BeteiligungUmwelt

Das Recht auf (Umwelt)Bildung realisieren

Ein Gastbeitrag von Samia Kassid (World Future Council) zu ökologischen Kinderechten. Marylands Umweltbildungsstandards gewannen Silber beim Future Policy Award des World Future Council. Mit diesem Preis werden Gesetze und politische Initiativen ausgezeichnet, die bessere Lebensbedingungen für die heutigen und zukünftige Generationen fördern.

Kinder brauchen für ein gesundes Aufwachsen eine sichere, gesunde und intakte Umwelt. Sie sind besonders vom bedenkenlosen Umgang mit der Natur betroffen, von Umweltzerstörung, Klimawandel, Luftverschmutzung und Umweltgiften. Tagtäglich erleben wir, wie fundamentale Kinderrechte, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zur (gesunden) Umwelt stehen, verletzt werden. Wie Mädchen und Jungen ihr Recht auf Gesundheit, Bildung oder Spielen wahrnehmen können, hängt zum Teil erheblich davon ab, wie intakt und gesund die Umwelt ist, in der sie leben. Verunreinigtes Wasser, Mangelernährung, fortschreitende Verwüstung, atomare Verseuchung oder kaum vorhandene Spielplätze sind nur einige Beispiele dieser Interdependenz. Das Wohl und die Zukunft jetziger und kommender Generationen hängen auch davon ab, wie die Kinder von heute ihre Zukunft mitgestalten (können).

Maryland, USA: Umweltbotschafterinnen und -botschafter per Lehrplan

Als erster Bundesstaat in den USA hat Maryland 2011 Umweltbildungsstandards verpflichtend und Fächerübergreifend in den Lehrplan integriert. Ziel ist es, umweltbewusste heranwachsende Generationen zu entlassen, die ökologisch gebildet sind, ihre zukünftigen Entscheidungen bewusster treffen und den zukünftigen Umweltherausforderungen gewachsen sind. Der Gouverneur von Maryland traf diese Entscheidung angesichts der großen Sorge um den ökologischen Zustand des Bundesstaates. Insbesondere der Chesapeake Bay, eine Flussmündung des Atlantischen Ozeans im Landesinneren, ist seit den 1970er Jahren starker Verschmutzung ausgesetzt. Daher zielt die Maßnahme darauf ab, einen Wandel innerhalb der Gesellschaft zu bewirken und gleichzeitig Möglichkeiten für Schülerinnen und Schüler zu schaffen, ihr erworbenes Umweltwissen als Umweltbotschafterinnen und -botschafter anzuwenden und ökologisch verantwortlich zu handeln.

Wesentliche Merkmale der Vorschrift:

  • Umweltbildung ist Pflicht in öffentlichen Schulen und in den Lehrplänen aller Unterrichtsfächer integriert, von der Vorschule bis zum Abschluss der Sekundarschule. Eine umfassende Umweltbildung ist Voraussetzung für den Sekundarschulabschluss.
  • Wann immer es möglich ist, findet der Unterricht im Freien statt – durch Exkursionen, Gemeindeprojekte und Experimente auf dem Schulhof oder in der näheren Umgebung.
  • Acht Schlüsselthemen müssen von den Schülerinnen und Schülern erarbeitet und in Projekten umgesetzt werden: lokale und globale Umweltfragen, Interaktion von globalen Systemen, Stoffkreislauf und Energiefluss, Bevölkerung, Gemeinwesen und Ökosysteme, Menschen und natürliche Ressourcen, Umwelt und Gesundheit, Umwelt und Gesellschaft sowie Nachhaltigkeit.
  • Das Konzept ist bekannt für die übergreifende Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen Gruppen, Schulen und Lehrpersonal. Lokale gemeinnützige Naturschutzorganisationen und Wissenschaftsmuseen wirken bei der Entwicklung der Lehrmodule, bei informeller Bildung und Exkursionen mit.

Inzwischen haben sich mehr als 400 Schulen zusammengeschlossen, die als „Green Schools“ über die geforderten Standards hinaus, Umweltbildung umsetzen.

Das Recht des Kindes auf eine gesunde Umwelt

Die erste internationale Umweltkonferenz fand 1972 in Stockholm statt und stellte erstmals ausdrücklich die Verbindung zwischen Menschenrechten und einer intakten Umwelt her und die Pflicht, die Umwelt für zukünftige Generationen zu schützen.
Der Rio-Gipfel 1992 (Konferenz über Umwelt und Entwicklung) hat den Zusammenhang zwischen Menschenrechten, Beteiligung und Umwelt weiter thematisiert. Seitdem gibt es viele Erklärungen, Absichtsbekundungen sowie erfolgreiche Initiativen.
Ein explizites Recht des Kindes auf eine gesunde und intakte Umwelt gibt es in der UN-Konvention über die Rechte des Kindes nicht. Aber sie stellt klare Bezüge her, vor allem beim Kinderrecht auf Gesundheit (Art.24) und Bildung (Art. 29). Aber auch Artikel 3 „Vorrang des Kindes“, Art. 6 (Kinderrecht auf Leben und persönliche Entwicklung) und Art. 27 (Recht auf einen angemessenen Lebensstandard) können herangezogen. Wichtig zu erwähnen sind die Beteiligungsrechte der Kinder (Artikel 12 bis 15, Artikel 17 und Artikel 31), die in Bezug auf das Recht auf eine intakte Umwelt kaum Beachtung finden.

World Future Council und der Polit-Oscar

Der World Future Council macht sich seit 2009 für die Rechte zukünftiger Generationen auf eine intakte und gesunde Umwelt stark, mit dem Ziel, Generationengerechtigkeit und den Schutz langfristiger Interessen zentral in der Politik zu verankern. Mit dem Future Policy Award zeichnet der World Future Council Gesetze und politische Initiativen aus, die bessere Lebensbedingungen für heutige und zukünftige Generationen fördern. Diese werden dann weltweit bekannt gemacht, um die Schaffung gerechter, nachhaltiger und friedvoller Gesellschaften zu unterstützen. 2015 stand er im Zeichen der Kinderrechte. Marylands Umweltbildungsstandards gewannen Silber. Jetzt geht es darum, das Gesetz bekannt zu machen und interessierte Entscheidungsträgerinnen und -träger, ob lokal, regional oder national zusammenzubringen, sich auszutauschen, voneinander zu lernen sowie Elemente im eigenen Kontext zu übernehmen.