Kinderrechte sind universell und nicht verhandelbar. Doch obwohl sich Regierungen aus der ganzen Welt verpflichtet haben, das gemeinsame Abkommen über die Rechte des Kindes (kurz: UN-Kinderrechtskonvention) anzuerkennen, gibt es noch viel zu tun. Das Netzwerk Kinderrechte arbeitet unermüdlich daran, hierzulande auf Schwachstellen aufmerksam zu machen und Verbesserungsvorschläge einzubringen.

Wir begleiten und beaufsichtigen die Umsetzung der Kinderrechtskonvention durch die Bundesregierung. Unsere Ergebnisse fassen wir alle fünf Jahre im Ergänzenden Bericht zusammen, der dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf übersandt wird. Alle Mitgliedsorganisationen tragen ihren Teil zum Bericht bei. Das Staatenberichtsverfahren beginnt und endet mit den Abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses.

Aber wer könnte noch besser die Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen beurteilen als diese selbst? Im Zweiten Kinderrechtereport haben mehr als 2700 Kinder und Jugendliche ihre persönlichen Perspektiven und Erfahrungen mitgeteilt.

Dokumente zum UN-Dialog mit der deutschen Bundesregierung

5./6. Berichterstattungszyklus

Das Netzwerk Kinderrechte veröffentlicht die Abschließende Bemerkungen des UN-Kinderrechtsausschusses zum 5. und 6. Staatenbericht Deutschlands in Einfacher Sprache.

In einem Workshop mit Jugendlichen wurde das Format und die Darstellung besprochen. Das Büro für barrierefreie Information capito Berlin hat die Aufbereitung in Einfacher Sprache übernommen sowie Text und Grafik von Jugendlichen prüfen lassen.

Abschließende Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes vom 23. September 2022 zum gemeinsamen fünften und sechsten periodischen Staatenbericht Deutschlands.

List of Issues des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes auf Grundlage der eingereichten Berichte (Staatenbericht, Ergänzender Bericht und Kinderrechtereport).

Kinder berichten, dass sie sich durch komplizierte Ausdrücke von Entscheidungsprozessen ausgeschlossen fühlen, sich nicht beteiligen können oder auch den Mut verlieren. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes empfiehlt deshalb, Informationen so zu verbreiten, dass alle sie verstehen. Deswegen veröffentlicht das Netzwerk Kinderrechte den Ergänzenden Bericht in Einfacher Sprache.

Der vorliegende Nachtrag konzentriert sich auf die Situation von Kindern und Jugendlichen seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie 2020. Notwendig wurde er durch die pandemiebedingte Verschiebung der Anhörung der Zivilgesellschaft durch den UN-Kinderrechtsausschuss.

Im Rahmen des Staatenberichtverfahrens bewerten Kinder und Jugendliche die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland.

Für den Bericht haben die Mitglieder des Netzwerks Kinderrechte über zwei Jahre zusammengearbeitet. Damit übernimmt das Netzwerk zum vierten Mal die Verantwortung zur Kommentierung und Ergänzung des Staatenberichts der Bundesregierung, der am 4. April 2019 veröffentlicht wurde.

Die Bundesrepublik Deutschland legt dem Ausschuss für die Rechte des Kindes ihren Fünften und Sechsten Staatenbericht nach Art. 44 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes vor.

3./4. Berichterstattungszyklus

Abschließende Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes vom 31. Januar 2014 zum gemeinsamen dritten und vierten periodischen Staatenbericht Deutschlands herausgegeben in einfacher Sprache.

Abschließende Bemerkungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes vom 31. Januar 2014 zum gemeinsamen dritten und vierten periodischen Staatenbericht Deutschlands.

Der Bericht der National Coalition Deutschland zur Kommentierung und Ergänzung des Staatenberichts der Bundesregierung.

Die Bundesrepublik Deutschland legt dem Ausschuss für die Rechte des Kindes ihren Dritten und Vierten Staatenbericht nach Art. 44 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes vor.

2. Berichterstattungszyklus

Der Bericht der National Coalition Deutschland zur Kommentierung und Ergänzung des Staatenberichts der Bundesregierung.

Die Bundesrepublik Deutschland legt dem Ausschuss für die Rechte des Kindes ihren Zweiten Staatenbericht nach Art. 44 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes vor.

1. Berichterstattungszyklus

Stellungnahme der Koordinierungsgruppe der National Coalition Deutschland zum Erstbericht der Bundesregierung zur UN-Kinderrechtskonvention.

Die Bundesrepublik Deutschland legt dem Ausschuss für die Rechte des Kindes ihren Ersten Staatenbericht nach Art. 44 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes vor.

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