UN-Dialog

Wie man einen Bericht über Kinderrechte schreibt: Teil 4

Was macht ein Mammutprojekt, das möglichst alle Mitgliedsorganisationen irgendwie einbindet, mit dem Netzwerk? Die Arbeitsweise der National Coalition Deutschland für die zivilgesellschaftliche Berichterstattung an die Vereinten Nationen ist dieses Mal eine ganz andere als beim letzten Bericht vor acht Jahren – doch stößt diese neue starke Einbindung der Mitglieder auch auf Interesse?

Es ist Halbzeit

Im Moment ist viel los, täglich entscheiden sich neue Mitgliedorganisationen für ein Thema und teilen der Geschäftsstelle ihr Interesse mit. Von der Deutschen Liga für das Kind, der Initiative Große Kinder, dem Deutschen Kinderhilfswerk, dem Deutschen Komitee für UNICEF, der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, der BAG Kinderinteressen, dem Deutschen Kinderschutzbund, dem Bundesverband der Freien Alternativschulen, World Vision Deutschland, dem Deutschen Roten Kreuz, Save the Children Deutschland, dem Verein Intersexuelle Menschen haben wir schon gehört, welche Themenpatenschaft oder Mitarbeit sie interessieren. Hinzu kamen weitere Verbände, die jetzt neu über eine Mitgliedschaft nachdenken, weil sie gern bei diesem Prozess dabei wären – das freut uns besonders!

Ordentliche Mitglieder und schweigende Mitglieder

In diesem Zusammenhang ist es wohl auch eine glückliche Fügung, dass im letzten Winter ein vereinsrechtlicher Prozess zu Ende ging, der nun auch auf die Erstellung des 5./6. Ergänzenden Berichtes zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention Einfluss hat. Die Mitgliederversammlung verabschiedete 2017 eine Neufassung der Satzung, die im März 2018 ins Vereinsregister aufgenommen wurde. Zu dieser Überarbeitung war der Verein seit seiner Gründung 2013 verpflichtet. Doch mit der nun geltenden Satzung läuft ein Mitgliedstatus aus, der Status der kooperierenden Mitglieder.

Zäsur in der Vereinsgeschichte

Bei der Neugründung der National Coalition Deutschland erneuerten viele der Mitgliedsorganisationen explizit ihre Mitgliedschaft im neu eigenständigen Verein National Coalition Deutschland. Doch die Mitgliedsorganisationen, die weder austraten noch neu wieder eintraten, wurden als “kooperierende Mitglieder” in den neuen Verein überführt. Im Sommer 2017 entschied die Mitgliederversammlung, dass diese Übergangszeit im Dezember 2018 ein Ende finden soll.

Offener Ausgang

Wir gehen davon aus, dass Mitgliedsorganisationen, deren Vertreterinnen zum Beispiel an unseren Veranstaltungen teilnehmen, mit denen wir gemeinsam Projekte planen oder durchführen, oder die in unseren Gremien mitarbeiten, auch am 5./6. Ergänzenden Bericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention mitschreiben werden. Doch wie steht es mit denen, die sich bei der Neugründung 2013 nicht zu einem neuerlichen Beitritt entschlossen haben? Wir haben alle kooperativen Mitgliedsorganisationen kontaktiert, das Vorhaben des gemeinsamen Verfassens des Ergänzenden Berichts vorgestellt und warten nun gespannt auf die Reaktionen.

Nach ersten inhaltlichen Überlegungen, strategischen Entscheidungsprozessen, Projektmanagement und nun vereinsrechtlichen Entwicklungen werde ich in meinem nächsten Blogbeitrag darüber schreiben, womit finanziell zu rechnen ist, wenn eine öffentlich finanzierte Geschäftsstelle ein Mammutprojekt stemmt.