GrundgesetzKindeswohlvorrang

Interview mit Jörg Maywald zu Kinderrechten im Grundgesetz

Seit Jahren setzt sich die National Coalition Deutschland für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein. Das Thema ist aktueller denn je. Der vorgelegte Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums lässt zum einen Hoffnung aufkommen, dass eine Verfassungsänderung tatsächlich näher rückt. Gleichzeitig weist der Entwurf jedoch erhebliche Defizite auf und bleibt hinter völkerrechtlichen Verpflichtungen der UN-Kinderrechtskonvention zurück.

Die ausdrückliche Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz wäre aus Sicht der National Coalition Deutschland ein deutliches Signal für mehr Generationengerechtigkeit in Deutschland und würde die Position der Kinder in vielen Bereichen verbessern, darunter in der Politik, der Rechtsprechung und im Verwaltungshandeln.

Prof. Dr. Jörg Maywald

Prof. Dr. Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition Deutschland, bezieht im Interview Stellung zu den aktuellen Entwicklungen. Als Grundlage für das Interview dienten die Fragen, denen sich auch Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Friederike Wapler in einem taz Interview am 27.01.2020 stellte.

Kinderschützer fordern schon seit Jahrzehnten, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Nun tut sich endlich was. Ein Grund zu großer Freude?

Jörg Maywald: Auf jeden Fall ein Grund zur Hoffnung. Ob daraus Freude wird und wie groß diese sein kann, muss sich noch zeigen. Das hängt davon ab, ob der Gesetzgeber sich auf eine Formulierung einigt, die den in der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegten Kinderrechten entspricht und nicht dahinter zurückfällt. Außerdem ist noch nicht sicher, ob die für eine Änderung des Grundgesetzes notwendige Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat wirklich zustande kommt.

Wo stehen denn die Kinderrechte bisher in unserer Verfassung?

Das Grundgesetz kennt bisher keine Kinderrechte. Zwar gelten alle Grundrechte auch für Kinder. Über die allgemeinen Grundrechte hinaus brauchen Kinder aber spezifische Rechte, schließlich sind Kinder keine kleinen Erwachsenen. Sie haben besondere Bedürfnisse, die auch rechtlich normiert werden müssen.

Warum trommeln Verbände wie Unicef und das Kinderhilfswerk für Kinderrechte im Grundgesetz?

Das Aktionsbündnis Kinderrechte – UNICEF Deutschland, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk, in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind – und auch die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention setzen sich seit vielen Jahren für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein um sicherzustellen, dass die in der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegten Rechte der Kinder auch tatsächlich umfassend verwirklicht werden. Die UN-Kinderrechtskonvention hat in Deutschland den Rang eines einfachen Bundesgesetzes und steht normenhierarchisch unterhalb der Verfassung. Wenn es zu Konflikten zwischen der UN-Kinderrechtskonvention und dem Grundgesetz kommt, hat das Grundgesetz also Vorrang. Besonders wichtig ist es, einen bereichsübergreifenden Kindeswohlvorrang sowie die Beteiligungsrechte von Kindern in das Grundgesetz aufzunehmen.

Man kann in der Schule doch besser über Kinderrechte sprechen, wenn es im Grundgesetz konkrete, zitierbare Sätze gibt.

Tatsächlich hätten Kinder bei einer Aufnahme ihrer Rechte in die Verfassung nicht nur rechtlich eine bessere Position. Auch das Bewusstsein für Kinderrechte in der Gesellschaft insgesamt – bei Erwachsenen ebenso wie bei Kindern – würde gestärkt. Eine Folge wäre sicherlich, dass Kinderrechtsbildung in den Einrichtungen für Kinder wie Kita und Schule eine größere Bedeutung einnehmen würde. Dies könnte auch zu mehr Respekt vor den Rechten anderer Menschen führen. Denn das Grundgesetz ist so etwas wie das Wertefundament in Deutschland.

Die sozialdemokratische Bundesjustizministerin Christine Lambrecht schlägt folgende Formulierung vor: „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft.“ Klingt das nicht gut?

Dieser Satz klingt gut. Allerdings wurden in den beiden folgenden Sätzen des Referentenentwurfs aus dem Bundesjustizministeriums Formulierungen gewählt, die nicht den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention entsprechen und sogar eine Verschlechterung der Rechtsposition von Kindern in Deutschland bedeuten würden.

Das Kindeswohl muss bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen nicht nur – wie es im Entwurf heißt – „angemessen“, sondern als ein vorrangiger Gesichtspunkt berücksichtigt werden. Und Kinder haben nicht nur das Recht auf rechtliches Gehör, sondern darüber hinaus auf Berücksichtigung ihrer Meinung entsprechend „Alter und Reife“. Hier braucht es dringend Nachbesserungen, die wir im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens zu erreichen hoffen.

Warum dauert es so lange, Kinderrechte im Grundgesetz durchzusetzen?

Vor allem zwei Argumente werden immer wieder gegen Kinderrechte vorgebracht. Zum einen bestreiten manche die Notwendigkeit spezieller Kinderrechte generell. Diese Argumentation verkennt die besondere Rechtsschutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen. Letztlich stellt sie das historisch gewachsene Verständnis für eine eigenständige Phase der Kindheit in Frage. Auch die UN-Kinderrechtskonvention wäre dieser Argumentation zufolge nicht notwendig, da die allgemeinen Menschenrechte ja unzweifelhaft auch für Kinder gelten. Dem muss entgegengehalten werden, dass Kinder aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation spezifische, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte benötigen. Ein zweites Argument betrifft die Befürchtung, dass durch die Kinderrechte die Position der Eltern geschwächt wird. Dies trifft aber nicht zu. Kinderrechte richten sich nicht gegen die Eltern. Im Gegenteil, Eltern liegt das Wohl ihrer Kinder in ganz besonderer Weise am Herzen und sie können sich darüber freuen, wenn die Rechtsposition ihrer Kinder gegenüber staatlichen Instanzen gestärkt wird. Auch die UN-Kinderrechtskonvention enthält übrigens in Artikel 18 Absatz 1 einen klaren Vorrang der elterlichen vor der staatlichen Verantwortung.

Müssten Kinder nicht gegen gewalttätige und grausame Eltern gestärkt werden?

Tatsächlich verletzt ein kleiner Teil der Eltern die Rechte ihrer Kinder auf gravierende Weise, zum Beispiel durch Gewaltanwendung. Manchmal müssen Kinder deshalb auch vor ihren eigenen Eltern geschützt werden. Das Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft ist aber schon heute sehr klar in Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz verankert. Darüber hinaus haben wir zahlreiche weitere Gesetze wie das Bundeskinderschutzgesetz, die für Prävention und Intervention bei Gewalt gegen Kinder greifen. Hier besteht vor allem ein Umsetzungsdefizit, weil Kenntnisse und Ressourcen fehlen.

Wenn Kinder totgeprügelt oder im Internet zum Missbrauch angeboten werden, zeigt dies doch, wie nötig mehr staatliche Kontrolle ist.

Sicherlich mangelt es in einigen Bereichen an ausreichender Kontrolle, übrigens auch wenn es um den Schutz von Kindern in Einrichtungen geht. Denn Fehlverhalten und Gewalt kommt nicht nur bei Eltern vor, sondern geschieht auch durch pädagogische und andere Fachkräfte. Insgesamt muss der präventive und intervenierende Kinderschutz in Deutschland verbessert werden.

Die Jugendämter und Familiengerichte haben aber Angst, dass Eltern das Bundesverfassungsgericht einschalten und sich dort auf ihre Elternrechte berufen. Immerhin hat Karlsruhe in den letzten Jahren immer wieder beanstandet, dass Kinder aus Familien genommen wurden.

Hierbei ging es vor allem um Fälle, bei denen die Schwelle der Kindeswohlgefährdung nicht überschritten war und Eltern sich zu Recht über unzulässige Einmischung des Staates beschwert haben. Kinder haben gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Kinderrechtskonvention das Recht, nicht ohne triftigen Grund von ihren Eltern getrennt zu werden. Hier braucht es eine Abwägung, die im Einzelfall nicht immer einfach ist.

Ist nicht die Vorstellung korrekturbedürftig, dass Kinder, die der Staat aus gutem Grund in Obhut genommen hat, in der Regel wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkehren sollen?

Wenn eine Inobhutnahme rechtlich und tatsächlich aus gutem Grund erfolgte und die Trennung des Kindes von den Eltern weiterhin notwendig ist, um eine Gefährdung abzuwenden, dann dürfen die Kinder nicht wieder in die Herkunftsfamilie zurückkehren, solange diese Gefahr besteht. Auch muss berücksichtigt werden, dass Kinder bei längeren Trennungen Bindungen an ihre neuen Bezugspersonen – zum Beispiel Pflegeeltern – entwickeln, deren Abbruch selbst zu einer Gefährdung führen kann. Hier sind im Einzelfall sensible Abwägungen notwendig, bei denen Gerichte, Jugendämter, Begutachtende und Verfahrensbeistände zum Wohl des Kindes zusammenarbeiten müssen. Und nicht zu vergessen: Auch die Kinder selbst sind zu hören und ihre Sichtweise muss bei der Entscheidung angemessen berücksichtigt werden.

Wo sehen Sie Ansätze, Kinder besser zu schützen?

Aus meiner Sicht ist es vor allem wichtig, den Zusammenhang von Schutz, Förderung und Beteiligung der Kinder im Blick zu haben. Kinder, die ihre Rechte kennen und deren Äußerungen beachtet und ernst genommen werden, sind allein dadurch schon besser vor Gefahren geschützt. Kinderrechte sind unteilbar und sollten nicht auf Schutz oder Beteiligung reduziert werden.

Schön und gut. Aber wie hilft das Kindern, die in ihren Familien gefährdet sind?

Hier sind vor allem die Erwachsenen gefordert. Erfahrungen zeigen immer wieder, dass Hilferufe von Kindern nicht gehört werden und oft sechs oder noch mehr Anläufe des Kindes nötig sind, bis ihm geglaubt wird. Im Anschluss daran braucht es eine kompetente Abklärung, ob ambulante Hilfen ausreichen, um die Gefährdung wirksam abzuwenden oder ob eine Trennung des Kindes von den Eltern unausweichlich ist. Wichtig ist auch zu erkennen, dass mit der eventuellen Herausnahme eines Kindes aus seiner Familie die Hilfe nicht beendet sein kann. Sowohl das Kind braucht an seinem neuen Ort Unterstützung, um die Trennung zu verarbeiten als auch die Eltern, die ja im Leben des Kindes weiterhin eine bedeutsame Rolle einnehmen und außerdem nicht selten weitere Kinder haben oder bekommen werden.

Ist es nicht leichter, Geld für all diese Projekte zu bekommen, wenn Kinderrechte im Grundgesetz stehen?

Ich gehe davon aus, dass sich nach einer Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz der allgemeine Stellenwert von Kindern in der Gesellschaft mittelfristig erhöhen würde. Wenn einer Gesellschaft die Kinder mehr wert sind, hätte dies auch Auswirkungen auf finanzielle Prioritätensetzungen. Allerdings gibt es hier keinen Automatismus, weil auch für Budgetentscheidungen politische Mehrheiten gefunden werden müssen. Zu bedenken ist auch, dass in einer älter werdenden Gesellschaft auch die Älteren vom Wohlergehen der Jüngeren profitieren, weil sie auf deren Kompetenzen und Erfindungsreichtum angewiesen sind. Mehr Generationengerechtigkeit kommt allen zugute.