UN-Kinderrechtskonvention

Positionspapier zu Deutschlands Hausaufgaben

Unmittelbar nach der Anhörung der Bundesregierung vom UN Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf erarbeitete die National Coalition ein Positionspapier zu vier strukturellen Kritikpunkten des Ausschusses: ein unvollständiges Monitoringssystem, fehlende Daten, mangelnde regierungsinterne Koordination und kein umfassendes Beschwerdemanagement auf allen Ebenen.

Mit der folgenden konkretisiert die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention die Abschließenden Bemerkungen (concluding observations) des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes vom 5. Februar 20141 hinsichtlich einer Umsetzungsstruktur der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland.

Vier strukturelle Bausteine für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention ist es für Deutschland an der Zeit ist, eine wirkungsvolle Umsetzungsstruktur für die UN-Kinderrechtskonvention zu schaffen, um allen Kindern in Deutschland die Wahrnehmung ihrer Rechte zu garantieren.

  1. Ein unabhängiges Monitoring schafft die nötige kritische Begleitung aller Umsetzungsbemühungen zur UN-Kinderrechtskonvention.
  2. Eine sinnvolle Datenerhebung ermöglicht eine fundierte Einschätzung der Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen und trägt dazu bei, weitere Handlungsbedarfe zu identifizieren.
  3. Eine Stelle zur regierungsinternen Koordination überprüft alle gesetzlichen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention.
  4. Ein effizientes Beschwerdemanagement trägt dazu bei, dass den Rechtsverletzungen und Problemen von Kindern und Jugendlichen vermehrt Gehör und vor allen Dingen Beachtung geschenkt werden.