MedienSchutz vor Gewalt

Konsultation der Mitglieder zur Reform des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)

Am 02. Juni 2020 trafen sich rund 20 Mitglieder des Netzwerks Kinderrechte, um sich über das geänderte Jugendschutzgesetz auszutauschen. Torsten Krause, Deutsches Kinderhilfswerk, stellte die Reform des Jugendschutzgesetzes vor.

Nach fast zwei Jahrzehnten war die Zeit mehr als reif dafür, den gesetzlichen Jugendschutz zu modernisieren. Ziel der Novellierung war es u.a., das Gesetz an die neue digitale Medienrealität von Kindern und Jugendlichen anzupassen.

Insgesamt bedeuten die Neuregelungen, mit Blick auf Schutzziele, Kennzeichnungen und Vorsorgemaßnahmen einen Meilenstein. Sie führen zu deutlichen Verbesserungen im Jugendmedienschutz. Aber es gibt auch Mängel, zum Beispiel die Befreiung für kommerzielle Dienstanbieter mit weniger als 1 Million Nutzenden in Deutschland. Es macht keinen Sinn hier Schlupflöcher für kleinere Dienstanbieter vorzuhalten. – Thorsten Krause, DKHW

Ziele der Novellierung sind,

  • ein effektiverer Schutz von Kindern und Jugendlichen auch in Bezug auf digitale Medien,
  • eine verlässliche Orientierung für Eltern und Fachkräfte zu erreichen
  • und die Rechtsdurchsetzung auch gegenüber ausländischen Anbietern zu gewährleisten.

Das Gesetz wurde auf der Grundlage des Koalitionsvertrags der Regierungsparteien für die 19. Legislaturperiode, des Abschlussberichts der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz von Juni 2016, des Beschlusses der Jugend- und Familienministerkonferenz von Mai 2018 und der Empfehlungen der Kinderkommission des Deutschen Bundestages “Kindeswohl und digitalisierte Gesellschaft: Chancen wahrnehmen – Risiken bannen” von Juni 2019 erarbeitet.´

Die UN-Kinderrechtskonvention gilt auch im digitalen Raum

Der Novellierungsprozess fand zeitgleich zum Arbeitsprozess des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes statt. Dieser hat im März 2021 eine Allgemeine Bemerkung (General Comment) zu Kinderrechten in der digitalen Welt (orig: General Comment on children’s rights in relation to the digital environment) beschlossen. Das world wide web macht vor Landesgrenzen nicht halt. Sich verändernde Medienwelten und die in diesem Zuge zu installierende Jugendschutzsysteme sind keine alleinige Herausforderung einzelner Staaten.

Zentrale Änderungen im neuen Jugendschutzgesetz

Bei der Online-Konsultation wurde insbesondere auf die neu verankerten Schutzziele (§10a und 10b), die Rolle von Film- und Spieleplattformen (§14a) und die Weiterentwicklung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, deren Arbeitsweise sowie die Einrichtung eines begleitenden Beirates (§17a, §17b, §24b) und Vorsorgemaßnahmen (§24a) eingegangen.

Im Zuge der Reform des Jugendschutzgesetzes wird bei der zu schaffenden Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) ein Beirat eingerichtet,  der sie bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 17a Absatz 2 Satz 1 berät.

Wünsche für den weiteren Prozess

Den Teilnehmenden der Konsultation war eine koordinierte und vernetzende Zusammenarbeit aller Verantwortlichen auf Bund- und Länderebene wichtig, wozu auch die Beteiligung der Zivilgesellschaft und junger Menschen gehört. Sie wünschten sich einen weiteren Austausch und befürworteten sich proaktiv in den weiteren Prozess einzubringen.

02. Juni 2021 – Kirsten Schweder

 

Weiterführende Links:

Das geänderte Jugendschutzgesetz (JuSchG): https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/zweites-gesetz-zur-aenderung-des-jugendschutzgesetzes-147956

Link zur Anhörung zum JuSchG im Familienausschuss. Dort finden Sie auch die Stellungnahmen der Expert:innen: https://www.bundestag.de/familie#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMjEva3cwMi1wYS1mYW1pbGllLTgxNTAyNA==&mod=mod539378

General Comment 25 (von 2021): https://docstore.ohchr.org/SelfServices/FilesHandler.ashx?enc=6QkG1d%2fPPRiCAqhKb7yhsqIkirKQZLK2M58RF%2f5F0vEG%2bcAAx34gC78FwvnmZXGFUl9nJBDpKR1dfKekJxW2w9nNryRsgArkTJgKelqeZwK9WXzMkZRZd37nLN1bFc2t

Link zur Powerpoint Präsentation