GrundgesetzUN-Kinderrechtskonvention

Rückblick: Podiumsdiskussion “Kinderrechte ins Grundgesetz!” am 13. September in Hamburg

Die National Coalition Deutschland. Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention (NC), das Aktionsbündnis Kinderrechte und die Patriotische Gesellschaft von 1765 haben anlässlich ihrer Podiumsdiskussion, die im Nachgang zum Fachtag Kinderrechte verwirklichen stattfand, dazu aufgerufen, eine wichtige Grundlage für eine kindgerechte Zukunft zu legen und die Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern – damit die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht weiter eine Nebenrolle spielen.

In ihrem Hamburger Appell fordert die National Coalition mit Blick auf die im nächsten Jahr anstehende Bundestagswahl die im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen auf, sich für die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung stark zu machen. Auch sollten sich die Parteien in ihren Wahlprogrammen klar zu den Kinderrechten positionieren. Denn: Kinder werden im Grundgesetz immer noch nicht ausdrücklich als Rechtssubjekte genannt. Sie tauchen dort lediglich als Gegenstand elterlicher Verantwortung auf.

Dr. Sebastian Sedlmayr, Abteilungsleiter Kinderrechte und Bildung, UNICEF Deutschland begrüßte die Anwesenden im Namen der drei o.g. Veranstalter und betonte eingangs, es ginge ganz konkret darum, tatsächlich in allen Politikbereichen sicher zu stellen, dass das Kindeswohl ein Gesichtspunkt ist, der vorrangig zu berücksichtigen ist und in die Abwägung mit einbezogen werden müsse.

Prof. Dr. Friederike Wapler, Humboldt Universität zu Berlin, betonte, aus juristischer Sicht sei es ihrer Auffassung nach nicht erforderlich, das Grundgesetz zu ändern. Kinderrechte ins Grundgesetz wären aus ihrer Sicht  ein symbolischer Akt, um einen Punkt ans Ende einer Debatte zu setzen. Sie äußerte hingegen den Wunsch, dass durch zivilgesellschaftliches Handeln, durch kluges, staatliches Handeln und durch gezielte strategische Prozessführung gelernt wird, den Kindern zuzuhören und dass Kinder als Menschen und mit ihrer Besonderheit ernst genommen werden.

„Es ist sehr peinlich, dass die Kinderrechte nicht im Grundgesetz sind.“

Anne Lütkes, Regierungspräsidentin Düsseldorf und Justizministerin a.D. hob hervor: „Kinder sind keine Erwachsenen, sie sind auch keine kleinen Erwachsenen, und sie brauchen besondere Rechte.“ Es wäre aus ihrer Sicht eine internationale Verpflichtung, die UN-KRK in Deutschland mit Verfassungsrang zu behandeln. Dies sei notwendig, um die Verfassungswirklichkeit mit dem Verfassungstext in Einklang zu bringen. Sie bemängelte: Die Umsetzung der Kinderrechte in der Wirklichkeit, in der Bundesrepublik, lasse in Gänze auf sich warten. Deutschland habe keine Vorbildfunktion, das Fehlen von Kinderrechten im Grundgesetz sei peinlich.

Carola Veit, Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft betonte, dass nach all den Jahren Debatte die Frage bleibe: „Warum tun wir es nicht endlich?“ Es ginge darum, Kinderrechte zu stärken und Kindern bei ihren Rechten zu helfen, Kinder zu schützen und last but not least Kindern Beteiligung beizubringen“. Der beste Kinderschutz sei eine gute Familienförderung, so Veit.

Marcus Weinberg, Familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vertrat die Ansicht, dass, solange Eltern in der Lage seien, diese Pflichten zu übernehmen, Eltern mit den Rechten besser gestärkt werden müssten. Er wünschte sich die Partizipationsmöglichkeiten von Kindern zu stärken, Familien zu stärken und die „Konkretisierung von Kinderrechten“ müsse sukzessive aufgebaut werden.

Caren Marks, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend äußerte, „die Zeit ist reif für Kinderrechte im Grundgesetz. Starke Kinderrechte bedeutet starke Familien. Eltern haben ein Interesse daran, ihre Kinder gut zu fördern, dass sie bestmöglich unterstützt werden.“ Kinderrechte im Grundgesetz würden, so Marks, positiv die Gesellschaft und die Demokratie verändern und festigen.

Dr. Peschel-Gutzeit, Justizsenatorin a. D. und Ehrenpräsidentin der Deutschen Liga für das Kind, ebenfalls Verfechterin für eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz betonte, Artikel 3, Absatz 2 [zur Gleichberechtigung der Geschlechter] sei ein „schlagendes Beispiel dafür, dass es nicht etwa eine theoretische Diskussion ist, sondern dass das, was im Grundgesetz steht, wirklich in unser Leben hineinwirkt.“ Erst, was im Grundgesetz als Grundrecht steht, führe dazu, dass auch Gerichte, Parlamente, etc. aufgerüttelt werden.

In ihrer Vision für das Jahr 2037, nach der die Moderatorin Tanja Samrotzki alle Podiumsteilnehmenden fragte, malte Peschel-Gutzeit das Bild, dass im Jahr 2037 Kinderrechte bereits seit Jahren fester Bestandteil im deutschen Grundgesetz sind und keine Entscheidung, die Kinder betrifft, ohne ausdrückliche Kindeswohlprüfung wirksam wird.

Eine Blick in die Zukunft, den wir hoffentlich zeitnah so erleben dürfen!

Prof. Dr. Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition Deutschland, schloss die Diskussion mit den Worten: „Das Grundgesetz ist ein Ausweis der wesentlichen Werte einer Gesellschaft. Eine Verfassung, in der Kinder nicht als Subjekte vorkommen, sondern allein als Anhängsel ihrer Eltern, wie in der deutschen Verfassung, ist […] ein armes Land. Dieser Verfassung fehlt etwas.“

Wie geht es weiter?

Mit dem Hamburger Appell appellieren die Veranstalter an die Abgeordneten sowie an die Kandidatinnen und Kandidaten für die nächste Bundestagswahl, die Kinderrechte im deutschen Grundgesetz zu verankern. „Bei Entscheidungen in Politik, Justiz und Verwaltung müssen die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker als bisher berücksichtigt und ihre Stimmen gehört werden“, so Luise Pfütze, Sprecherin, und Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition in der Pressemitteilung die die National Coalition Deutschland anlässlich der Podiumsdiskussion herausgab. Sie betonten „Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz ist nicht nur Symbolpolitik. Sie hat große Auswirkungen auf die konkrete Lebenssituation von Kindern. Schwarz auf weiß wäre endlich klargestellt, dass das Kindeswohl, wie in Artikel 3 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt, bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen ‚ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt‘ ist. Damit erhalten die Interessen von Kindern ein größeres Gewicht bei zahlreichen Entscheidungen, etwa bei der Planung von kindgerechten Wohnvierteln, beim Bau einer Kita oder im Ausländerrecht. Richterinnen und Richter sowie Behörden wären verpflichtet, sich stärker auf das Kindeswohl zu beziehen.“

Die National Coalition fordert daher die Parteien und Fraktionen sowie die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen zum nächsten Deutschen Bundestag auf: Setzen Sie sich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein!

– Damit Staat und Gesellschaft das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellen

– Damit Kinder als eigenständige Persönlichkeiten anerkannt werden

– Damit die Förderung und der Schutz für Kinder verbessert werden

– Damit Kinder gehört werden und sich beteiligen können, wenn es um ihre Belange geht

Die Zeit dafür ist nicht nur reif – es drängt.