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Laut Artikel 23 der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention müssen alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um Kindern und Jugendlichen mit Behinderung eine aktive Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen. Dem liegt das Menschenrechtsprinzip der Inklusion zugrunde, das ein Miteinander von Menschen, unabhängig von ihren individuellen Merkmalen und Eigenschaften, fordert. Tatsächlich bleiben Kinder und Jugendliche mit Behinderung weiterhin aus vielen zentralen Lebensbereichen wie Bildung, Freizeit, Kultur und Arbeit ausgeschlossen. Wie weit eine Inklusion gelingen kann, hängt darüber hinaus stark von Faktoren wie Wohnort und Bildungskapital und finanzielle Ressourcen in der Familie ab. Weitere politische Maßnahmen sind notwendig, um Artikel 23 und die Behindertenrechtskonvention weiter umzusetzen.
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Mit dem Thema Gesundheit befassen sich Artikel 6 (Recht auf Leben), 24 (Gesundheitsvorsorge) , 27 (Angemessene Lebensbedingungen) und 33 (Schutz vor Drogenmissbrauch) der UN-Kinderrechtskonvention. Auch hier ist eine Korrelation zwischen der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und der familiären Lebenssituation und speziell dem vorhandenen ökonomischen- und Bildungskapital zu erkennen. Gesunde Ernährung, ausreichende medizinische Versorgung und eine angemessene Lebensumgebung sind entscheidende Faktoren für die Gesundheit. Studien zeigen, dass ca. ein Drittel aller Kinder und Jugendlichen wiederkehrende körperliche Beschwerden wie Kopf-, Bauch- und Rückenschmerzen haben. Viele Kinder und Jugendliche berichten außerdem über mentale Belastung und Stress durch Schule, Leistungsdruck oder Mobbing.