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Kinderrechte Aktuell: Schutz im digitalen Raum

Welche Themen prägen derzeit die Kinderrechte auf nationaler und europäischer Ebene? Welche neuen politischen und rechtlichen Entwicklungen gibt es? Und was bedeuten sie konkret für Kinder und Jugendliche?

Mein Name ist Michelle, ich bin derzeit Praktikantin beim Netzwerk Kinderrechte, und begleite wöchentlich auf Social Media sowie monatlich hier im Blog die Serie „Kinderrechte Aktuell“. In dieser neuen Blogreihe möchte ich zeigen, wo Kinderrechte politisch verhandelt, rechtlich gestärkt oder manchmal auch herausgefordert werden. Zum Auftakt steht ein besonders aktuelles Thema im Mittelpunkt: Kinderrechte im digitalen Raum. Es geht um Chancen und Risiken, um Schutz und Teilhabe, und darum, welche neuen Impulse es aktuell in Deutschland und Europa gibt.

Kinderkommission des Bundestages nimmt Arbeit auf

Wenn in Deutschland über Kinderrechte gesprochen wird, ob im digitalen Raum oder in anderen Bereichen, spielt die Kinderkommission des Bundestages eine zentrale Rolle. Mit der Konstituierung am 10. Juli 2025 hat die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder – kurz Kinderkommission (KiKo) – ihre Arbeit in der 21. Wahlperiode aufgenommen. Sie ist als Unterausschuss des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtet und steht traditionell für eine fraktionsübergreifende Kinder- und Jugendpolitik des Deutschen Bundestages.

Die KiKo versteht sich als „Anwalt“ für Kinder und Jugendliche im parlamentarischen Prozess. Ihre Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass deren Interessen und Anliegen bei Gesetzesvorhaben und politischen Entscheidungen ausreichend berücksichtigt werden. Zudem fungiert sie als Ansprechpartnerin für Verbände, Eltern, Kinder und Jugendliche selbst. Die aktuelle Kinderkommission besteht aus Michael Hose (CDU/CSU) als Vorsitzenden, Truels Reichardt (SPD), Nyke Slawik (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Mareike Hermeier (DIE LINKE), Angela Rudzka (AfD).

Petitionsausschuss des Bundestages debattiert über Verschärfung der Gesetze zur Kommerzialisierung von Kinderbildern

Am 15. September 2025 wurde im Petitionsausschuss des Bundestages über die Gefahren beim Veröffentlichen und Vermarkten von Kinderbildern im Internet diskutiert. Anlass war eine Petition der 26-jährigen Industriekauffrau Annemarie Lehmkemper, die von über 54.000 Menschen unterstützt wurde. Sie kritisierte, dass Kinderrechte im digitalen Raum oft verletzt werden und forderte strengere Regeln.

Lehmkemper warnte vor Missbrauchsrisiken wie Identitätsdiebstahl, Manipulation durch KI oder der Verwendung von Bildern auf illegalen Plattformen. Auch scheinbar harmlose Inhalte könnten später zu Mobbing führen oder die Betroffenen belasten. Besonders problematisch sei die kommerzielle Nutzung durch sogenanntes Family-Blogging, bei dem Kinder häufig ohne Mitspracherecht und ohne Schutz eingesetzt würden. Ihrer Ansicht nach setzt Deutschland das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Recht auf Privatsphäre nicht ausreichend um. Sie verlangt klare gesetzliche Regelungen, Sanktionen bei Verstößen und verstärkte Aufklärungskampagnen.

Unterstützung erhielt sie von Lukas Glaser vom Deutschen Kinderhilfswerk, der betonte, dass Eltern in vielen Fällen eigentlich Genehmigungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz bräuchten, diese aber kaum beantragt würden. Er plädierte zudem dafür, Kinder bereits ab etwa zehn Jahren in Entscheidungen über Veröffentlichungen einzubeziehen, um ihrem Recht auf Beteiligung gerecht zu werden.

Seitens der Bundesregierung wurde auf fehlende Studien hingewiesen. Staatssekretärin Mareike Wulf machte deutlich, dass zwischen privaten Postings, Kinder-Influencern und kommerziellem Family-Influencing unterschieden werden müsse, was rechtlich komplex sei. Vertreter der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz verwiesen zusätzlich auf die Risiken durch KI und den europäischen Digital Services Act, der in Zukunft präventive Maßnahmen ermöglichen könnte.

Eine endgültige Entscheidung wurde bei der Sitzung nicht getroffen. Klar wurde jedoch: Risiken werden bislang unterschätzt, und es besteht Handlungsbedarf, um Kinderrechte im Internet wirksam zu schützen.

EU-Kommission verschärft Schutzregeln für Minderjähriger im digitalen Raum

Die Europäische Kommission hat am 14. Juli 2025 neue Leitlinien veröffentlicht, um Minderjährige im digitalen Raum besser zu schützen. Online-Plattformen bieten zwar Chancen für Bildung, soziale Kontakte und Kreativität, gleichzeitig sind Kinder dort erheblichen Risiken wie schädlichen Inhalten, Cybermobbing, sexueller Ausbeutung oder manipulativen Geschäftsmodellen ausgesetzt. Nach Artikel 28 des Digital Services Act (DSA) sind Plattformbetreiber verpflichtet, ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz für Minderjährige zu gewährleisten. Eine bloße Klausel in den Nutzungsbedingungen, die den Zugang für Kinder ausschließt, reicht künftig nicht mehr aus – Anbieter müssen wirksame technische Vorkehrungen treffen.

Zentrale Prinzipien der Leitlinien sind Verhältnismäßigkeit, die konsequente Wahrung von Kinderrechten, Schutz durch Technikgestaltung („Privacy by Design“) sowie altersgerechtes Design. Plattformen müssen regelmäßig eine Risikoüberprüfung durchführen, Gefährdungen für Kinder identifizieren und Gegenmaßnahmen dokumentieren.

Besonderes Augenmerk liegt auf Alterskontrollen: Die Kommission unterscheidet zwischen Selbstauskunft, Altersschätzung und Altersverifikation. Während Selbstauskunft als unzureichend gilt, fordert die EU bei risikoreichen Inhalten wie Pornografie, Glücksspiel oder Alkohol eine verbindliche Altersverifikation. Bis Ende 2026 müssen alle Mitgliedstaaten ihren Bürgern, Einwohnern und Unternehmen eine ‚EU Digital Identity Wallet’ bereitstellen, die eine sichere elektronische Identifikation ermöglicht und u. a. altersbezogene Nachweise bereitstellen kann.

Die Leitlinien sind ein wichtiges Signal an Plattformbetreiber und nationale Behörden, sind jedoch kein Gesetz und garantieren nicht automatisch die Einhaltung des DSA. Damit schafft Brüssel zwar keinen neuen Rechtsrahmen, setzt aber ein deutliches Signal: Beim Schutz von Kindern im Netz will die EU strengere Standards sehen.

Fazit

Die Diskussion um Kinderrechte zeigt, wie eng Schutz, Teilhabe und Verantwortung miteinander verbunden sind. Kinder wachsen heute in einer Welt auf, in der das Digitale selbstverständlich zum Alltag gehört. Damit sie sich darin sicher bewegen und selbstbestimmt handeln können, müssen Kinderrechte in allen politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Entscheidungen konsequent mitgedacht werden.

Ein wirksamer Schutz im Internet bedeutet nicht nur Grenzen zu setzen, sondern auch Chancen für Bildung, Beteiligung und Ausdruck zu eröffnen. Kinderrechte können nur dann zeitgemäß verwirklicht werden, wenn digitale Räume so gestaltet sind, dass sie sicher, gerecht und kindgerecht nutzbar sind. Dafür braucht es klare Regeln, politische Entschlossenheit und das Bewusstsein, dass digitale Kindheit längst Realität ist.

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