Sie die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz? Wenn ja, welche Initiativen planen Sie in diesem Zusammenhang? (Frage 1)
  • April 2007: Diskussionspapier Diskussion zur Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung
    Hierin haben wir die folgenden Kernelemente einer Grundgesetzänderung gefordert: Kernelemente einer Grundgesetzergänzung Entsprechend der Vorgaben aus dem internationalen (UNKinderrechtskonvention) und europäischen Recht (EU-Grundrechte-Charta) sollte die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz die folgenden Kernelemente umfassen:

    • Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit;
    •  Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung, Artikel 6 Absatz 2 UN-KRK;
    • Das Recht des Kindes auf Schutz (u.a. vor Gewalt, Artikel 19 UN-KRK), Förderung (u.a. auf Bildung, Artikel 28 UN-KRK, bestmögliche Gesundheit, Artikel 24 UN-KRK und auf einen angemessenen Lebensstandard, Artikel 27 UN-KRK) und Beteiligung (u.a. Berücksichtigung der Meinung des Kindes entsprechend Alter und Reifegrad, Artikel 12 UN-KRK);
    •  Der Vorrang des Kindeswohls bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen, Artikel 3 UN-KRK;
    • Die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen, Artikel 4 UN-KRK.
  • 2000: Ergänzender Bericht der National Coalition zum Zweitbericht der Bundesrepublik Deutschland an die Vereinten Nationen gemäß Artikel 44 Abs. 1 Buchstabe b des Übereinkommens über die Rechte des Kindes.
    Zitat aus der Zusammenfassung S. 2: „Das Ziel, durch die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland der UN-Konvention über die Rechte des Kindes einen verfassungsrechtlichen Status zu geben, ist bisher nicht erreicht worden.“
    Bereits im Jahr 1995 hat unsere Bundesregierung gegenüber dem UN-Ausschuss für die Rechte erklärt, eine Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung zu prüfen: Zweitbericht S. 8:
  • Ausschuss für die Rechte des Kindes, Abschließende Bemerkungen, 1995
    Ziffer 21: Das Komitee begrüßt die Information der Regierung, dass die Aufnahme von Kinderrechten in die deutsche Verfassung geprüft wird und ermutigt sie, in diesem Sinne das Ziel, der UN-Konvention über die Rechte des Kindes einen verfassungsrechtlichen Status zu geben, weiterzuverfolgen. „Im Gegensatz zu den Verfassungen einiger Bundesländer und neuerdings der Europäischen Grundrechtecharta ist es bisher nicht gelungen, Kinderrechte ausdrücklich in die deutsche Verfassung (Grundgesetz) aufzunehmen. Zwar stehen nach Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz Kinder als Teil ihrer Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung, aber die NC hält die alleinige grundgesetzliche Absicherung des Kindes über die Familie für unzureichend und nicht kindgerecht. Bisher vermittelt das Grundgesetz dadurch den Eindruck, dass Kinder lediglich als Objekte der Erwachsenen betrachtet werden, eine Auffassung, die u.a. im Gegensatz zu der des Bundesverfassungsgerichts steht, das in mehreren Urteilen die Subjektstellung von Kindern festgestellt hat. Die National Coalition teilt nicht die im Zweitbericht geäußerte Auffassung der Bundesregierung, dass eine Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung nicht erforderlich ist. Sie ist vielmehr der Meinung, dass eine ausdrückliche Benennung der Rechte des Kindes deren Umsetzung in der Verfassungswirklichkeit nachhaltig unterstützen und zu einer Bewusstseinsveränderung der Erwachsenen gegenüber Kindern beitragen würde. Die National Coalition empfiehlt dem Ausschuss die Bundesregierung aufzufordern:Den Rechten des Kindes in Deutschland einen verfassungsrechtlichen Status zu geben.“
  • März 1995: Stellungnahme der Koordinierungsgruppe zum Erstbericht der Bundesregierung an den UN-Ausschuss (März 1995)
    S.83 „Bisher kennt der Text der deutschen Verfassung (Grundgesetz) ausdrücklich nur das Recht des Kindes auf Schutz (protection). Anlässlich der deutschen Einheit musste der Text der Verfassung überarbeitet werden.“

 

09. Juni 2021 – Cora Ripking und Kirsten Schweder