GrundgesetzUN-Kinderrechtskonvention

Rückblick: Die National Coalition Deutschland beim 16. DJHT in Düsseldorf

In Düsseldorf fand vom 28.-30. März der 16. Deutsche Kinder und Jugendhilfetag (DJHT) der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe statt, und neben vielen Mitgliedsorganisationen war auch die National Coalition mit einem Fachforum zum Thema „Kinderrechte wirkungsvoll umsetzen“ vertreten.

Kinder und Jugendliche sind Träger eigener Rechte. Eigentlich eine bekannte Tatsache. Aber sie müssen ihre Rechte kennen, verstehen und auch einfordern können. Dazu braucht es funktionierende Beteiligungsstrukturen, es braucht ein funktionierendes Beschwerdemanagement und unabhängige Anlaufstellen für Kinderrechtsverletzungen. Wie müssen diese Strukturen aussehen? Welche Daten müssen wie erhoben werden, damit bundesweit und vor Ort gut damit gearbeitet werden kann und wen und was braucht es, damit Defizite nicht nur benannt, sondern sukzessive auch verbessert werden?

Nach einer kurzen Einführung in das Thema von Moderator Prof. Dr. Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition Deutschland und Deutsche Liga für das Kind, folgten Präsentationen von Luise Pfütze, Sprecherin der National Coalition Deutschland und SOS-Kinderdorf, Claudia Kittel, Monitoringstelle Deutsches Institut für Menschenrechte und Jana Frädrich, BAG Kommunale Kinderinteressenvertretungen.

Eine der Forderungen: ein effizientes Beschwerdemanagement, das den Problemen und Rechtsverletzungen von Kindern und Jugendlichen mehr Gehör und Beachtung schenkt

Luise Pfütze ging in ihrer Präsentation darauf ein, welche Strukturen es braucht um die UN-Kinderrechtskonvention umzusetzen und betonte in diesem Zusammenhang die Forderungen der National Coalition nach einem unabhängigen und zivilgesellschaftlichen Monitoring; kinderrechtebasierter Datenerhebung, die fundierte Einschätzung der Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen sowie die Identifizierung von Handlungsbedarf ermöglicht; die Einrichtung einer Stelle zur regierungsinternen Koordination, die Gesetze und Maßnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben der UN-KRK überprüft; sowie ein effizientes Beschwerdemanagement, das den Problemen und Rechtsverletzungen von Kindern/Jugendlichen mehr Gehör und Beachtung schenkt.

Claudia Kittel stellte, auf Grundlage des General Comment No. 2 im Zusatzprotokoll zur UN-KRK, Beschwerde aus kinderrechtlicher Perspektive, sowie Beschwerdewege- und möglichkeiten für Kinder im deutschen Rechtssystem vor.

Darauf aufbauend führte Jana Frädrich die Zuhörerinnen und Zuhörer weiter in das Thema kommunale Kinderinteressensvertretungen ein anhand der Frage, wie sich Qualitätsstandards gemeinsam verwirklichen lassen. Nach der Vorstellung einiger Praxisbeispiele wurde im Anschluss gemeinsam mit dem Publikum diskutiert, welche Strukturen und Qualitätsstandards es für gute Interessenvertretungen braucht und welche Rolle dabei der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zukommt.

Ombudsstellen auf kommunaler Ebene

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer war dabei klar, es müssen nicht alle Strukturen neu erdacht werden, so gibt es bereits einige Interessensvertretungen in Form von Ombudsstellen. Bottom-up-Projekte, wie etwa in Berlin-Zehlendorf, wurden als positiv wahrgenommen, hierfür sollte es bereits entsprechende Programme schon in den Grundschulen geben, die Kindern die Teilnahme am Aufbau solcher Stellen ermöglichen. Als Idee stand die zusätzliche Finanzierung von Ombudsstellen, z.B. aus der Wirtschaft, im Raum – in jedem Fall sollte der Staat dabei nicht von seinem Auftrag entbunden werden. Ein erster Schritt wäre dabei, die Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern!