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Intergeschlechtlich geborene Kinder in Deutschland – zur aktuellen Situation

Am 5. April 1992 ist die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Die geschlechtliche Vielfalt bei Kindern wurde nur binär verhandelt und intergeschlechtlich geborene Kinder wurden noch nahezu drei Jahrzehnte danach in Deutschland nicht vor unmenschlichen Praktiken, medizinischer normierender Behandlungen geschützt. Die Opfer blieben bis zum heutigen Tage unbeachtet und nicht versorgt. Der Wandel geht sehr langsam voran: Ethikrat – Empfehlungen 2012, Änderungen im Personenstandsgesetz 2012 und 2019, eine bedeutsame Bundesverfassungsgerichtentscheidung 2017, das Kinder- und Jugend-Stärkungsgesetz 2021 und das “Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ vor den menschenrechtswidrigen medizinischen Eingriffen 2021 sind Meilensteine.

Am 18. Oktober fand ein Meet & Greet mit Lucie Veith (Mandat Menschenrechte des Vereins Intergeschlechtliche Menschen e.V., Bund) zu Menschenrechten und intergeschlechtlich geborenen Kindern statt. Dabei wurden Fragen gestellt wie: Wo stehen wir heute und wen schützen die Gesetze? Wo besteht dringender Umsetzungsbedarf? Im Entwurf des Zwischenberichts des Netzwerks Kinderrechte zur UN-KRK werden einige Lücken benannt.

Die Präsentation des Meet&Greets können Sie hier abrufen.

2004 wurde der Verein Intersexuelle Menschen e.V. von Mitgliedern der SHG xy-frauen gegründet. Eine Umbenennung erfolgte 2021 in Intergeschlechtliche Menschen e.V., Bundesverband: www.im-ev.de