GrundgesetzKindeswohlvorrang

Bundesratsinitiative zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz

Auch 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention steht die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz weiterhin aus. Die National Coalition begrüßt daher ausdrücklich die Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen, die das Ziel hat, Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6) wurde in der heutigen Sitzung des Bundesrats beraten.

Hannelore Kraft betonte in ihrer heutigen Rede im Bundesrat: Wir wollen Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung künftig verpflichten, die Rechte von Kindern und Jugendlichen maßgeblich zu berücksichtigen und zu fördern, wenn es um Entscheidungen geht, die sie betreffen. Mit Symbolpolitik habe die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz nichts zu tun, so Ministerpräsidentin Kraft, sondern mit einem echten Umsteuern zugunsten der Kinder […] Lassen Sie uns die verbrieften Kinderrechte endlich verfassungsrechtlich umsetzen, damit aus einer Verfassung allein von Erwachsenen für Erwachsene eine Verfassung für alle wird.

Wir müssen den Kinderrechten dort ein Zuhause geben, wo sie hingehören: bei den Grundrechten im Grundgesetz. Wenn wir unsere Kinder stärken, stärken wir Familien und so die Gesellschaft insgesamt, so Bundesministerin Schwesig im Rahmen ihrer Eröffnungsrede beim 16. Deutschen Jugendhilfetag am 28. März 2017 in Düsseldorf.
Aber wo genau sollen die Kinderrechte ‘ihr Zuhause finden’, wo sollen sie verortet werden? Der im Bundesrat diskutierte Gesetzesantrag sieht vor, einen neuen Absatz 5 in Artikel 6 des Grundgesetzes einzufügen:

Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte und das Wohl des Kindes und trägt Sorge für kindgerechte Lebensbedingungen. Bei allem staatlichen Handeln, das Kinder betrifft, ist das Wohl des Kindes maßgeblich zu berücksichtigen. Jedes Kind hat vor einer staatlichen Entscheidung, die seine Rechte betrifft, bei der zuständigen Stelle einen Anspruch auf Gehör und auf Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

Weitere Informationen zum Thema Kinderrechte ins Grundgesetz und zum Gesetzesantrag finden Sie hier:

Bundestag Drucksache 234/17 (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6)

Hamburger Appell und Hintergrundpapier

Zur Debatte der heutigen Bundesratssitzung (TOP 74: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 6)) gelangen Sie hier.

Einen Gastbeitrag zum Thema Kinderrechte ins Grundgesetz von Manuela Schwesig und Hannelore Kraft in der Berliner Zeitung finden Sie unter folgendem Link.

Weitere Links zum Thema:

http://www.sueddeutsche.de/leben/artikel-mitreden-wenn-die-strasse-vor-der-kita-umgebaut-wird-1.3443697

http://www.berliner-zeitung.de/politik/gastbeitrag-von-kraft-und-schwesig-die-kinderrechte-muessen-ins-grundgesetz-26266432

http://www.t-online.de/eltern/familie/id_80746324/schutz-vor-misshandlung-kinderrechte-sollen-ins-grundgesetz.html

http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/politik/nrw/Schwesig-Kinderrechte-geh%C3%B6ren-ins-Grundgesetz-article3518944.html

https://www.contra-magazin.com/2017/03/kraft-und-schwesig-wollen-kinderrechte-im-grundgesetz-verankern/

http://www.zeit.de/news/2017-03/28/deutschland-gruene-aufnahme-der-kinderrechte-ins-grundgesetz-darf-nicht-nur-symbolik-sein-28111606

http://www.schattenblick.de/infopool/parl/b-gruen/pgso1849.html

http://www.fr.de/politik/meinung/gastbeitraege/rechtsstellung-kinderrechte-ins-grundgesetz-a-1192565