GrundgesetzKindeswohlvorrangUN-Kinderrechtskonvention

Die Zeit ist reif.. für eine Grundgesetzänderung!

In ihrem Hamburger Appell fordert die National Coalition mit Blick auf die im nächsten Jahr anstehende Bundestagswahl die im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen auf, sich für die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung stark zu machen. Auch sollten sich die Parteien in ihren Wahlprogrammen klar zu den Kinderrechten positionieren.

„Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz ist nicht nur Symbolpolitik. Sie hat große Auswirkungen auf die konkrete Lebenssituation von Kindern. Schwarz auf weiß wäre endlich klargestellt, dass das Kindeswohl, wie in Artikel 3 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt, bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen ‚ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt‘ ist. Damit erhalten die Interessen von Kindern ein größeres Gewicht bei zahlreichen Entscheidungen, etwa bei der Planung von kindgerechten Wohnvierteln, beim Bau einer Kita oder im Ausländerrecht. Richterinnen und Richter sowie Behörden wären verpflichtet, sich stärker auf das Kindeswohl zu beziehen“, so Luise Pfütze und Jörg Maywald, Sprecherin und Sprecher der National Coalition Deutschland.