Flucht und AusbeutungKindeswohlvorrang

Etablierung von AnKER-Zentren und die Rechte der Kinder

In einem offenen Brief fordert die National Coalition Deutschland gemeinsam mit 23 weiteren Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen die Rechte und das Wohl von Kindern in der Debatte um die geplanten AnKERzentren zu achten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die unterzeichnenden Verbände fordern die umfassende Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention bei der Debatte um die Etablierung sogenannter AnKER-Einrichtungen sowie des Primats der Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitet eingereiste minderjährige Flüchtlinge. Aufgrund der bekannt gewordenen Pläne steht für uns fest: Die AnKER-Einrichtungen werden keine geeigneten Orte für Kinder und Jugendliche sein.

45 Prozent der Geflüchteten in Deutschland sind minderjährig: Kinder und Jugendliche sind die größte Einzelgruppe unter den geflüchteten Menschen. Alle Maßnahmen und Regelungen, die Kinder und Jugendliche betreffen, müssen ihrer besonderen Lebenssituation und ihren Bedarfen gerecht werden sowie ihre Rechte achten. Konkret heißt dies u.a. eine (wohnliche) Umgebung, in der ein dem Wohl der Kinder und Jugendlichen gerechtes Aufwachsen möglich und der Zugang zu (frühkindlicher) Bildung gegeben ist, Kinder geschützt sind, eine bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet sowie Spiel- und Freizeitmöglichkeiten sichergestellt sind. Dies setzt voraus, dass auch Bedarfe von Familien, insbesondere die von Kindern und Frauen, in den Blick genommen werden.

Diese Voraussetzungen erfüllen insbesondere die aktuellen bayerischen sogenannten Transitzentren wie in Bamberg oder Manching nicht, die laut Bundesinnenminister Horst Seehofer als Vorbilder für die künftig zu etablierenden AnKER-Einrichtungen fungieren sollen:

Untersuchungen von verschiedenen Organisationen und Verbänden¹, die sich insbesondere mit der Situation der Kinder und ihrer Familien in Aufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete befasst haben, zeigen, dass schon jetzt im Rahmen der Unterbringung den Betroffenen oft elementare Rechte vorenthalten werden und gerade aufgrund fehlender baulicher Standards manchmal mitunter sogar von einer das Kindeswohl gefährdenden Umgebung gesprochen werden muss.² Die insbesondere im letzten Jahr eingeführten gesetzlichen Änderungen in § 44 AsylG waren unzureichend, um diese Säumnisse zu beheben.³ Diese betreffen u.a.:⁴

  • Nicht abschließbare und unhygienische Sanitäranlagen,
  • beengte Verhältnisse und fehlende Privatsphäre,
  • nicht abschließbare Privatzimmer,
  • Abschiebungen mitten in der Nacht,
  • begrenzter Zugang zu gesundheitlicher Versorgung,
  • begrenzte ärztliche Versorgung (Notversorgung),
  • kein Zugang zu Arbeit,
  • begrenzter Zugang zu Schule oder anderen Bildungsangeboten sowie
  • unzureichender Zugang zu Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel Kindertagesstätten).⁵

Ihre geographische Lage, die Größe, die Versorgungsqualität, der Bildungszugang oder die unzureichende Sozial- und Rechtsberatung: Die bayerischen Einrichtungen⁶ taugen grundsätzlich nicht als Vorbild. Sie sind für ihre Bewohnerinnen und Bewohner insgesamt, für die zuständigen Kommunen, Beratungsstellen, Rechtsanwälte und für Ehrenamtliche aber auch die ansässige Bevölkerung eine große Belastung. Die Oberbürgermeisterin von Gießen, Dietlind Grabe-Bolz, erwiderte die Pläne, in Gießen eine AnKER-Einrichtung zu etablieren, mit den Worten: »Gießen war immer eine Stadt des Ankommens und der Hoffnung. Ich will nicht, dass Gießen zum Ort der zerstörten Hoffnungen wird.«⁷

Von besonderer Bedeutung wird außerdem der weitere Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sein: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind in erster Linie Kinder und müssen auch deshalb zunächst als solche versorgt werden. Es steht rechtlich und pädagogisch außer Frage, dass diese jungen Menschen besonderen Schutz benötigen und deshalb auch besondere Rechte haben, die umgesetzt werden müssen. In Deutschland wurde deshalb die Erstverantwortung für die Identifizierung, Versorgung und Unterbringung unbegleitet eingereister Minderjähriger bei der Kinder- und Jugendhilfe bereits 2005 gesetzlich klargestellt. Spätestens seit 2015 wird das Primat der Kinder- und Jugendhilfe für die Erstversorgung, Betreuung und Unterbringung aller unbegleitet eingereisten Minderjährigen auch flächendeckend umgesetzt. Die Identifizierung als Kinder und Jugendliche gehört dabei als immanenter Teil der jugendhilferechtlichen Zuständigkeit in die sachliche und fachliche Kompetenz der Jugendhilfe. Die AnKER-Einrichtungen stellen dieses Primat der Jugendhilfe infrage. Dies lehnen wir ab. Personen mit besonderem Schutzbedarf, wie u.a. Kinder ohne Eltern oder Personensorgeberechtigte, haben in Einrichtungen mit unzureichendem Schutz und fremden Erwachsenen nichts verloren.

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat angekündigt, vorerst keine Gesetzesänderung für die Einrichtung der AnKER-Zentren durchsetzen, sondern zunächst einige Pilotprojekte zu implementieren.

Wir wenden uns deshalb mit diesem Schreiben an Sie, weil Sie maßgeblich mitentscheiden können, ob und wie in den AnKER-Einrichtungen mit Kindern und Jugendlichen umgegangen werden soll. Diese werden sowohl für Kinder und Jugendliche, die in Deutschland bleiben als auch für solche, die in ihre Herkunftsländer zurückkehren, negative Auswirkungen haben.

Das Wohl und die Interessen der Minderjährigen in Unterbringung und in allen Verfahrensschritten muss gewahrt bleibt. Dazu gehören eine sichere, friedvolle Umgebung, Zugang zu Regelschulen, kinderspezifische Beratung und Unterstützung und Kontakt mit gleichaltrigen Kindern und Jugendlichen. Kinder und Jugendliche müssen deshalb so schnell wie möglich, effizient und beschleunigt auf die Kommunen verteilt werden und Anschluss an die gleiche Versorgung wie andere Kinder und Jugendliche erhalten. Das Verlassen nicht kindgerechter Einrichtungen darf nicht an solch unabwägbare Kriterien wie der Bleibeperspektive geknüpft werden. Die Signale an diese Kinder, von denen die meisten langfristig in Deutschland bleiben werden, sind mit Blick auch auf eine spätere Integration fatal.

Die Idee der AnKER-Einrichtungen für Geflüchtete ist menschenrechtlich insgesamt höchst problematisch. Darüber hinaus senden sie – nicht nur für junge Menschen – in erster Linie die Botschaft, dass geflüchtete Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, nicht willkommen sind.

Gerne stehen Vertreterinnen und Vertreter der unterzeichnenden Verbände für einen weiteren Austausch zur Verfügung.

Berlin/Osnabrück, 24. Mai 2018

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  1. Vgl. UNICEF 2017, Kindheit im Wartezustand; Robert-Bosch-Stiftung und Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration 2016: Was wir über Flüchtlinge (nicht) wissen; Deutsches Jugend Institut 2016, Unbegleitete und begleitete minderjährige Flüchtlinge – Lebenslagen, Bedarfe, Erfahrungen und Perspektiven aus Sicht der Jugendlichen, zusammengefasst in DJI Impuls 3/2016, S. 15; Charité Berlin, Study on Female Refugees 2017; Save the Children 2018, Zukunft! Von Ankunft an.
  2. UNICEF 2017, Kindheit im Wartezustand; Dietz/González Méndez de Vigo u.a., Stärkung der Kinder-und Jugendhilfe in Flüchtlingsunterkünften. Eine Handreichung von UNICEF und dem Bundesfachverband umF e.V., in: JAmt 2017, S. 417.
  3. BumF, Stellungnahme zur Umsetzung des Koalitionsbeschlusses vom 29.03.2017 im Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder-und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), https://bit.ly/2weDGw8; Save the Children, Pressemitteilung vom 30. Juni 2017, https://www.savethechildren.de/uploads/media/PM_Kinderschutz_1.pdf.
  4. Save the Children, Pressemitteilung vom 30. Juni 2017, https://bit.ly/2KDK5UI; BumF, Stellungnahme zur Umsetzung des Koalitionsbeschlusses vom 29.03.2017 im Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder-und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), https://bit.ly/2weDGw8.
  5. UNICEF 2017, Kindheit im Wartezustand mwN. Klaus/Milles, Recherche zur Bildungssituation
    von Flüchtlingen in Deutschland, 02.2017, http://www.b-umf.de/images/Recherche_Bildung.pdf [letzter Abruf: 14.05.2018].
  6. siehe bspw. auch Süddeutsche Zeitung v. 6.Mörz 2918 »Alle zittern, alle haben Angst«, http://www.sueddeutsche.de/muenchen/fuerstenfeldbruck/fluechtlinge-in-fuerstenfeldbruck-alle-zittern-alle-haben-angst-1.3893793.
  7. Gießener Allgemeine v. 30. März 2018, https://bit.ly/2GdyR5N [letzter Abruf: 14.05.2018].