GrundgesetzKindeswohlvorrang

Rechte der Kinder stärken… Kinderrechte ins Grundgesetz!

Berlin, den 18. November 2016

Fast 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ist es an der Zeit, die Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern. Vor allem geht es um die Klarstellung, dass das Kindeswohl, wie in Artikel 3 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt, bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen‚ ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt ist. Außerdem sollte verfassungsrechtlich verankert werden, dass Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen altersgerecht zu beteiligen sind.

PRESSEMITTEILUNG VOM 18. NOVEMBER 2016

„Das Grundgesetz ist Ausdruck der wesentlichen Werte unserer Gesellschaft. Derzeit werden Kinder in unserer Verfassung nicht ausdrücklich als Rechtssubjekte benannt, sondern lediglich als Anhängsel ihrer Eltern. Dies lässt Fehlinterpretationen zu, auch wenn das Bundesverfassungsgericht längst anerkannt hat, dass Kinder Träger von Grundrechten sind. Kinderrechte im Grundgesetz wären ein wichtiges Fundament, auf dem gute und Generationen gerechte Politik aufbauen kann“, erklärt Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition, anlässlich des 27. Jahrestages der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention in Berlin.

„Angesichts ungerecht verteilter Bildungschancen, steigender Kinderarmut, mangelnder Gesundheitsfürsorge und häufigen Fällen von Vernachlässigung und Gewalt ist die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz weit mehr als ein wichtiges politisches Signal. Die Auswirkungen auf die Lebenssituation von Kindern wären groß: Die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung hätte grundsätzlich zur Folge, dass bei Entscheidungen in Politik, Justiz und Verwaltung die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker als bisher angehört und berücksichtigt werden müssen“, sagt Luise Pfütze, Sprecherin der National Coalition. „Das Wohl von Kindern und Jugendlichen und ihre Meinung müssten dann besonders berücksichtigt werden. Im Ausländer und Asylrecht z.B. wird das Kindeswohl immer noch nicht vorrangig berücksichtigt. So haben Kinder und Jugendliche, die nach ihrer Flucht dringend Hilfe und Unterstützung benötigen, z.B. nicht das gleiche Recht auf gesundheitliche Versorgung wie Kinder mit deutschem Pass“, so Pfütze weiter.

Hamburger Appell

In ihrem Hamburger Appell fordert die National Coalition die im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen, die Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen zum nächsten Deutschen Bundestag dazu auf, sich für die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung stark zu machen. In einem Schreiben appelliert sie an die Parteien, sich in ihren Wahlprogrammen klar zur Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz zu bekennen. Die Bundesregierung täte gut daran, den Ankündigungen im Koalitionsvertrag, die Kinderrechte zu verbessern, nun auch Taten folgen zu lassen.