UN-Dialog

Wie man einen Bericht über Kinderrechte schreibt: Teil 6

Welcher Verband schreibt welchen Teil des Berichts der Zivilgesellschaft an die Vereinten Nationen? Und womit haben die Schreibenden zu kämpfen?

Sechs Wochen sind vergangen, seit die Mitgliedsorganisationen davon erfahren haben, dass sie ganz direkt an dem nächsten Bericht der Zivilgesellschaft an die Vereinten Nationen mitarbeiten können. Obwohl Einiges an Vorbereitung in diesen Prozess geflossen ist, war mir nie ganz klar, ob es denn funktionieren wird. Jetzt liegt der erste Meilenstein hinter uns und: Der Start war fulminant. Das Ziel der National Coalition gemeinsam den Ergänzenden Bericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zu schreiben, ihr Gründungsgrund, mag immer noch die Mitgliedsorganisationen begeistern. Viele können sich eine Mitarbeit vorstellen und möchten als Themenpaten mit anderen zusammenarbeiten.

Die Zwischenbilanz

Etwa die Hälfte der Themen aus den Empfehlungen des UN Ausschusses von 2014 sind inzwischen fest vergeben und von Themenpaten unter ihre Fittiche genommen worden. Einige Themen haben mehrere Interessenten und Interessentinnen, die gerade noch debattieren, wer die Themenpatenschaft übernimmt. Und einige Themen sind noch frei. Das ist gerade deshalb ein optimales Ergebnis, weil so die Arbeit beginnen kann und wir an unserer Mitgliederversammlung am 25. September 2018 einen Überblick davon erhalten können, wo die Mitglieder der National Coalition thematisch gerade stehen.

Die Themenpaten

Jeder Themenpate hat den Arbeitsprozess einer Gruppe von zwei bis zwölf Personen in der Hand. Wir sind glücklich, diese hervorragenden Themenpaten gefunden zu haben:

Amadeu Antonio Stiftung: Diskrimierung

Deutscher Kinderschutzbund: Gewalt

Bundesfachverband UMF: Asyl

DeGeDe: Bildung

Deutsche Liga für das Kind: Kindeswohl

Deutsches Kinderhilfswerk: Grundgesetz

Deutsches Rotes Kreuz: Gesundheit

Unicef: Monitoringstelle

Kindernothilfe: Entwicklungszusammenarbeit

Jugendverbände: Umfassende Politik

BAG Kinderinteressen Vertretungen: Koordinierung

Save the Children: Familieneinheit

Outlaw Die Stiftung: Außerfamiliäre Unterbringung

Terre des hommes: Kindersoldaten und Menschenhandel

Montessori Dachverband: Menschenrechtebildung

Ab September 2018 können wieder Themenpatenschaften übernommen werden oder neue Themen eingereicht werden. Alle Mitglieder dürfen den ersten Entwurf der oben genannten Themenpaten kommentieren. Dazu gibt es bald mehr Informationen.

Der Weg ist das Ziel

Jede Themenpatin ist frei in der Gestaltung des Arbeitsprozesses. Schon das gemeinsame Verfassen, dann das Präsentieren und die Auseinandersetzung mit den Kommentaren anderer Organisationen sind Teil der Zusammenarbeit innerhalb der Zivilgesellschaft und deshalb bereits ein Teil des Ergebnisses. Die Arbeitsgruppen sind unterschiedlich groß und die Vielfalt der mitarbeitenden Organisationen bringt sowohl Bereicherung als auch Reibung, ich bin sehr gespannt darauf, mehr über den Schreibprozess von den Themenpaten zu hören.

Der deutsche Föderalismus

Inhaltlich hat sich schon im letzten Bericht der deutsche Föderalismus, zu dem ich selbst eine Hassliebe habe, als größte Herausforderung gezeigt. Für den Ergänzenden Bericht ist die Bundesregierung die Ebene, die angesprochen wird, die Bundesregierung ist die deutsche Vertragspartnerin, wenn es um die UN-Kinderrechtskonvention geht. Einige Themen lassen sich zwar zunächst einmal auf dieser Ebene der Gesetzgebung und der Umsetzung abhandeln, wie beispielsweise die Grundgesetzänderung für Kinderrechte, aber die meisten anderen Themen befinden sich auf Länderebene oder kommunaler Ebene. Das gesellschaftliche Großthema Bildung ist in diesem Fall das häufig angeführte Paradebeispiel zur Länderhoheit, aber bei sehr vielen anderen Themen ist es ähnlich, besonders wenn deren Umsetzung betrachtet wird.

Aus Sicht der Themenpaten

Was tun, um diesem Föderalismus zu begegnen? Es können nicht 16 Berichte zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention geschrieben werden. Die Zivilgesellschaft schreibt einen Ergänzenden Bericht zum Bericht der Bundesregierung. Das heisst, die Bundesregierung ist dafür verantwortlich, die Umsetzung in den 16 Bundesländern darzustellen. Dass wir dafür vertikale Strukturen brauchen, die Kommunen, Länder und Bund miteinander verbinden, hat sich schon im letzten Bericht 2014 herausgestellt. In unserem Ergänzenden Bericht können wir, wo vorhanden, auf aggregierte Informationen und Daten aus Ländern und Kommunen zurückgreifen. Wo es sie nicht gibt, müssen wir sie aktiv einfordern. Informationen sollen in beide Richtungen fließen, von Kommunen zu Ländern zum Bund und umgekehrt. Als Zivilgesellschaft setzen wir uns für diesen Informationsfluss und langfristige Strukturen der Zusammenarbeit auf allen Ebenen ein.

In meinem nächsten Blogbeitrag werde ich weiter über die neuesten Entwicklungen schreiben und auch über die Vor- und Nachteile mit Formularen und klaren Vorgaben zu arbeiten.