Berlin, 28.01.2025: Für den Schutz der Rechte aller Kinder: Stellungnahme des Netzwerks Kinderrechte zu politischen Reaktionen auf die Gewalttat in Aschaffenburg
Das Netzwerk Kinderrechte Deutschland ist zutiefst bestürzt über den tragischen Tod eines Kleinkindes und eines Passanten in Aschaffenburg infolge einer schrecklichen Gewalttat. Unser Mitgefühl gilt den Familien und Angehörigen, die einen unermesslichen Verlust erlitten haben. Unsere Gedanken sind auch bei den verletzten Kindern und Zeug:innen dieses schrecklichen Angriffs.
Unsere Bestürzung über die Gräueltat mischt sich mit Betroffenheit und Besorgnis über den darauffolgenden politischen Diskurs und über Vorschläge, die einem faktischen Einreiseverbot für Schutzsuchende gleichkommen.
Schutz und Prävention statt Ausgrenzung
Der grausame Angriff auf Kinder in Aschaffenburg darf nicht zu einem Vorwand werden, Maßnahmen gegen Schutzsuchende kinderrechtswidrig zu verschärfen. Eine Fokussierung auf sicherheitspolitische Ziele darf nicht mit einer Missachtung der Kinder- und Menschenrechte einhergehen. Gewaltprävention und Schutz der Rechte von Kindern müssen oberste Priorität haben – für alle Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft.
Kinderrechtsverletzungen dürfen nicht zu Kollateralschäden migrationspolitischer Maßnahmen werden
Kinder sind keine Randfiguren in der Migrationsdebatte, sondern eigenständige Träger:innen von Rechten. Kinder, die auf der Flucht sind, gehören zu den verletzlichsten Gruppen. Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) verpflichtet Staaten, das Wohl von Kindern bei allen Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen (Art. 3) und Kinder auf der Flucht besonders zu schützen (Art. 22).
Die nun vorgelegten Anträge der CDU/CSU bergen jedoch die Gefahr, dass Kinder, die bereits in extremer Not sind, weiteren Gefahren ausgesetzt werden – beispielsweise durch Verelendung in Transitländern. Jede Form von Politik, die Kinderrechte aushebelt, widerspricht internationalen Verpflichtungen und den Grundwerten einer humanitären Gesellschaft.
Inhaftierung und Rückführungen in unsichere Lebensumstände gefährden das Kindeswohl
Der 5-Punkte-Plan sieht die Inhaftierung ausreisepflichtiger Personen und beschleunigte Rückführungen in Herkunfts- oder Drittstaaten vor. Sind Minderjährige betroffen, z. B. als Familienangehörige, dürfen solche Maßnahmen nicht ohne eine gründliche Prüfung des Kindeswohls durchgeführt werden.
Ein Appell an die Verantwortung der Politik
Wir appellieren an alle politischen Entscheidungsträger:innen, die Rechte von Kindern bei allen migrationspolitischen Überlegungen konsequent in den Vordergrund zu stellen. Kinderrechte sind universell, unveräußerlich und nicht verhandelbar. Eine Politik, die das Ziel hat, Deutschland sicherer zu machen, darf nicht auf Kosten von Kindern gehen. Gewalt und Leid dürfen nicht als Rechtfertigung für eine Politik der Ausgrenzung dienen und Menschenrechte gefährden.
Das Netzwerk Kinderrechte fordert eine verantwortungsvolle Debatte über Migrations- und Asylpolitik, die die besonderen Bedürfnisse und Rechte von Kindern achtet. Wir rufen die Bundesregierung auf sicherzustellen, dass jede politische Maßnahme den Anforderungen der UN-Kinderrechtskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der EU-Grundrechte-Charta entspricht. Der Schutz der Kinderrechte und das Kindeswohl müssen immer an erster Stelle stehen – für alle Kinder, überall.
Der erweiterte Vorstand des Netzwerks Kinderrechte
Die Stellungnahme als PDF finden Sie hier.