Schutz vor GewaltÜber uns

Kinderschutz im Netzwerk Kinderrechte

Das Netzwerk Kinderrechte nimmt den Kinderschutz sehr ernst. Seit einem halben Jahr verfügt unser Netzwerk über eine Kinderschutzrichtlinie.

Zu Jahresbeginn haben wir erste Maßnahmen zur Implementierung der Kinderschutzrichtlinie vorgenommen. In einer von unserem Mitglied ECPAT speziell auf uns zugeschnittenen Fortbildung haben wir Feedback zu unserer Kinderschutzrichtlinie bekommen und haben Ideen für den weiteren Prozess der Umsetzung entwickelt.

Ein uns wichtiges Anliegen ist es, auch unsere Mitglieder in den weiteren Prozess einzubinden.

Wie geht es weiter?

  • Wichtig ist uns zu erfahren, wo unsere Mitglieder im Kinderschutz stehen.
  • Gibt es Bedarf an Austausch und Vernetzung?
  • Wer sind die Ansprechpersonen bei unseren Mitgliedern?
  • Gibt es gute Beispiele und die Bereitschaft diese in unserem Netzwerk zu teilen?

Befragung der Mitglieder 

Um das herauszufinden, haben wir Anfang März eine Mitgliederbefragung in die Wege geleitet. Nach drei Wochen Laufzeit haben sich bereits knapp 40 Mitglieder beteiligt. Die Umfrage läuft noch bis Ende März und wird dann ausgewertet. Alle Mitglieder, die sich noch nicht mitgemacht haben, haben noch bis Ende März die Chance sich einzubringen!

Einen kleinen Einblick möchten wir bereits heute gewähren.

Viele Mitglieder, die eine Kinderschutzrichtlinie besitzen, haben sich für diesen Prozess Beratung eingeholt. Bei rund 85% der Mitglieder, die keine Kinderschutzrichtlinie besitzen, besteht der Bedarf nach Austausch und Vernetzung, ob in persönlichen Treffen oder in virtuellen Fortbildungsangeboten.

Wir haben Beispiele von Mitgliedsorganisationen erhalten, die eindrucksvoll und anschaulich belegen, wie sie Kinderschutz betreiben. Aber auch, wie es gelingt, dabei den Dreiklang von „schützen, fördern und beteiligen“ im Blick haben.

Von Kinderschutzrichtlinien, Checklisten zur Implementierung,  Flyern, Beschwerdefahrplänen gerichtet an Kinder und Jugendliche oder Eltern, Handlungsleitfäden bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung § 8a SGB VIII ist vieles dabei…

Wir sammeln in den kommenden Monaten weiter und möchten das Material gerne teilen. Gutes erzielt Wirkung, wenn man es teilt. Feedback gibt Anstöße den Weg weiter zu gehen.

Die Ergebnisse der Befragung liegen zur Mitgliederversammlung im Juni 2021 vor und werden dort von den beiden Kinderbeauftragten des Netzwerks Kinderrechte vorgestellt.

Kontakt:
Bei Anregungen und Fragen kontaktieren sie uns gern:
Üwen Ergün und Kirsten Schweder
kinderschutz@netzwerk-kinderrechte.de