MedienStellungnahmenÜber unsUN-Kinderrechtskonvention

Positionierung des Netzwerks Kinderrechte Deutschland zu Altersgrenzen für die Nutzung von Social Media

Das Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention – National Coalition Deutschland nimmt die aktuelle politische Debatte um Altersgrenzen für Social Media zum Anlass, seine Position und Empfehlung aus kinderrechtlicher Perspektive darzulegen: 

 Die Nutzung digitaler Dienste ist heute ein wesentliches Element der Verwirklichung der Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe, die gemäß der Konvention über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention, UN-KRK) uneingeschränkt von der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres als Bundesgesetz gelten.  

Jegliche Einschränkung des Zugangs zum digitalen Umfeld muss daher unter dem Vorbehalt der Rechtmäßigkeit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit, das legitime Ziel des Jugendschutzes zu erreichen, stehen. Ein genereller Ausschluss von jungen Menschen unterhalb einer bestimmten Altersgrenze stünde im Widerspruch zu dem in Art. 2 der UN-KRK formulierten Recht auf Nichtdiskriminierung.  

Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes gem. Art. 3 UN-KRK vorrangig zu berücksichtigen. Zudem sollen die sich entwickelnden Fähigkeiten des Kindes gem. Art. 5 UN-KRK bei der Ausübung seiner Rechte Beachtung finden. Die Abwägung der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit von Zugangsbeschränkungen muss die Grundsätze der UN-KRK achten und sollte folglich auf einer Risikobewertung digitaler Dienste basieren. 

Weil „ein kindgerechter Zugang zu digitalen Technologien […] Kinder dabei unterstützen [kann], die gesamte Bandbreite ihrer bürgerlichen, politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte auszuüben“ (GC# 25, Abs. 4) ist eine altersgerechte Gestaltung von digitalen Diensten gegenüber einem Nutzungsausschluss zu präferieren.  

Die vollständige kinderrechtliche Herleitung unserer Position finden Sie hier.