Am 26. August 2026 luden die beiden Kinderschutzbeauftragten des Netzwerk Kinderrechte, Jörg Lichtenberg und Kirsten Schweder, zu einem Meet & Greet zum Thema „Kinderschutz im Internet“ ein. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Frage, wie Kinder und Jugendliche in einer zunehmend digitalen Lebenswelt wirksam geschützt, gestärkt, beteiligt und informiert werden können. Die digitale Welt ist längst ein selbstverständlicher Teil des Alltags von Kindern und Jugendlichen. Plattformen wie YouTube, WhatsApp, Instagram oder TikTok bieten zahlreiche Chancen für Information, Austausch und Teilhabe. Gleichzeitig nehmen jedoch auch digitale Übergriffe und Gewaltformen zu. Cybermobbing, Cybergrooming, Datenmissbrauch, Hassrede oder die unerlaubte Weiterverbreitung persönlicher Inhalte gehören zu den Herausforderungen, mit denen junge Menschen heute konfrontiert werden. Die digitale und die analoge Lebenswelt lassen sich dabei nicht voneinander trennen. Wichtig sind deshalb Aufklärung, Prävention und die Entwicklung von Handlungssicherheit bei allen Beteiligten.
Jörg Lichtenberg verdeutlichte in der Präsentation „Schutz im Netzt“, das digitale Gewalt als eigenständiges Phänomen verstanden werden muss und nicht lediglich als Verlängerung analoger Gewalt. Er zeigte anhand von konkreten Praxisbeispielen typische Gefährdungssituationen auf und machte deutlich, wie wichtig frühes Erkennen, eine sensible Intervention und tragfähige Schutzstrukturen sind. Besonders betont wurde dabei der Kinderrechtsansatz, der Schutz, Befähigung und Teilhabe von jungen Menschen gleichermaßen in den Blick nimmt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung war die Vorstellung des neuen Anhangs zur Kinderschutzrichtlinie des Netzwerk Kinderrechte, der im Rahmen der Mitgliederversammlung 2026 diskutiert und beschlossen werden soll. Der Anhang „Kinderschutz in Online-Kommunikation und Sozialen Medien“ wurde vom Partizipationsteam der Geschäftsstelle entwickelt, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen auch in digitalen Kontexten konsequent zu wahren und verbindliche Standards für den Umgang mit digitalen Medien festzulegen. Er zeigt auf, wie digitale Kommunikation kindgerecht, sicher und verantwortungsvoll gestaltet werden kann. Themen wie Einwilligungen zur Nutzung von Bild-, Video- und Audiodateien, der Schutz der Privatsphäre, die Vermeidung identifizierbarer Angaben, sichere Online-Veranstaltungen sowie der professionelle Umgang mit digitalen Vorfällen wurden erläutert. Kirsten Schweder betonte: „Das Kindeswohl muss stets mit Vorrang vor kommunikativen oder strategischen Zielen der Organisation abgewogen werden.“
Für Fachkräfte, Mitgliedsorganisationen und alle Interessierten bietet der neue Anhang eine wertvolle Orientierungshilfe. Er unterstützt dabei, Risiken einzuschätzen, Schutzmaßnahmen umzusetzen und Kinder und Jugendliche auch im digitalen Raum wirksam zu beteiligen und zu schützen. Jörg Lichtenberg betonte: „Die Auseinandersetzung mit digitalen Medien gehört heute zu den zentralen Aufgaben einer modernen Kinderschutzarbeit. Nur durch Wissen, Sensibilisierung und gemeinsame Verantwortungsübernahme können wir Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, sich sicher, selbstbestimmt und geschützt in der digitalen Welt zu bewegen.“
Wir laden Sie herzlich ein, einen Blick in die Materialien zu werfen und die Anregungen für Ihre eigene Praxis mitzunehmen.




