Grundgesetz

Kinderrechte ins Grundgesetz

Bei einer Arbeitstagung der Koordinierungsgruppe am 23. September 2015 hatten wir unsere ehemalige Schirmherrin, Prof. Dr. Rita Süssmuth, zu Gast. Thema des Dialogs mit der Präsidentin des Deutschen Bundestags a.D. war die langjährige Forderung der NC, die Kinderrechte endlich im deutschen Grundgesetz zu verankern. Anliegen war es, Strategien zu entwickeln, um dieser Forderung noch mehr Gewicht zu verleihen. Es ist so überholt und überfällig, brachte es Rita Süssmuth auf den Punkt. Sie appellierte, es gäbe keinen Grund aufzuhören dafür zu kämpfen und empfahl den Anwesenden eine entsprechende Hartnäckigkeit an den Tag zu legen. Angeregt wurde neben dem Druck, der von der Straße kommen müsse, auch eine fraktionsübergreifende Initiative im Parlament.

Das Elternrecht ist im Grundgesetz dem Kinderrecht gegenüber höherwertig.
Kinderrechte und Elternrechte seien zwei Seiten einer Medaille und bedingten sich gegenseitig. Es ginge um das Wohl beider, die miteinander verschränkt seien. Es müsse auch im Interesse der Eltern sein, den Kinderrechten mehr Gewicht zu verleihen.
Auf ihrer Website schreibt Rita Süßmuth auf der Startseite so treffend: Der Wille zu Veränderungen muss oft mühsam und mit Leidenschaft, auch mit dem Risiko zu scheitern, gestiftet und durchgesetzt werden. Unser Sprecher Prof. Dr. Jörg Maywald benannte die Notwendigkeit weiter behaarlich dafür einzutreten und benannte in diesem Zusammenhang ein Zitat von Heribert Prantl aus seinem Buch: Kindheit. Erste Heimat: „Eine Verfasung ist eine Liebeserklärung an ein Land. Wenn Kinder darin nicht vorkommen, fehlt ihr was.“
In diesem Sinne werden sich die NC und ihre Mitglieder weiter für eine Verankerung der Kinderrechte im deutschen Grundgesetz stark machen!