Gewalt gegen Kinder – Kinderschutz in das Lehramtsstudium
Schule ist der einzige Ort, der jedes Kind erreicht. Pädagogische Fachkräfte sind zentrale Bezugspersonen aller junger Menschen. Sie können Anhaltspunkte für Gewalterfahrungen wahrnehmen, diesen vorbeugen, intervenieren und damit von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche schützen. Pro Schulklasse sind schätzungsweise ein bis zwei Kinder von sexualisierter Gewalt betroffen.1
Welche Verantwortung mit dem Lehrberuf einhergeht, zeigt die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland, die das dritte Mal in Folge einen neuen Höchststand erreicht. Im Jahr 2024 stellten die Jugendämter in Deutschland bei rund 72 800 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexualisierte Gewalt fest. Zwischen 2019 und 2024 ist ein Anstieg um fast ein Drittel bei den Kindeswohlgefährdungen festzustellen.2 Die Zahl der Kinder und Jugendlichen die Gewalt erleben, die nicht gesehen werden, denen nicht geholfen wird und die in dieser Zahl nicht auftauchen ist um ein Vielfaches höher. In einer repräsentativen Dunkelfeldstudie berichten 18,4% der 18- bis 31-Jährigen in Deutschland, fast jede fünfte Person, mindestens eine Form von Kindesmisshandlung oder Vernachlässigung in Kindheit oder Jugend erlebt zu haben.3
Die Lücke im Studium
Umso fataler ist es, dass Lehrkräfte in ihrer Ausbildung kaum Wissen über Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung erlernen. Es hängt nach wie vor vom Zufall ab, ob ein betroffener junger Mensch auf eine für Gewalterfahrungen sensibilisierte, gut informierte und handlungssichere Lehrkraft trifft, die bereit ist, hinzusehen und zu helfen. Kinderschutz spielt im Lehramtsstudium an den meisten Universitäten und in fast allen Bundesländern keine oder, wenn überhaupt, eine minimale Rolle. Wer ein Lehramtsstudium absolviert und später mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, kann
mehrere Jahre studieren, ohne jemals mit Kinderschutz in Berührung zu kommen. Der Kinderschutz wird strukturell in den Lehramtscurricula der Hochschulen sowie in den Landesgesetzen zur Lehrkräftebildung nicht mitgedacht.
Dies ist fahrlässig und gefährdet von Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche durch fehlende Prävention sowie Intervention.
Schule als sicherer Ort
Schule kann und muss ein sicherer Ort für alle Kinder und Jugendlichen sein – insbesondere für diejenigen, die außerhalb der Schule Gewalt erleben. Gleichzeitig ist Schule selbst auch Tatort sexualisierter, körperlicher oder psychischer Gewalt. Um Schule zu einem möglichst sicheren Ort zu machen, benötigen Lehrkräfte fundiertes Wissen über Kinderschutz, Kindeswohlgefährdung, Schutzkonzepte, Anzeichen von Missbrauch, Gesprächsführung mit Betroffenen, Strategien von
Tatpersonen, Traumapädagogik sowie Hilfs- und Beratungsangebote. Dies erkennt auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes und fordert Deutschland explizit dazu auf, „Berufsgruppen, die mit und für Kinder arbeiten, auch als Teil der Pflichtausbildung von Lehrkräften […], darin zu schulen, Fälle von Gewalt, einschließlich sexuellem Missbrauch zu ermitteln und angemessen darauf zu reagieren“.4
Daher fordern wir als Interessensvertretungen von Studierenden, Lehrkräften, Schüler*innen, Eltern und Betroffenen von Gewalt in Kindheit und Jugend auf Bundesebene:
Forderung 1: Verpflichtendes Kinderschutzmodul im Rahmen des Lehramtsstudiums in allen 16 Bundesländern
- Während die Kultusministerkonferenz (KMK) mit dem Leitfaden Kinderschutz (2023) Schutzkonzepte an Schulen anstößt, fehlt die Verankerung in der Ausbildung. Schutzkonzepte können nur wirken, wenn Lehrkräfte dafür ausgebildet sind. Die KMK soll daher gemeinsam mit den Ländern verbindliche Mindeststandards für ein Kinderschutzmodul im Lehramt beschließen.
- Dieses Modul muss für alle Lehrämter in allen Bundesländern verpflichtend sein und ist nicht durch Wahlpflichtbereiche zu ersetzen.
- Der Umfang soll mindestens 5 ECTS-Punkte betragen.
- Von der KMK fordern wir eine gemeinsame Ländervereinbarung für die Etablierung des Kinderschutzmoduls und gesetzliche Vorgaben in den Lehrkräftebildungsgesetzen und Prüfungsordnungen der einzelnen Bundesländer, die die Universitäten zur Implementierung von Kinderschutz in den Curricula verpflichten.
- Auch in der Erzieher*innenausbildung und allen weiteren Berufen in pädagogischen Kontexten muss Kinderschutz verpflichtend implementiert werden.
Forderung 2: Einheitliche Mindestinhalte
Das Kinderschutzmodul muss sich an folgenden inhaltlichen Mindeststandards ausrichten, die es in
regelmäßigen Abständen zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen gilt:
- Grundwissen zu Formen, Erscheinungsbildern und Dynamiken verschiedener Formen der Kindeswohlgefährdung wie sexualisierte, körperliche und psychische Gewalt sowie Vernachlässigung und häusliche Gewalt
- Erkennen von Warnsignalen und Verhaltensveränderungen bei Schüler*innen, gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung
- Rechtliche Grundlagen: Verfahrenswege zum Umgang mit Hinweisen, Kooperation mit Jugendämtern, Fachberatungsstellen und ggf. Strafverfolgungsbehörden
- Handlungskompetenzen: Grundkompetenzen in der Gesprächsführung mit gewaltbetroffenen Kindern und Jugendlichen und mit deren Eltern und Sorgeberechtigten, verpflichtende Dokumentation, Einschaltung von Fachstellen, Begleitung und Unterstützung der Betroffenen
- Institutionelle Schutzkonzepte: Aufbau, Wirkweise, eigene Mitverantwortung sowie Aufarbeitung vergangener Fälle an der eigenen Einrichtung
- Machtdynamiken und Täter*innenstrategien im analogen Raum (Grooming)
- Reflexion eigener Haltungen, Unsicherheiten, Schutzreflexe und eigenen grenzüberschreitenden Verhaltens
- Reflexion von Machtverhältnissen in pädagogischen Kontexten
- Traumapädagogische Grundlagen für eine trauma- und betroffenensensible Handlungskompetenz
- Digitale Dimensionen: Machtdynamiken und Täter*innenstrategien im digitalen Raum, Cybergrooming, Cybermobbing, sexuelle Übergriffe im Netz, Darstellungen sexualisierter Gewalt von Kindern und Jugendlichen im Netz
- Betroffenenperspektiven: Einbindung von Erfahrungsexpertise statt alleinige Fallvignetten
Forderung 3: Strukturelle und verbindliche Einbindung von Betroffenenperspektiven
- Personen mit Gewalterfahrungen in ihrer Biografie verfügen über Erfahrungsexpertise im Kinderschutz. Sie können strukturelle Lücken, Gefahren und Ressourcen erkennen, die sonst unentdeckt bleiben.
- Betroffene von Gewalt in der Kindheit sollen in Beratungsstrukturen, Curricula-Entwicklung sowie die Ausgestaltung und Durchführung des Moduls integriert werden. Dafür ist den Betroffenen eine angemessene Aufwandsentschädigung zu zahlen.
- Die Module sind dahingehend zu entwickeln, dass sie eine sichere Lernumgebung auch für die vielen Studierenden schaffen, die selbst von Gewalt in ihrer Biografie betroffen sind.
- Hochschulen sollen die hierfür notwendigen Ressourcen bereitstellen.
- Die Kooperation mit Betroffenengremien und -vertretungen (beispielsweise mit dem Betroffenenrat auf Bundesebene, mit den schon bestehenden Landesbetroffenenräten, Careleaver* e.V., etc.) sind ausdrücklich zu fördern und institutionell abzusichern.
Forderung 4: Ressourcen und Hochschulfinanzierung
Die Einführung verpflichtender Kinderschutzmodule darf nicht zulasten bestehender Lehrkapazitäten gehen. Bund und Länder müssen gemeinsam zusätzliche Mittel für die Einstellung von qualifiziertem Lehrpersonal und für die Entwicklung von Lehr- und Lernmaterialien bereitstellen.
Forderung 5: Partizipative Mitgestaltung durch Studierende
Durch Studierendenvertretungen in Qualitätssicherungsprozessen sowie durch Lehrveranstaltungsbefragungen mit konsequentem Follow-up sind Lehramtsstudierende in die Weiterentwicklung und Evaluation der Kinderschutzmodule strukturell mit einzubeziehen. Lokale Studierendenschaften sollen als Ansprechpartner in Reformprozessen ausdrücklich anerkannt werden.
Kinderschutz darf kein optionales Zusatzthema sein, sondern muss als grundlegender Bestandteil professioneller Ausbildung von pädagogischen Fachkräften verstanden werden.
Kontakt und Presseanfragen:
Noah Dejanović (Initiator, Mitglied des Betroffenenrats)
noah.dejanovic@betroffenenrat-ubskm.de
Tabea Herbst (Initiatorin, fzs-Vorstand 2025/26)
tabea.herbst@fzs.de
1. UBSKM, Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Zahlen und Fakten, Juli 2026, S. 3. Online unter: https://beauftragte-miss-brauch.de/fileadmin/Content/pdf/
Zahlen_und_Fakten/260709_Zahlen_und_Fakten_Sexualisierte_Gewalt_gg._Kinder_und_Jugendliche.pdf (Zugriff: 05.08.2026).
2. Statistisches Bundesamt, Kindeswohlgefährdungen auf neuem Höchststand: Fallzahl binnen fünf Jahren um 31 % gestiegen, Pressemitteilung vom 15.12.2025. Online unter:
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/12/PD25_451_225.html (Zugriff: 05.08.2026).
3. Kasinger, Christoph et al., Prevalence of child maltreatment in a nationwide sample of 18- to 31-year-olds in Germany, in: Child and Adolescent Psychiatry and Mental
Health 18 (2024), Art. 111, doi:10.1186/s13034-024-00795-z.
4. Ausschuss für die Rechte des Kindes, Abschließende Bemerkungen zum kombinierten fünften und sechsten Staatenbericht Deutschlands, 2022, S. 9. Online unter: https://
kinderrechte-portal.de/wp-content/uploads/2022/11/Concluding-Observations-DEU-Fassung.pdf (Zugriff: 22.09.2026).


