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Die UN-Kinderrechtskonvention basiert auf vier Grundprinzipien (general principles), von denen eines das Diskriminierungsverbot aus Art. 2 ist. Das Gleichheitsgebot und der Schutz vor Diskriminierung sind Kernelemente des Menschenrechtsschutzes. Ein Fundament der Menschenrechte ist die Menschenwürde, die allen Menschen gleichermaßen zukommt. Die UN-Kinderrechtskonvention gilt also für alle Kinder und Jugendliche, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Sprache, Behinderungen oder politischen Ansichten des Kindes beziehungsweise der Eltern. Kein Kind darf diskriminiert werden und alle Kinder besitzen die gleichen Rechte.

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