Über unsUmweltUN-DialogUN-Kinderrechtskonvention

Das Recht von Kindern auf Beschwerde über Klima- und Umweltrechtsverletzungen

Rückblick: Fachgespräch zu Kinderrechten und Klimabeschwerden

Am 25.9. fand ein spannendes und informatives Fachgespräch zum Thema Kinderrechte und Klimarechtsverletzungen statt. Im Mittelpunkt stand das „Dritte Zusatzprotokoll zum Individualbeschwerdeverfahren“ zur UN-Kinderrechtskonvention, das Kindern und Jugendlichen ermöglicht, Beschwerden direkt beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf einzureichen. Das Thema der Veranstaltung knüpfte an die jüngste Allgemeine Bemerkung Nr. 26 (GC26) des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes an, die sich mit den Kinderrechten im Zusammenhang mit Umwelt und Klimawandel beschäftigt.

Zugänge zu den Kinderrechten in Deutschland

Judith Feige, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention, eröffnete die Veranstaltung mit der Frage: Welche Zugänge zu ihren Rechten haben Kinder in Deutschland, wenn es um ihr Recht auf Beschwerde über Klimarechtsverletzungen geht? Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle, und Kirsten Schweder, stellv. Geschäftsstellenleitung der National Coalition Deutschland, vertieften dieses Thema in einem interaktiven Gespräch. Sie beleuchteten den UN-Dialog und die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland, einschließlich der ökologischen Rechte in den aktuellen „Concluding Observations“ des UN-Ausschusses mit Fragen wie “ Wie mahnt der UN-Kinderrechtsausschuss Fortschritte und Lücken bei der Umsetzung der UN-KRK in Deutschland an?”, Was verbirgt sich hinter dem UN-Dialog?”, “Was steht zu den ökologischen Kinderrechten in den Concluding Observations?” und “Was wird sich zukünftig im UN-Berichtsverfahren verändern?”.

Das Individualbeschwerdeverfahren und die Herausforderungen

Linda Zaiane-Kuhlmann, Leitung Koordinierungsstelle Kinderrechte, Deutsches Kinderhilfswerk, stellte “Impulse zum Individualbeschwerdeverfahren, 3. Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention” vor. Das Individualbeschwerdeverfahren (engl. OPIC – Optional Protocol on a Communications Procedure) entstand, damit Kinder als individuelle Rechtsträger:innen Zugang zu ihren Rechten haben und Abhilfe/Wiedergutmachung erhalten, wenn ihre Rechte verletzt werden. Das OPIC-Verfahren wird entlang der Punkte “Wer kann klagen?”, Zulässigkeit der Klage, Kindgerechtes Verfahren, Verfahrensablauf und Follow-up erklärt.

Persönliche Einblicke von Aktivistin

Besonders eindrucksvoll war der Beitrag von Raina Ivanova, einer jungen Klimaschutzaktivistin, die 2019 zusammen mit 16 Jugendlichen eine Beschwerde gegen fünf Länder mit den höchsten Emissionen beim UN-Ausschuss einreichte. Darunter auch Deutschland. Die Klage wurde mit der Begründung, der nationale Rechtsweg sei noch nicht ausgeschöpft, abgewiesen. Ihr Fazit ist, dass der OPIC-Mechanismus gescheitert ist, da es nicht möglich ist, eine Klage auf nationalem Rechtsweg wegen internationaler Verletzung der Rechte von Kindern einzureichen. Mehr Informationen via https://childrenvsclimatecrisis.org/.

Verbindung von Klimaschutz und Kinderrechten

Üwen Ergün, Geschäftsführer des KinderRechteForums (KRF) und Sprecher der National Coalition Deutschland, zeigte in seinem Vortrag auf, wie wichtig es ist, Klimaschutz und Kinderrechte miteinander zu verbinden. Die Ombudsstelle des KRF erreichen Beschwerden von Kindern und Jugendlichen zu Gefährdungen von Lebensgrundlagen, Gesundheit und Entwicklung, begründet in der Zunahme von Naturkatastrophen, Hunger und Krankheiten. Beschwerdeverfahren ohne juristische Unterstützung sind kaum möglich, da diese viel zu hochschwellig sind. Die Bedeutung von Beschwerden für den Klimaschutz zeigt, dass dieser mit dem Kinderschutz verbunden ist und Kinderrechte durch juristische Verfahren gestärkt werden.

Ausblick und Diskussion

In der anschließenden Diskussion wurde die Notwendigkeit betont, dass Kinder und Jugendliche besser in die rechtlichen Prozesse eingebunden werden müssen, um ihre Rechte zu schützen. Insbesondere das Recht auf eine gesunde Umwelt müsse besser berücksichtigt und in nationale sowie internationale Beschwerdemechanismen integriert werden. Raina Ivanova berichtete auch über die nächsten Schritte ihrer Klage und den weiteren Weg, den sie und ihre Mitstreiter:innen nun gehen müssen.

Das Fachgespräch verdeutlichte einmal mehr, wie eng der Schutz von Kinderrechten mit Umwelt- und Klimafragen verknüpft ist. Die Veranstaltung bot wertvolle Einblicke in die Hürden und Möglichkeiten, die Kinder und Jugendliche in Deutschland haben, um ihre Rechte durchzusetzen, insbesondere im Kontext der zunehmenden Klimakrise.


Weiterführende Informationen: