Wir waren kurz vor dem Abschluss dieses Berichterstattungszyklus an die Vereinten Nationen – und dann kam eine Pandemie dazwischen. Jetzt kommt ein Corona-Nachtrag.
Die Anhörung der deutschen Zivilgesellschaft wurde von September 2020 auf Februar 2021 verschoben – vorerst. Durch diese Verschiebung und all die Unsicherheit, die durch das Virus entstanden ist, gibt es nun die Möglichkeit, dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes einen Nachtrag einzureichen: ein Addendum.
Berichtszeitraum und Inhalt des Addendums
Der Berichtszeitraum bezieht sich zeitlich auf die Periode seit Beschluss des Ergänzenden Berichts bis zur Beschlussfassung durch den erweiterten Vorstand zur Erstellung des Addendums, des Nachtrags: Juni 2019 bis September 2020.
Die Inhalte des Addendums sollen den Zeitraum abdecken, der zur Verschiebung der Anhörung führte: die Pandemie. Es soll ausdrücklich nicht der bestehende Ergänzende Bericht durch Themen ergänzt werden, die dort fehlen oder als unvollständig erscheinen. Das Statement Kinderrechte unverzichtbar in der Krise bietet Orientierung.
Folgende Themen sollen in dem Addendum als eigenständige Themen vorkommen:
- Kinderarmut
- Bildung
- Gewaltschutz
- Mitbestimmung
- Flucht
Der Kindeswohlvorrang als Querschnittsthema zieht sich durch alle Themen.
Zusammenwirken mit dem Zweiten Kinderrechtereport
Auch die Kinder und Jugendlichen, die für den Zweiten Kinderrechtereport aktiv waren, geben ein Addendum ab, das sich auf die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen bezieht.
Arbeitsweise
Aufgrund der engen Abgabefristen hat die Geschäftsstelle nach einer Arbeitsweise gesucht, die eine rechtzeitige Abgabe, Partizipation der Mitglieder und eine hohe Fachlichkeit ermöglicht. Zunächst werden die Themenpaten und Themenpatinnen der Themen Kinderarmut, Bildung, Gewaltschutz, Mitbestimmung und Flucht um einen ersten Entwurf gebeten. Am 13. und 14. Oktober 2020 besteht für alle Mitglieder die Möglichkeit, den ganzen Text zu kommentieren. Diese Kommentare und die Entwürfe gehen einer vom Vorstand bestimmten Redaktionsgruppe zu, die den Text abschließt. Wenn der Vorstand anschließend diese Fassung annimmt, wird sie ins Englische übersetzt und gelayoutet bis sie am 30. Oktober 2020 in Genf eingeht – so weit der Plan.