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Der Entwurf zum General Comment 26 ist veröffentlicht!

UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes bittet um Meinung zum Entwurf

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes bittet Menschen auf der ganzen Welt um ihre Meinung zum ersten Entwurf des General Comment 26 – der Leitlinien für Staaten zu den Rechten von Kindern in der Umwelt:

Kinder haben als Akteure des Wandels einen historischen Beitrag zu Menschenrechten und Umweltschutz geleistet. Ihr Status als Menschenrechtsverteidiger sollte anerkannt werden, und ihre Forderungen nach dringenden und entschlossenen Maßmnahmen zur Bewältigung der globalen Umweltschäden sollten so weit wie möglich erfüllt und umgesetzt werden.

(Zitat aus dem Vorwort des Entwurfs zum GC26,  S. 2)

Was ist ein General Comment?

Ein General Comment ist eine Allgemeine Bemerkung des UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zu einzelnen Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK).

Es ist nicht immer eindeutig, welche Schritte die Staaten unternehmen müssen, um bestimmte Bestimmungen der UN-KRK umzusetzen. Aus diesem Grund verfasst der UN-Kinderrechtsausschuss mit den Allgemeinen Bemerkungen eine Interpretationshilfe. Darin beschreibt er detailliert, wie sich ein bestimmtes Thema oder eine bestimmte Situation auf die Rechte von Kindern auswirkt, zum Beispiel die Klimakrise und das Ausmaß der Umweltschäden. Der Ausschuss formuliert Empfehlungen und sagt, was die Staaten tun müssen, um diese Rechte zu wahren und zu schützen. Bisher wurden 25 Allgemeine Bemerkungen herausgegeben. Sie sind alle unter kinderrechtekommentare.de zu finden.

Wie kam der Entwurf zustande?

Auslöser für den Ausschuss den General Comment 26 zu verfassen waren Kinder und Jugendliche. „Die Bemühungen von Kindern, die Bewegung für Umwelt- und Klimagerechtigkeit zu verändern sind die Inspiration für die vorliegende Allgemeine Bemerkung“ heißt es im Vorwort des Entwurfs. Auch die engagierten Beiträge der Kinder und Jugendlichen zum Tag der allgemeinen Diskussion des Ausschusses im Jahr 2016 haben wesentlich dazu beigetragen.

Der erste Entwurf basiert auf den Beiträgen von 7.416 Kindern aus 103 Ländern und hunderten von Menschen auf der ganzen Welt, die im Rahmen der ersten Konsultationsrunde des Kinderrechtsausschusses befragt wurden. Ende 2021 wurde ein sehr umfangreicher Fragebogen veröffentlicht. Diesen konnten interessierte Personen und Organisationen bis zum 15. Februar 2022 ausfüllen, um zum Inhalt beizutragen. Als Netzwerk Kinderrechte haben wir uns gemeinsam mit einigen Mitgliedsorganisationen in diesen Prozess eingebracht und einen Beitrag an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes übermittelt.

An wen richtet sich der Entwurf?

An alle interessierten Menschen. Der UN-Ausschuss lädt Organisationen, Verbände, interessierte Erwachsene und Kinder und Jugendliche zu dieser zweiten Konsultation ein, die vom 15. November 2022 bis 15. Februar 2023 stattfindet.

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes lädt ausdrücklich Kinder und Jugendliche weltweit dazu ein, ihre Meinung zum ersten Entwurf dieser Leitlinien für Regierungen zum Schutz der Umweltrechte von Kindern zu äußern.

Damit dies problemlos klappt gibt es den Entwurf auch in einer kinderfreundlichen Fassung. Kinder und Jugendliche können auch an einer Online-Befragung teilnehmen.

Der UN-Ausschuss zudem ruft dazu auf, Workshops mit Kindern und Jugendlichen, insbesondere aus marginalisierten Gruppen, zu veranstalten, um an der zweiten Konsultation teilzunehmen. Das Children’s Advisory Team (das ist das Beratungsteam bestehend aus Kindern und Jugendlichen), das den Ausschuss berät, hat das Toolkit “Save our Planet, Save our Future” mit Informationen und Tipps für die Durchführung von Workshops für Kinder und Jugendliche erstellt. Es enthält die gleichen Fragen wie der Online-Fragebogen, allerdings in Form von Aktivitäten.

Was steht in dem Entwurf?

In der kinderfreundlichen Fassung werden vier wichtige Punkte benannt:

  1. Die Regierungen müssen sicherstellen, dass sie die Bedürfnisse der verschiedenen Länder, Generationen und Gruppen von Kindern und Erwachsenen bei ihren Entscheidungen berücksichtigen.
  2. Die Interessen der heutigen Generationen und die von ihnen getroffenen Entscheidungen sollten sich nicht negativ auf zukünftige Generationen auswirken. Es soll Gerechtigkeit zwischen den Generationen bestehen.
  3. Die Regierungen müssen sich für ihre Entscheidungen auf die Erkenntnisse von Wissenschaftler:innen beziehen.
  4. Die Regierungen müssen sich an das Vorsorgeprinzip halten. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um Kinder vor Umweltrisiken zu schützen, auch wenn diese Risiken nicht eindeutig bekannt sind.

Lust mitzumachen?

Das geht hier: www.childrightsenvironment.org

Die Deadline für die Kommentierung des Entwurfs ist der 15. Februar 2023!