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Kinderrechte in der internationalen Klimapolitik stärken – Forderungen anlässlich der 31. UN-Klimakonferenz

Forderungspapier als PDF.

FORDERUNGSPAPIER DER NATIONAL COALITION DEUTSCHLAND –
Netzwerk Kinderrechte unter Beteiligung der Kindernothilfe, Plan International, Save the Children, Terre des Hommes und des Deutschen Komitees für UNICEF

KINDERRECHTE IN DER INTERNATIONALEN KLIMAPOLITIK STÄRKEN
Forderungen anlässlich der 31. UN-Klimakonferenz

Kinder und Jugendliche verbindlich, inklusiv und gleichberechtigt an ACE-Prozessen, klimapolitischen Verhandlungen und nationalen Entscheidungsprozessen beteiligen.

Kinder als eigenständige Betroffenengruppe im Kontext von Loss & Damage anerkennen und gezielt unterstützen.

Geschlechtergerechtigkeit in klimapolitischen Maßnahmen verankern und geschlechtsspezifische Klimafolgen für Kinder berücksichtigen.

Das globale Anpassungsziel unter Berücksichtigung der Belange von Kindern umsetzen. 

EINLEITUNG

Der Schutz, die Stärkung und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sind untrennbar mit dem Schutz unseres Planeten verbunden. Kinder und Jugendliche machen ein Drittel der Weltbevölkerung aus und sind überproportional von den Folgen des Klimawandels betroffen – während sie am wenigsten zum Klimawandel beitragen.
Die Klimakrise äußert sich nicht in Form eines einzelnen Ereignisses. Für Millionen von Kindern ist die Realität eine gefährliche Kombination aus zahlreichen, sich überschneidenden Klimawandelfolgen. Diese sich verstärkenden Bedrohungen überfordern die Kapazitäten unvorbereiteter sozialer Dienste und untergraben die Resilienz von Familien und Gemeinschaften. Laut UNICEF ist weltweit fast die Hälfte aller Kinder – 1,1 Milliarden – von mindestens drei sich überschneidenden Klimarisiken bedroht. Diese gefährden für Kinder relevante Bereiche wie beispielsweise ihre Gesundheit, ihre Bildung und ihr Überleben.
Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass der Klimawandel Kinder aufgrund ihrer physiologischen Entwicklung, ihrer Abhängigkeit von Betreuungspersonen und sozialen Diensten sowie ihrer begrenzten politischen Mitsprache anders und stärker betrifft. Unterbrechungen der Schulbildung, Hitzestress, Luftverschmutzung, Wasserknappheit, Vertreibung und der Verlust von Lebensgrundlagen haben langfristige Auswirkungen auf die Entwicklung und das Wohlergehen von Kindern. Diese Auswirkungen sind für Mädchen, Kleinkinder, Kinder mit Behinderungen und Kinder aus marginalisierten Gemeinschaften besonders gravierend.
Gleichzeitig leisten Kinder einen aktiven Beitrag zur Sensibilisierung für den Klimawandel, zur Interessenvertretung und zu gemeinschaftlichem Handeln. Wenn sie mit Wissen, wirksamen Beteiligungsmöglichkeiten und Zugang zu Informationen ausgestattet sind, tragen Kinder maßgeblich zu Klimalösungen und Resilienz bei. Investitionen in kindgerechte Systeme, darunter Klimabildung, frühzeitige Vorsorge und inklusive Regierungsführung, stärken die Anpassungsfähigkeit über Generationen hinweg.

Die UN-Kinderrechtskonvention bildet mit ihrem Fokus auf Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten eine wichtige normative Grundlage, um die Klimapolitik menschenrechtskonform auszugestalten. In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 26 (GC26) hat der UN-Ausschuss für Kinderrechte den Vertragsstaaten der UN-KRK sehr detaillierte Vorgaben gemacht, wie sie ihre Verpflichtungen aus der UN-KRK in den unterschiedlichen Bereichen der internationalen Klimapolitik umsetzen sollten. Sie ist eine Blaupause für die Umsetzung eines kinderrechtlichen Ansatzes bei staatlichen Klimaschutzmaßnahmen.

Trotz sichtbarer Fortschritte in einigen Ländern, etwa im Hinblick auf die Berücksichtigung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den nationalen Klimabeiträgen (NDCs), spielen Kinderrechte in der Klimapolitik immer noch eine marginale Rolle. Sie sind weder ausreichend im rechtlichen und politischen Gesamtrahmen berücksichtigt noch werden Maßnahmen, die Kinder vor den Folgen des Klimawandels schützen, angemessen finanziert.
Auch beeinflussen Kinderrechte noch nicht in angemessener Weise konkrete Schritte in relevanten Bereichen wie der Minderung von Emissionen, der Klimawandelanpassung, der Klimafinanzierung, der Geschlechtergerechtigkeit, dem „Action for Climate Empowerment” oder dem Thema „Loss and Damage”.
Das gemeinsame Forderungspapier der National Coalition Deutschland – Netzwerk Kinderrechte unter Beteiligung der Kindernothilfe, Plan International, Save the Children, Terre des Hommes und dem Deutschen Komitee für UNICEF unterstreicht die Dringlichkeit einer kindersensiblen Klimapolitik sowie die Notwendigkeit, bestehende rechtliche Grundlagen zu ihrer Durchsetzung systematisch anzuwenden.

1. ACTION FOR CLIMATE EMPOWERMENT (ACE) UND KINDERBETEILIGUNG

Action for Climate Empowerment (ACE) zeigt, wie die gesamte Gesellschaft für wirksamen Klimaschutz befähigt werden kann. Das ACE-Umsetzungskonzept des BMUKN ist ein wichtiger Schritt: Es beschreibt, wie ACE in Deutschland von 2026 bis 2030 weiterentwickelt werden soll. Dennoch fehlen national und global weiterhin verbindliche Ziele für Strukturen, Monitoring, Politikkohärenz, Koordination und praxisnahe Unterstützung. Notwendig sind geeignete Rahmenbedingungen, die Bürger*innen, Institutionen und Organisationen zur Mitgestaltung befähigen. Dafür müssen Bildung, Klimabewusstsein, Informationszugang, Beteiligung und grüne Kompetenzen systematisch gestärkt werden. Besonders Kinder, Familien und Gemeinschaften brauchen die Möglichkeit, Klimafolgen zu bewältigen und wirksam an Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen mitzuwirken. ACE muss verbindlich in die Klimapolitik und in nationale Klimapläne integriert werden. Bildungs- und Klimaministerien sollten messbare Ziele entwickeln und enger zusammenarbeiten. Dafür braucht es mehr finanzielle und technische Unterstützung. Investitionen in klimaresiliente, inklusive und gerechte Bildung schützen Kinder, stärken ihre Beteiligung und fördern langfristig wirksamen Klimaschutz.

ZENTRALE FORDERUNGEN

  • Beteiligung stärken: Kinder und Jugendliche müssen verbindlich und gleichberechtigt an ACE-Prozessen, klimapolitischen Verhandlungen und nationalen Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Dafür sollten inklusive Beteiligungsformate, ausreichende Ressourcen und transparente Möglichkeiten zur Einbringung ihrer Perspektiven geschaffen werden – insbesondere unter Berücksichtigung von Geschlecht, Alter, Behinderung und weiteren Benachteiligungen.
  • ACE verbindlich verankern: ACE muss als zentraler Bestandteil der Klima- und Anpassungspolitik in nationale Klimabeiträge (NDCs), nationale Anpassungspläne (NAPs) und relevante Arbeitsprogramme aufgenommen werden. Die Vertragsparteien sollen konkrete, messbare und mit Kosten hinterlegte Bildungsziele, Indikatoren und Maßnahmen festlegen, um Klimabildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung wirksam umzusetzen.
  • Finanzierung sicherstellen: Für die Umsetzung von ACE- und Bildungsmaßnahmen müssen ausreichende, langfristige und leicht zugängliche Finanzmittel bereitgestellt werden. Vertragsparteien und Klimafonds sollen strategische sektorübergreifende Kofinanzierung nutzen und gezielte Mittel für Klimabildung, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie lokal geleitete, geschlechter- und altersgerechte Maßnahmen bereitstellen. Diese Prioritäten sollen im ACE-Aktionsplan sichtbar verankert werden.

2. LOSS AND DAMAGE UND KINDERRECHTE

Der Klimawandel hat unverhältnismäßig starke Auswirkungen auf Kinder. Dazu gehören sowohl wirtschaftliche als auch nicht-wirtschaftliche Folgen wie Lernbeeinträchtigungen, Vertreibung, Unterernährung, psychische und psychosoziale Folgen sowie der Verlust der kulturellen Identität. Um angemessene Antworten auf Verluste und Schäden zu finden, die Kinder direkt oder indirekt in verschiedenen Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Wasser und Sanitärversorgung, Schutz und Sozialschutz betreffen, ist die Weiterentwicklung von Methoden zur Bewertung wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftlicher Verluste und Schäden entscheidend. Ebenso wichtig sind Vulnerabilitätsanalysen und die bessere Verfügbarkeit aufgeschlüsselter Daten nach Alter, Geschlecht und Behinderung.

ZENTRALE FORDERUNGEN

  • Kinder als eigenständige Betroffenengruppe anerkennen: Kinder sollten als eigenständige Betroffenengruppe („beneficiary group”) im Kontext von Loss & Damage anerkannt und beteiligt werden, um gezielte Hilfe zu ermöglichen und so den unverhältnismäßigen Auswirkungen des Klimawandels auf Kinder entgegenzuwirken.
  • Kindgerechte Finanzierung sicherstellen: Die Staaten sollten Maßnahmen zur Verbesserung der kindgerechten Finanzierung im Bereich Verluste und Schäden unterstützen. Dazu gehört die Priorisierung von Bottom-up-(Country-Driven)-Ansätzen, um die für Kinder entscheidenden grundlegenden Dienstleistungen (Bildung, Gesundheit, Wasser- und Sanitärversorgung, Ernährung, auf Krisen reagierende Sozialschutzmaßnahmen, Kinderschutz und Frühwarnsysteme) sicherzustellen.
  • Kinderrechte in der Berichterstattung verankern: Die Rechte von Kindern und grundlegende soziale Dienstleistungen müssen in die Berichterstattung über Verluste und Schäden integriert werden, um sicherzustellen, dass kindspezifische Gefährdungen und Auswirkungen in globalen und nationalen Bewertungen berücksichtigt werden.

3. DIE RECHTE VON MÄDCHEN UND JUNGEN FRAUEN

Der Klimawandel verschärft bestehende Ungleichheiten und trifft Mädchen und junge Frauen besonders hart. Sie sind unter anderem stärker von Bildungsabbrüchen, unbezahlter Sorgearbeit, Ernährungs- und Wasserunsicherheit sowie geschlechtsspezifischer Gewalt, Kinderheirat und Einschränkungen ihrer sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte betroffen. Gleichzeitig werden die besonderen Erfahrungen von Mädchen an der Schnittstelle von Alter und Geschlecht in der Klimapolitik häufig nicht ausreichend berücksichtigt. Die Umsetzung des Belém Gender Action Plans (GAP) bietet die Möglichkeit, diese Lücke zu schließen und die Rechte, Bedürfnisse und Handlungsmacht von Mädchen stärker in der internationalen Klimapolitik zu verankern.

ZENTRALE FORDERUNGEN

  • Mädchen und junge Frauen ausdrücklich berücksichtigen: Die Umsetzung des Belém Gender Action Plans muss die spezifischen Bedürfnisse und Erfahrungen von Mädchen, insbesondere bei mehrfachen Diskriminierungen, ausdrücklich berücksichtigen und die Erhebung und Nutzung von Daten stärken, die nach Geschlecht, Alter, Behinderung und weiteren Benachteiligungsdimensionen aufgeschlüsselt sind.
  • Geschlechtergerechtigkeit systematisch verankern: Klimapolitische Maßnahmen müssen die Zusammenhänge zwischen Klimawandel, geschlechtsspezifischer Gewalt, Kinderheirat, sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechten, Menstruationsgesundheit, ungewollten Schwangerschaften und unbezahlter Sorgearbeit berücksichtigen.
  • Geschlechtergerechte Klimafinanzierung stärken: Klimafinanzierung muss die Rechte und Bedürfnisse von Mädchen gezielt berücksichtigen und Investitionen in Bildung, Gesundheit, Schutz, Lebensgrundlagen, Sorgearbeit und politische Beteiligung unterstützen.

4. KINDER IM GLOBAL GOAL ON ADAPTATION (GGA)

Da die Folgen des Klimawandels Kinder in besonderer Weise betreffen, ist es notwendig und angemessen, die Ausgestaltung des Globalen Anpassungsziels (Global Goal on Adaptation, GGA) an den Interessen und Bedarfen von Kindern und Jugendlichen auszurichten. Es braucht eine konsequente Berücksichtigung von Kindern als besonders gefährdete Gruppe in den für Kinder relevanten Bereichen Gesundheit, Ernährung, Wasser und Sanitärversorgung, soziale Sicherung, Infrastruktur und Bildung – die im GGA verankert sind.

Am Beispiel der Gesundheit wird dies besonders deutlich: Der Klimawandel bedroht die Gesundheit von Kindern weltweit in besonderem Maße. Hitzewellen, Überschwemmungen und Dürren erhöhen die Gesundheitsrisiken, verschärfen bestehende Ungleichheiten und setzen Gesundheitssysteme zunehmend unter Druck. Das GGA bietet einen zentralen politischen Ansatzpunkt, um die Gesundheit von Kindern in den internationalen Klimaverhandlungen stärker zu berücksichtigen.

Mit den auf der COP30 verabschiedeten Belém Adaptation Indicators wurde ein wichtiger Schritt zur Operationalisierung des GGAs erreicht. Ein Beschluss zum GGA sieht eine Aufschlüsselung der Indikatoren nach sozialen Kategorien vor, wobei Kinder und Jugendliche ausdrücklich einbezogen werden – neben Merkmalen wie Alter, Geschlecht und Behinderung. Bei der Umsetzung müssen diese Bestimmungen nun in Anpassungsmaßnahmen, Finanzierungen und Überwachungsmechanismen umgesetzt werden, die den besonderen Bedürfnissen von Kindern Rechnung tragen und die Widerstandsfähigkeit kindgerechter Dienste stärken. So können wirksame, zielgerichtete Anpassungsmaßnahmen entwickelt werden.

ZENTRALE FORDERUNGEN

  • Disaggregierte Daten zu Kindern stärken: Die Erhebung, Nutzung und Berichterstattung disaggregierter Daten muss fester Bestandteil der Umsetzung des GGAs werden, um den besonderen Gefährdungen von Kindern Rechnung zu tragen und die Widerstandsfähigkeit kindgerechter Dienste zu stärken.
  • Kinder in Sektoren innerhalb des GGAs verankern: Die besonderen Risiken und Anpassungsbedarfe von Kindern und Jugendlichen in den für Kinder relevanten Sektoren müssen systematisch in die Umsetzung der Belém Adaptation Indicators sowie in nationale Anpassungspläne und Politikfelder integriert werden.
  • Deutsche Führungsrolle in Klimafonds und thematische globale Fonds nutzen: Deutschland sollte seine Sitze in den Leitungsgremien internationaler Klima- und thematischer Fonds nutzen, um die Berücksichtigung von Kindern, die Erhebung und Bereitstellung disaggregierter Daten sowie gerechte Anpassung stärker in Förderkriterien zu verankern. Zudem sollte Deutschland Klimafinanzierung mit weiteren Finanzierungsfeldern verknüpfen, um klimaresiliente Gesundheitsversorgung sowie Schutz und Anpassungsmaßnahmen für Kinder und besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen zu finanzieren.

 

Die Klimakrise ist eine Krise der Kinderrechte. Kinder und Jugendliche gehören zu den Hauptleidtragenden des Klimawandels, dennoch sind sie in der Klimapolitik weiterhin unterrepräsentiert. Um ihren Schutz, ihre Teilhabe und ihre Zukunft zu sichern, braucht es jetzt entschlossenes politisches Handeln.

Ein zentraler Ansatz für eine systematische Berücksichtigung von Kindern und ihren Rechten im Gesamtrahmen ist der bei den Bonner Zwischenverhandlungen SB60 initiierte „Expert Dialogue on Children and Climate Change”. Auf der COP31 können die Vertragsparteien ein eigenes Mandat schaffen, um Maßnahmen gegen die überproportionalen Auswirkungen des Klimawandels auf Kinder in die bereits laufenden Arbeiten im Rahmen der Konvention und des Pariser Abkommens besser zu koordinieren und systematischer auszurichten sowie den Vertragsparteien, den zuständigen Gremien und relevanten Arbeitsprogrammen Orientierung zu geben.

Die Bundesregierung muss ihrer Verantwortung gerecht werden und sich auf der COP31 dafür einsetzen, dass die Bedürfnisse und Rechte von Kindern und Jugendlichen systematisch und verbindlich in alle klimapolitischen Maßnahmen, Finanzierungsmechanismen und Entscheidungsprozesse integriert werden – national wie international. Nur so lässt sich eine gerechte, nachhaltige und kinderfreundliche Klimapolitik verwirklichen.