UN-Dialog

Wie man einen Bericht über Kinderrechte schreibt: Teil 2

Jetzt ist der Stein ins Rollen gebracht, die Mitgliedsorganisationen der National Coalition haben von unserem Vorhaben der Berichterstattung durch die Zivilgesellschaft erfahren. Und wie sind die ersten Reaktionen? Helfen unsere Arbeitshilfen wirklich?

Erste Reaktionen

In meinem ersten Blogeintrag ging es darum, wie wir auf die Idee von Themenpatenschaften gekommen sind, damit unser Bericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention tatsächlich ein Bericht unserer Mitglieder wird. Am Montag, dem 9. April 2018 – ein Jahr bevor die Bundesregierung planmäßig ihren Bericht abgibt – haben wir gestartet. Viele unserer Mitglieder haben bereits zurückgemeldet, dass sie eine Beteiligung an unserem Bericht in ihren Vorstandssitzungen besprechen werden. Uns freut das sehr, schließlich haben wir juristische Personen als Mitglieder, also Organisationen, Verbände, Vereine. Wir sind übrigens immer gern für Rückfragen da: bericht(at)netzwerk-kinderrechte.de

Auf die Inhalte kommt es an

Nach dem letzten Berichtszyklus wurde uns klar, wie wichtig es ist, auf die Empfehlungen des UN-Ausschusses einzugehen. Diese Empfehlungen werden auch “Abschließende Bemerkungen” genannt und heißen im englischen Original “concluding observations” (Der Ausschuss und auch die Bundesregierung sprachen immer wieder von “Hausaufgaben”, was sinngemäß wohl am ehesten zutrifft.). Die Bundesregierung sollte sich auf die letzen Empfehlungen beziehen und der UN-Ausschuss knüpft auch wieder dort an. Child Rights Connect, eine Nichtregierungsorganisation mit Sitz in Genf und der Aufgabe Nichtregierungsorganisationen beim Berichterstattungsverfahren zu beraten, hat uns dieses Vorgehen empfohlen. Ich habe die Empfehlungen des Ausschusses von 2014 so vorbereitet, dass der erweiterte Vorstand diskutieren konnte, welche Themen in welchem Umfang und in welcher Reihenfolge in den nächsten Bericht kommen sollten.

35 Themen und mehr sortieren

Einige der Empfehlungen des UN-Ausschusses sind allen Mitgliedsorganisationen sehr geläufig, wie beispielsweise die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz oder die Erarbeitung von Kinderrechte-Indikatoren. Andere Empfehlungen hingegen sind nur den Organisationen bekannt, die genau zu diesem Thema arbeiten. Das liegt manchmal daran, dass die Empfehlungen nur eine Gruppe von Kindern, ein gewisses Alter oder eine bestimmte Lebenssituation betreffen. Um alle Themen so verständlich wie möglich zu machen und offenzulegen, was es zu tun gibt, habe ich auf Arbeitsblättern

  • das Thema benannt
  • die Artikel der UN-Kinderrechtskonvention aufgelistet, die mit dem Thema zusammenhängen
  • die Empfehlung in Fragen umformuliert
  • Kontaktmöglichkeiten in der Mitgliedschaft benannt
  • Quellen aufgelistet, die wir von unserer Mitglieder erhalten haben zum Jahresthema 2017 Kinderrechte-Indikatoren.

Die guten ins Töpfchen

Die Empfehlungen wurden während zwei Tagen vom erweiterten Vorstand thematisch sortiert, zusammengeführt und abgewogen. Einige wurden auch inhaltlich andiskutiert. Dem erweiterten Vorstand war es wichtig, mit dem Ergänzenden Bericht dem UN-Ausschuss 2019 ein möglichst umfassendes Bild zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zu geben. Deshalb wurde nur eine Empfehlung von über 40 Empfehlungen des UN-Ausschusses explizit nicht aufgenommen, zu allen anderen können Mitgliedsorganisationen Mitglieder eine Themenpatenschaft übernehmen oder mit Themenpaten zusammenarbeiten. Für drei Themen hat der Vorstand um Unterstützung in der Bearbeitung durch die Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gebeten.

Wie man so fair wie möglich entscheidet, welches Thema in einem Bericht mit limitierter Zeichenzahl viel Platz bekommt und welches weniger und wieso es eine Möglichkeit braucht, auch neue Themen platzieren zu können – dazu mehr in meinem nächsten Blogeintrag.