32 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
Am 20. November 2021 jährt sich die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention zum 32. Mal. Das Übereinkommen über die Rechte der Kinder ist ein Meilenstein in der Geschichte der Kinderrechte. Sie hat den Rang einer Menschenrechtserklärung für Kinder.
Die UN-Kinderrechtskonvention ist das am meisten anerkannte Menschenrechtsabkommen weltweit: Die Generalversammlung der Vereinten NationenIm hat sie im Jahr 1989 einstimmig verabschiedet. Inzwischen haben sie insgesamt 193 Staaten ratifiziert. Die Konvention steht für einen globalen Schutz der Kinderrechte. Dabei ist Kinderrechtsschutz weitaus mehr als Kinderschutz: Es geht um die Anerkennung jedes Kindes als (Rechts-)Subjekt und die Gewährleistung umfassender Förder-, Schutz- und Beteiligungsrechte – im privaten wie auch im öffentlichen Raum.
Seit Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention haben die in ihr verankerten Kinderrechte an verschiedenen Stellen Eingang in die nationale Gesetzgebung in Deutschland gefunden. Im Jahr 2000 wurde das Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung verabschiedet. Seit 2013 haben alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr das Recht auf einen öffentlichen Betreuungsplatz. In Deutschland wurde einiges erreicht, aber es gibt auch noch viel zu tun. Die Verankerung der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz steht immer noch aus!
Die Zeit ist reif für starke Kinderrechte im Grundgesetz
Wir begrüßen, dass sich SPD, Bündnis 90 die Grünen und die FDP laut Sondierungspapier für ‘starke Kinderrechte im Grundgesetz’ einsetzen wollen. Die Verankerung starker Kinderrechte im Grundgesetz wäre ein Ausdruck des besonderen Respekts vor Kindern und des Willens, ihr Wohlergehen als zentrale gesellschaftliche Aufgabe anzunehmen. Die Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland hat mit Beginn der Corona-Pandemie erhebliche Rückschritte erlitten. Sichtbar wurden Defizite insbesondere im Gewaltschutz, in der Bekämpfung von Kinderarmut, im Zugang zu Bildung für alle Kinder und in der Umsetzung von Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Wir appellieren an die Parteien und die zukünftige Bundesregierung, die Rechtsstellung der Kinder in Deutschland endlich zu stärken. Es braucht eine wirksame Formulierung, die nicht hinter den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zurückbleibt.
Starke Kinderrechte, das bedeutet, Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte und den Vorrang des Kindeswohls in einer starken Formulierung aufzunehmen. Im September 2022 wird unsere Bundesregierung dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes erneut Bericht erstatten. Bereits seit 1995 fordert der UN-Ausschuss Deutschland nachdrücklich auf, die Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen. Wird er diese Forderung erneut bekräftigen müssen?
Hier geht es zu unserer Chronik Kinderrechte ins Grundgesetz.