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Wahlalter: Senken oder nicht?

Soll das Wahlalter unter 18 Jahre gesenkt werden? Und wenn ja, wie genau? Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats des Netzwerk Kinderrechte Dr. Ibrahim Kanalan, Prof. Dr. Manfred Liebel, Prof. Dr. Claudia Lohrenscheit, Philip Meade, Prof. Dr. Beate Rudolf und Prof. Dr. Sabine Walper diskutierten mit Mitgliedern des Netzwerks verschiedene Möglichkeiten zur Wahlalterssenkung und Strategien zur Umsetzung der Modelle.

Modelle zur Senkung des Wahlalters
  1. Elternwahlrecht/Familienwahlrecht: Eltern bekommen für jedes ihrer Kinder, die noch unter 18 Jahre sind, eine Stimme mehr. Antrag im Deutschen Bundestag (2003)
  2. Wahlrecht ab Geburt: In den ersten Jahren übernehmen die Eltern das Wählen für ihre Kinder. Sobald die Kinder selbst wählen können und wollen, geht das Recht auf die Kinder über. Position Deutscher Familienverband
  3. Kinderwahlrecht: Kinder dürfen von dem Zeitpunkt an wählen, von dem sie sich in das Wählerverzeichnis einschreiben können und möchten. Vorher übernehmen die Eltern das Wahlrecht nicht. Position Stiftung für zukünftige Generationen
  4. Wahlrecht ab 14: Das Wahlalter würde im Grundgesetz von 18 Jahren auf 14 Jahre gesenkt werden.
  5. Wahlrecht ab 16: Das Wahlalter würde im Grundgesetz von 18 Jahren auf 16 Jahre gesenkt werden (z.B. durch Streichung von §38, Absatz 2, Satz 1 im Grundgesetz). Position DKHW

In der spannenden Diskussion wurden auch Kombinationen aus den Modellen abgewogen: So könnte beispielsweise das Stellvertretungsmodell (Elternwahlrecht/ Familienwahlrecht) mit dem Kinderwahlrecht ab einem selbstgewählten Zeitpunkt verknüpft werden.

Ausblick

Das Netzwerk Kinderrechte arbeitet auf eine Senkung des Wahlalters auf allen Ebenen hin, um das Recht auf Partizipation auch im politischen Prozess zu verankern. Im Wahlkampfjahr ist dieses Thema besonders spannend, weil zum Beispiel die FDP (Seite 42), Bündnis 90/ Die Grünen (Seite 95), Die LINKE (Seite 136) und die SPD (Seite 40) die Wahlalterssenkung in ihren Wahlprogrammen aufgreifen.