Unmittelbar nach der Anhörung der Bundesregierung vom UN Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf erarbeitete die National Coalition ein Positionspapier zu vier strukturellen Kritikpunkten des Ausschusses: ein unvollständiges Monitoringssystem, fehlende Daten, mangelnde regierungsinterne Koordination und kein umfassendes Beschwerdemanagement auf allen Ebenen.
Mit der folgenden konkretisiert die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention die Abschließenden Bemerkungen (concluding observations) des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes vom 5. Februar 20141 hinsichtlich einer Umsetzungsstruktur der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland.
Vier strukturelle Bausteine für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention ist es für Deutschland an der Zeit ist, eine wirkungsvolle Umsetzungsstruktur für die UN-Kinderrechtskonvention zu schaffen, um allen Kindern in Deutschland die Wahrnehmung ihrer Rechte zu garantieren.
- Ein unabhängiges Monitoring schafft die nötige kritische Begleitung aller Umsetzungsbemühungen zur UN-Kinderrechtskonvention.
- Eine sinnvolle Datenerhebung ermöglicht eine fundierte Einschätzung der Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen und trägt dazu bei, weitere Handlungsbedarfe zu identifizieren.
- Eine Stelle zur regierungsinternen Koordination überprüft alle gesetzlichen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention.
- Ein effizientes Beschwerdemanagement trägt dazu bei, dass den Rechtsverletzungen und Problemen von Kindern und Jugendlichen vermehrt Gehör und vor allen Dingen Beachtung geschenkt werden.