Berlin, den 4. April 2017
Am 5. April 1992 trat die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Nach Rücknahme der Vorbehaltserklärung durch die Bundesregierung gilt die Konvention seit 2010 uneingeschränkt für jedes in Deutschland lebende Kind. Sie schafft subjektive Rechtspositionen und begründet innerstaatlich unmittelbar anwendbare Normen. Gerichte wie auch Regierungen und Behörden sind in vollem Umfang an sie gebunden. Allerdings haben die Kinderrechte immer noch keinen Verfassungsrang.Auch 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention steht die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz weiterhin aus. „Die Bundesregierung sollte die Mahnungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes ernst nehmen. Kinderrechte im Grundgesetz würden der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention einen deutlichen Schub geben“, sagt Luise Pfütze, Sprecherin der National Coalition. „Zwar hat sich die rechtliche Stellung der Kinder in vielen Feldern verbessert. Meilensteine hierfür waren die Einführung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung und der Anspruch jedes Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen bei Trennung oder Scheidung der Eltern. Dennoch werden die Interessen von Kindern immer noch vernachlässigt. Es bleibt viel zu tun, um Kindern tatsächlich gerecht zu werden. Sei es in Kitas und Schulen, bei der Verkehrsplanung, im Umweltschutz, im Ausländer- und Asylrecht oder bei der Bekämpfung der Kinderarmut.“
Die National Coalition begrüßt daher ausdrücklich die Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen, die das Ziel hat, Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen. Das Grundgesetz ist Ausdruck der wesentlichen Werte unserer Gesellschaft. Wenn Kinderrechte im Grundgesetz verankert sind, muss dem Vorrang des Kindeswohls und den Rechten jedes Kindes auf Schutz, Förderung und Beteiligung mehr als bisher Rechnung getragen werden.
Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition, betont: Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz führt nicht, wie von manchen befürchtet, zu einer Schwächung der Stellung der Eltern. Im Gegenteil, Eltern erhalten dadurch bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Einrichtungen tatsächlich durchzusetzen. Es ist zu erwarten, dass wichtige Anliegen wie etwa die Erhöhung der Chancengerechtigkeit in der Bildung, die Verringerung der Kinderarmut oder das Recht des Kindes auf Beteiligung durch die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz deutlich mehr Gewicht erhalten werden. Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen, wäre ein gutes Fundament, auf das wir in den kommenden 25 Jahren aufbauen können.
In ihrem Hamburger Appell fordert die National Coalition die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien, die Mitglieder des Deutschen Bundestages, sowie die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen zum nächsten Deutschen Bundestag dazu auf, sich für die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung stark zu machen. Die National Coalition Deutschland. Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (NC) – ist ein Zusammenschluss auf Bundesebene von 120 Organisationen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK). Sie setzt sich seit vielen Jahren nachdrücklich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein.
Weiterführende Links:
Bundestag Drucksache 234/17 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6))
Hamburger Appell und Hintergrundpapier zu Kinderrechten ins Grundgesetz
KONTAKT: Prof. Dr. Jörg Maywald (Sprecher): Tel. 0178-533 90 65; Luise Pfütze (Sprecherin) Tel.: 0176-1260 61 15 Kirsten Schweder, Geschäftsstelle: Tel. 0163 68 63 480, Email: info@netzwerk-kinderrechte.de, Webseite: www.netzwerk-kinderrechte.de