DiskriminierungsverbotÜber unsUN-Kinderrechtskonvention

Die Debatte zum Selbstbestimmungsgesetz – worum geht es genau?

Seit der Ankündigung der Bundesregierung im Koalitionsvertrag: „Wir werden das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen.“ hat das Selbstbestimmungsgesetz für rege Diskussionen gesorgt. Im Juni 2022 wurden erste Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz veröffentlicht. Ein Gesetzesentwurf wurde im Mai 2023 den Verbänden zur Kommentierung vorgelegt. Seit Jahren wird die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes lautstark gefordert: Doch worum geht es bei diesem Gesetzesvorhaben ganz konkret? Anknüpfend an die aktuelle politische Debatte hat Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans\ *(BVT*) in einem Meet&Greet am 15. Mai 2023 mit einem Kurz-Input einen Überblick gegeben.

Besprochen wurde der Referent:innenentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes, insbesondere mit Fokus auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche. Das Selbstbestimmungsgesetz richtet sich an Trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen und zielt darauf ab, den Geschlechtseintrag und den Vornamen zu ändern, wenn diese als nicht passend empfunden werden. Das Gesetz soll das bisherige Transsexuellengesetz ablösen, das aufgrund seines hochschwelligen, kostspieligen und oft belastenden Verfahrens zur Geschlechtseintrag-Änderung stark kritisiert wurde. Das Transsexuellengesetz wurde mehrfach als verfassungswidrig eingestuft und bedarf einer dringenden Reform.

Der Referent:innenentwurf des Selbstbestimmungsgesetzes umfasst folgende Eckpunkte: Volljährige Personen können durch eine Erklärung beim Standesamt eine Änderung des Geschlechtseintrags und/oder Vornamens vornehmen, ohne zusätzliche ärztliche oder andere Begutachtungen. Das Gesetz vereinheitlicht außerdem die Regelungen für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen. In Bezug auf das Alter wird eine Altersgrenze von 14 Jahren festgelegt. Das bedeutet, dass Personen unter 14 Jahren durch ihre Sorgeberechtigten den Geschlechtseintrag ändern lassen können, während Personen über 14 Jahren dies selbstständig tun können, jedoch nur mit Zustimmung beider Eltern. Zusätzlich wird das Offenbarungsverbot gestärkt und mit Bußgeldern sanktioniert.

Die Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes ist ein wichtiger Schritt, um die Rechte und die Selbstbestimmung von Trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen zu stärken. Insbesondere für Kinder und Jugendliche, die sich in einer entscheidenden Phase ihrer Identitätsentwicklung befinden, ist das Gesetz von großer Bedeutung. Durch die Möglichkeit, frühzeitig und ohne übermäßige bürokratische Hürden den Geschlechtseintrag und den Vornamen zu ändern, wird ihnen ein Weg geebnet, ihr wahres Selbst zu leben und Diskriminierung entgegenzuwirken.

Es sei darauf hingewiesen, dass eine Online-Fachveranstaltung zur Situation von trans* Kindern und Jugendlichen stattgefunden hat. Dort wurden wichtige Aspekte diskutiert und aufgezeichnet. Interessierte können die Aufzeichnung einsehen sowie bereits veröffentlichte Publikationen zu diesem Thema auf dem Portal finden: