GreenBirth e.V. ist seit 2009 aktiv, um Schwangere/junge Familien unabhängig zu informieren und sie in ihren Kompetenzen zu stärken.
Dazu gehört auch, allen Hebammen und Geburtsmediziner:innen, Geburtspsychologen:innen bewusst zu machen, dass Kinder- und Elternrechte bereits vor der Geburt des Kindes zu achten sind. Die „Charta der Rechte der Kinder vor während und nach der Geburt“, wurde von der ISPPM e.V. 2005 verabschiedet. Die Charta ist darum auch Teil der Vereinssatzung von GreenBirth e.V. geworden.
Im Netzwerk Kinderrechte konzentrieren wir uns vor allem auf geburtsnahe Kinderrechtsverletzungen, die 2019 in einer viel beachteten Dokumentation erfasst wurden und als Druckschrift sowie in englischer Sprache auf unserer Homepage zu finden sind.
Wir freuen uns, dass 2019 im 5./6. Ergänzenden Bericht an den UN-Kinderrechtsausschuss in Genf geburtsnahe Kinderrechtsverletzungen erstmals benannt wurden: „Exemplarisch sind hier medizinisch nicht indizierte Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit, darunter geplante Kaiserschnitte, Interventionen zur Einleitung und Beschleunigung der Geburt, zu nennen.“


