BeteiligungUmweltUN-Kinderrechtskonvention

Kinderrechte, Umwelt und Klimawandel

Spätestens seit Fridays for Future ist klar: Kinderrechte und Klimagerechtigkeit sind eng miteinander verknüpft. Das sieht auch der Ausschuss für die Rechte des Kindes so. Denn obwohl in der UN-Kinderrechtskonvention kein explizites Recht auf eine saubere Umwelt verankert ist, wird der Ausschuss über die Rechte des Kindes 2023 einen General Comment 26 zu Kinderrechten und Umwelt mit Fokus auf dem Klimawandel herausgeben. Bereits 2016 fand ein Day of General Discussion zu diesem Thema statt. Das Netzwerk Kinderrechte hatte die Erarbeitung eines Generals Comments damals in einer Written Contribution angeregt. Wir haben uns sehr gefreut, dass der UN-Ausschuss diesen Vorschlag nun in die Tat umsetzt.

General Comments

Aber zunächst, was ist ein General Comment und wozu sind sie da? Es ist nicht immer eindeutig, welche Schritte die Staaten unternehmen müssen, um bestimmte Bestimmungen des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes (UN-KRK) umzusetzen. Aus diesem Grund verfasst der Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes Allgemeine Bemerkungen (General Comments), in denen detailliert beschrieben wird, wie sich ein bestimmtes Thema auf die Rechte des Kindes auswirkt und was die Staaten tun müssen, um diese Rechte zu wahren und zu schützen. Der Ausschuss hat bisher 25 Allgemeine Bemerkungen angenommen, die alle gebündelt unter kinderrechtekommentare.de zu finden sind.

Ökologische Kinderrechte

Auf der ganzen Welt sind die Rechte von Kindern bedroht durch unzureichende staatliche Maßnahmen zur Bewältigung der Klimakrise, einen beispiellosen Verlust an biologischer Vielfalt, die Ausbeutung natürlicher Ressourcen, die Belastung durch giftige Substanzen und Abfälle sowie die weit verbreitete Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden. Vor diesem Hintergrund fordern junge Menschen dringendere und ehrgeizigere Maßnahmen, um die Ursachen und Auswirkungen der globalen Umweltkrise zu bekämpfen. Die Mitgliedsstaaten müssen die Rechte und das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt ehrgeiziger und konkreter Umweltmaßnahmen und -politiken stellen, einschließlich der Anerkennung eines Menschenrechts auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt.

Wie geht´s mit der Entwicklung des General Comments weiter?

Auf der Website Children’s environmental rights | General Comment No. 26 on Children’s Rights and the Environment (childrightsenvironment.org) finden sich alle Infos zur Entwicklung des GC 26. Von Dezember 2021 bis Oktober 2022 veranstaltet der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes eine Reihe von Offline- und Online-Konsultationen und Workshops einschließlich spezieller Konsultationen mit Kindern und Jugendlichen, um über den Allgemeinen Kommentar zu den Rechten des Kindes zum Thema Kinderrechte, Umwelt und Klimawandel zu informieren. Die Konsultationen informieren über den Inhalt und gestalten den Entwurf der Allgemeinen Bemerkung. Insbesondere die Verpflichtungen der Staaten zur Wahrung der Kinderrechte im Umweltkontext stehen im Fokus.

Die Beratungen erfolgen in Form von:

Online-Konsultationen: Die Öffentlichkeit ist eingeladen, sich zum Inhalt und zum ersten Entwurf des Allgemeinen Kommentars zu äußern. Dies wird durch zwei Arten von Online-Fragebögen geschehen. Die erste Befragung sucht Antworten auf eine breite Palette von Themen zu Kinderrechten und Umwelt, die in die Erstellung des ersten Entwurfs des Allgemeinen Kommentars einfließen werden. Alle interessierten Parteien sind zur Teilnahme eingeladen – Staaten, regionale Organisationen und UN-Organisationen, nationale Menschenrechtsorganisationen und Kinderbeauftragte, Kinder- und Jugendgruppen, Nichtregierungsorganisationen, Forschungseinrichtungen und andere Interessengruppen.

Die zweite Konsultation wird um Feedback zum ersten Entwurf des Allgemeinen Kommentars bitten.

Beide Fragebögen werden eine Kinder- und eine Jugendversion haben, um deren spezifische Perspektiven zu erheben. Der erste  Fragebogen für Kinder und Jugendliche kann bis zum 30.06.2022 ausgefüllt werden.

Zudem soll es thematische Workshops geben. Dort sollen Expert*innen, jung und alt, zusammenkommen, um spezifische Themen zu Kinderrechten und Umwelt zu diskutieren, einschließlich Generationengerechtigkeit, Recht auf eine gesunde Umwelt und Klimawandel. Diese Diskussionen werden dazu beitragen, den Inhalt zu gestalten, der in den ersten Entwurf des Allgemeinen Kommentars aufgenommen wird.

Sobald der erste Entwurf des Allgemeinen Kommentars ca. Ende Juni 2022 entwickelt ist, werden in jeder Region Workshops veranstaltet. Zu diese werden Interessenvertreter:innen aus allen Sektoren eingeladen, um regionalspezifisches Feedback zu geben.

Der Ausschuss über die Rechte des Kindes möchte den General Comment 26 bis Februar 2023 veröffentlichen.

Weiterführende Links:

Film Deutsches Institut für Menschenrechte zur Entstehung und Reichweite von Allgemeinen Bemerkungen: https://www.youtube.com/watch?v=fpVfRQxU4OE

Ein gemeinsamer Aufruf zum Handeln für das jährliche full-day meeting des UN-Menschenrechtsrates zu den Rechten des Kindes im Juni 2020: https://netzwerk-kinderrechte.de/2020/08/19/das-kinderrecht-auf-eine-gesunde-umwelt-verwirklichen-2/