In Art. 13 der UN-Kinderrechtskonvention ist das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit festgehalten. Demnach haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt auch die Freiheit ein, sich Informationen und Gedankengut jeder Art zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.

Damit sich Kinder und Jugendliche diese Informationen auch wirklich beschaffen können, ist es wichtig, dass sie in einfacher und kindgerechter Sprache zur Verfügung stehen. Denn: Einfache Texte sind für viele zugänglich, komplizierte Texte schließen aus. Die UN-Kinderrechtskonvention gibt uns den Auftrag Kinder und Jugendliche ernst zu nehmen. Eine einfache, klare und verständliche Sprache gehört dazu.

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