Die ordentliche Mitgliedschaft im Netzwerk Kinderrechte können laut Satzung kinderrechtlich engagierte, rechtsfähige Organisationen der Zivilgesellschaft mit bundesweiter Bedeutung beantragen, die die satzungsgemäßen Ziele des Netzwerks unterstützen. Organisationen und natürliche Personen, die die satzungsgemäßen Ziele ideell und finanziell unterstützen wollen, können eine Fördermitgliedschaft beantragen. Nehmen Sie bei Interesse gerne Kontakt mit uns auf.
Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft (PDF)
Antrag auf Fördermitgliedschaft (PDF)
Beitragsordnung (PDF)