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Allgemeine Bemerkung zum Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt

Ein Update für die UN-Kinderrechtskonvention?

Kinderrechtliche Ansätze für die Auseinandersetzung mit der globalen Umweltkrise

Der Zusammenhang zwischen Umwelt- und Menschenrechtsschutz erhält zurzeit viel Aufmerksamkeit in Menschenrechtsdebatten. Sowohl die globale Umweltkrise als auch fortschrittliche Entwicklungen im internationalen Recht sind wichtige Triebfedern für diesen Trend. Kinder sind von den negativen Auswirkungen der Umweltverschmutzung, des Klimawandels und anderen Formen der Umweltzerstörung besonders betroffen. Deshalb sollte die UN-Kinderrechtskonvention bei der Stärkung von Menschenrechtsansätzen im Umweltschutz ein relevanter normativer Bezugspunkt sein.

Im Juni 2021 entschloss sich der UN-Kinderrechtsausschuss dazu, eine neue „Allgemeine Bemerkung“ (Nr. 26) zur Kinderrechtskonvention zu entwickeln, die Vertragsstaaten bei der Umsetzung der Kinderrechte in der Umwelt- und insbesondere der Klimapolitik anleiten soll.

Am 18 Januar 2023 haben Bruna Leite, programmes and policy officer, und Jonas Schubert, advocacy coordinator, von terre des hommes Deutschland e.V. in einem Meet & Greet zum Inhalt und zum Entstehungsprozess des aktuellen Entwurfs berichtet:

Weitere Informationen gibt es auf der Website von terre des hommes:
https://www.tdh.de/was-wir-tun/arbeitsfelder/gesunde-umwelt/general-comment/