Am 26. Mai 2021 hat sich das Themennetzwerk Flucht getroffen.
Die Themenschwerpunkte der Sitzung umfassten die 24 finalen kinderrechtlichen Thesen rund um die Bundestagswahl 2021, das Positionspapier “Kinderrechte im EU Migrations- und Asylpakt konsequent verankern” und die Kinderschutzkonzepte im Netzwerk. Diese haben die elf Teilnehmenden in einer Online-Sitzung in Zoom eingehend diskutiert.
24 Thesen an die Parteien
Die Bundestagswahl nähert sich in großen Schritten… Zunächst informierte die Geschäftsstelle die Mitglieder des Netzwerkes über den neuesten Stand zu den 24 finalen kinderrechtlichen Thesen an die Parteien. Der Prozess vom „Pool“ mit 150 Thesen- und Themenvorschlägen hin zu konkreten, vielfältigen und kontroversen Thesen haben wir noch einmal Revue passieren lassen. Wir warten gespannt auf die Antworten der Parteien, die diesen Monat über die jeweiligen Online-Tools übermittelt wurden. Die Thesen werden im Sommer auf der Webseite des Netzwerks Kinderrechte in einem “Wahlkompass” abgebildet sein. Vielen Dank für die tatkräftige Unterstützung des Themennetzwerks und weiterer Akteure, die in mehreren Workshops diese Thesensammlung und das Projekt erst möglich gemacht haben. Weiter geht´s in einem Workshop am 22. Juni. Dann werden wir die Wahlprogramme der Parteien und ihre ersten Antworten mit unseren kinderrechtlichen Thesen vergleichen.
Positionspapier zu den Kinderrechten im EU Migrations- und Asylpakt
Ein weiterer Fokus der Sitzung lag auf dem Positionspapier “Kinderrechte im EU Migrations- und Asylpakt konsequent verankern”. Dieses wurde von 7 Organisationen im März 2021 veröffentlicht. Hier gaben zunächst Thomas Berthold (terre des hommes) und Desirée Weber (UNICEF) einen Input zu einigen Eckpunkten des Papiers sowie zur bisherigen Lobbyarbeit, die daraus folgte. Als einen (von vielen) Schwerpunkten nannten beide die Einführung eines Screeningverfahrens. Aus dem Vorschlag geht nicht hervor, wie die Rechte von Kindern vollständig gewahrt werden können. Es fehlt an Konkretisierung zum Verfahren bspw. was die Identifizierung von Schutzbedürftigkeit, kindgerechte Informationen und Unterbringung oder ein unabhängiges Monitoring betrifft.
Im Migrations- und Asylpakt fehlen Regelungen, die die Rechte der Kinder berücksichtigen und garantieren. (Thomas Berthold, terre des hommes)
Weitere Regelungslücken bestehen auch in Bezug auf die Vorschläge zum Grenzverfahren. Dieses sieht im Moment vor, dass Familien mit Kindern über der Altersgrenze von 12 Jahren bis zu 40 Wochen in nicht kindgerechten Zuständen festgehalten werden können. Dabei wäre beispielsweise der Zugang zu Rechtsmitteln sowie die freie Bewegung insgesamt eingeschränkt.
Kinderrechte können so nicht eingehalten werden! (Desirée Weber, UNICEF)
Die angeregte Diskussion machte den Bedarf nach mehr Austausch und Lobbyarbeit deutlich. Daher werden wir den Dialog im Format einer “Kaffeepause” innerhalb des Netzwerks Kinderrechte fortsetzen.
Kinderschutz im Netzwerk
Abschließend besprachen die Mitglieder noch das Thema Kinderschutz speziell mit dem Fokus auf Flucht. Eine Befragung der Mitglieder im Frühjahr 2021 hat Bedarf aufgezeigt, sich über Kinderschutzkonzepte innerhalb der Organisationen auszutauschen. Welche Unterstützung erfahren Kinder und Jugendliche? Dringlicher Handlungsbedarf besteht bei der Situation von Kindern und Jugendlichen mit Blick auf eine kindgerechte Unterbringung, da die Verweildauer in sog. Ankerzentren lang teilweise sehr lang ist. Außerdem wurden Maßnahmen zum Gewaltschutz insbesondere auch im Kontext der Pandemie als besonders notwendig erachtet ebenso eine psychologische Unterstützung der Familien auch außerhalb der institutionellen Unterbringungen.
26. Mai 2021 – Pauline Richter und Kirsten Schweder