Flucht und AusbeutungKindeswohlvorrangUN-Kinderrechtskonvention

PPressemitteilung – Keine Willkommenskultur ohne Familienzusammenführung

Der Sprecher und die Sprecherin der National Coalition Deutschland, Jörg Maywald und Luise Pfütze, erklären anlässlich des 26-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November 2015: Die Sicherung der Einheit von Familien mit Kindern muss in der bundesdeutschen Flüchtlingspolitik weiterhin Priorität haben. In Koalitionskreisen wird diskutiert, den Familiennachzug bei Flüchtlingen aus Syrien auszusetzen. Es darf aber nicht dazu kommen, dass der Familiennachzug begrenzt wird, denn dies widerspricht fundamental den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention. Das Recht auf Familienzusammenführung ist ein elementares Schutzgut.

Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, die Interessen von Kindern  vorrangig zu berücksichtigen. Für die Aufnahme und Integration von Kindern mit Fluchterfahrung gelten die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, der Europäischen Grundrechtecharta und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Doch im Ausländer- und Asylrecht wird das Kindeswohl trotz Rücknahme der asylrechtlichen Vorbehalte Deutschlands gegenüber der Konvention immer noch nicht vorrangig berücksichtigt.
Flüchtlingskinder müssen – ohne Wenn und Aber – Anspruch auf Leistungen der bestehenden Sozialsysteme haben, ganz genau wie andere Kinder in Deutschland auch. Kinder, die nach ihrer Flucht dringend auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind, brauchen die gleichen Rechte auf gesundheitliche Versorgung, Betreuung und Bildung wie Kinder mit deutschem Pass. Werden nicht alle Kinder gleich behandelt, verstoßt Deutschland gegen das Gebot der Nichtdiskriminierung, also den Grundsatz, allen Kindern gleiche Rechte zu gewähren.
Erheblichen Handlungsbedarf sieht die National Coalition auch bei der Verwirklichung der Rechte auf Bildung, vollständigen Zugang zu ärztlicher Versorgung und auf Beteiligung.

Anlässlich des Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention gilt es, mit vereinten Kräften an einer Willkommenskultur für Flüchtlinge zu arbeiten. Die Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention zeigen, wie Integration gelingen kann, wenn Kinder als Träger von Rechten ernstgenommen werden und das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt wird. Flüchtlingskinder sind ein Zugewinn für unsere Gesellschaft.

Zum Hintergrund: Die UN-Kinderrechtskonvention ist das erfolgreichste Menschenrechtsübereinkommen. Fast alle Staaten haben die Konvention ratifiziert. Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen einstimmig verabschiedet. In Deutschland trat die Konvention 1992 in Kraft, nach Rücknahme der Vorbehaltserklärung gilt sie seit 2010 für jedes in Deutschland lebende Kind. Die Konvention hatte maßgeblichen Einfluss auf die Weiterentwicklung eines modernen Kindschafts- und Kinder- und Jugendhilferechts, wie z. B. bei der Einführung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung. Vor allem familienrechtlich hat sie Wirkungen entfaltet: So bleiben heute in der Regel beide Eltern nach einer Trennung oder Scheidung in der Verantwortung für ihr gemeinsames Kind, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Auch das Umgangsrecht der Kinder wurde verbessert. Zudem wurde durch eine Klarstellung im Bundesimmissionsschutzgesetz zum sogenannten Kinderlärm das Recht jedes Kindes auf Spiel gestärkt.

Informationen zur National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechts-Konvention und zur UN-Kinderrechtskonvention unter: www.netzwerk-kinderrechte.de

Stellungnahme der National Coalition und ihrer Mitglieder:
Die Rechte von Flüchtlingskindern: Forderungen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

Kontakt: Prof. Dr. Jörg Maywald (Sprecher): Tel. 0178-533 90 65; Luise Pfütze (Sprecherin) Tel. 0176-1260 61 15