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Neue Rechtsform der National Coalition

Am 21. Juni 2013 wurde der Verein National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention von 35 Organisationen aus den Reihen der schon bestehenden National Coalition zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gegründet.

Hintergründe

Vor 18 Jahren, wurde im Rahmen des sogenannten UN-Dialoges von 40 Organisationen, Verbänden und Initiativen in einem „[…]ziemlich heruntergekommenen Bonner Klassenzimmer“die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland gegründet. Ziel der „Coalition“ (nach internationalem Vorbild) war und ist es, die vom Vertragsstaat gemäß Art. 44 UN-Kinderrechtskonvention vorzulegenden Staatenberichte über das Voranschreiten der Umsetzung der Kinderrechtskonvention im eigenen Lande, durch einen sogenannten „Schattenbericht“ aus Sicht der Zivilgesellschaft zu ergänzen und dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.

Eine Anschubfinanzierung erhielt die deutsche National Coalition unter Rechtsträgerschaft der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ (damals noch Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe) zunächst für zwei Jahre durch die Stiftung Deutsche Jugendmarke und wird seitdem als Projekt aus Mitteln des Kinder- und Jugendplan des Bundes finanziert.

18 Jahre sind seitdem vergangen. Der sog. „Zweitbericht“ und ein zusammengelegter „Dritt- und Viertbericht“ der deutschen Regierung sowie die entsprechenden „Schattenberichte“ der National Coalition wurden beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes eingereicht. Einiges hat sich seitdem auch für Kinder in Deutschland geändert. Angefangen mit der Kindschaftsrechtsreform gleich nach Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention, dem im Jahre 2000 folgenden Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung bis hin zum Individualbeschwerdeverfahren für Kinder mit Ratifizierung des dritten Zusatzprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention im November 2012, um nur einige Punkte zu nennen.

Die National Coalition ist zwischenzeitlich zu einem beachtlichen Netzwerk mit 117 Mitgliedern angewachsen. Zunehmend Beachtung fand die National Coalition auch durch zahlreiche Fachveranstaltungen, Expertenhearings und Kinderrechte-Tage und Publikationen und Stellungnahmen, mit denen sie auf die unterschiedlichsten Problemfelder hinsichtlich der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland aufmerksam gemacht hat und sicherlich auch einen erheblichen Beitrag zur Bekanntmachung der Konvention in Deutschland geleistet hat. Sei es mit Blick auf die Situation von Flüchtlingskindern in Deutschland, die Verwirklichung der Kinderrechte in der Schule, der Beteiligung von Kindern in ihrem direkten Lebensumfeld, die Etablierung eines unabhängigen Monitoring zur UN-Kinderrechtskonvention oder der Forderung nach einer Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz u.v.m.

Die gewachsene Größe und Komplexität der National Coalition, vor allen Dingen in den letzten Jahren, führte im Herbst 2012 zu der gemeinschaftlichen Entscheidung des Rechtsträger der National Coalition, dem Vorstand des Vereins „Vorstand der AGJ e.V.“ (AGJ), mit den Sprechern der National Coalition, das Zusammenwirken in dem Organisationsverbund von AGJ und National Coalition Ende 2013 zu beenden.

Gründungsversammlung NC e.V. am 21. Juni 2013 in Berlin

Der dann folgende Prozess mündete in der Empfehlung der Koordinierungsgruppe der National Coalition, einen eigenständigen Verein zu gründen. Einer Empfehlung, der die Versammlung der Mitglieder der National Coalition, pünktlich zum 18jährigen Jubiläum, mit einer Entschließung folgte. Am 21. Juni 2013 wurde dann der Verein National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention von 35 Organisationen aus den Reihen der schon bestehenden National Coalition gegründet.

Als nächste Schritte stehen nun die Eintragung ins Vereinsregister, die Beantragung der Gemeinnützigkeit und die Antragstellung auf Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an. Geplant ist, dass der Verein zum 01. Januar 2014 – nach Ende der Rechtsträgerschaft der National Coalition durch die AGJ – seine Arbeit aufnehmen wird.

Im Rahmen der Gründungsversammlung wurde zunächst, mit dem Ziel die oben genannten Schritte einleiten zu können, der Geschäftsführende Vorstand des Vereins gewählt. Dabei wurde Prof. Dr. Jörg Maywald (Deutsche Liga für das Kind) in offener Wahl einstimmig zum Sprecher des Vereins gewählt. Die Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder erfolgte in geheimer Wahl und dabei wurden Dominik Bär (Deutsches Kinderhilfswerk), Samia Kassid (Plan International Deutschland) und Timo Reinfrank (Amadeo Antonio Stiftung) gewählt.

Die Wahlen zur Koordinierungsgruppe sowie der satzungsgemäß gleichberechtigten Sprecherin werden im Rahmen der ersten Mitgliederversammlung des neuen Vereins am 18. Oktober 2013 (vormittags) in Berlin erfolgen.

Aktuelle Handlungsfelder der National Coalition bis Ende 2013

Neben all diesen auf die volle Handlungsfähigkeit des Vereins National Coalition zielenden Maßnahmen läuft die inhaltliche Arbeit der National Coalition unter Rechtsträgerschaft der AGJ bis Ende 2013 weiter. So hat die Arbeit zum Projekt „Dialog der Kinder und Jugendlichen mit Genf“ begonnen.

Darüber hinaus steht die Fortsetzung des aktuellen UN-Dialogs mit dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zum aktuellen Dritt- bzw. Viertbericht Deutschlands an. Die National Coalition hatte nur wenige Tage vor der Gründungsversammlung des neuen Vereins Gelegenheit den Mitgliedern des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes ihren Schattenbericht am 18. Juni 2013 in Genf im Rahmen einer eintägigen Sitzung zu erläutern. Die Ergebnisse dieses sogenannten pre-sessional meetings werden in eine Frageliste münden (list of issues), die den Regierungsvertretern im Vorfeld der Anhörung der Regierung (session), die für Januar 2014 angesetzt ist, zugesandt wird.