28.05.2026 – Programm
Wie können Kinder und Jugendliche, die von Ausbeutung und Menschenhandel betroffen sind, besser geschützt werden? Mit dieser Frage befasste sich die erste diesjährige Follow-Up-Veranstaltung der gemeinsamen Reihe der unabhängigen Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) und der National Coalition – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V. (NC). Beide Organisationen laden seit 2022 zwei Mal im Jahr gemeinsam dazu ein, eine der Empfehlungen aus dem letzten Staatenberichtsverfahren in den Blick zu nehmen und diskutieren mit der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik, wie die Empfehlungen umgesetzt werden.
Was ist seit den Empfehlungen des UN-Kinderrechteausschusses von 2022 passiert? Wo bestehen weiterhin Schutzlücken? Und was muss die Bundesregierung bis zur nächsten Staatenüberprüfung noch angehen? Genau diese Fragen standen im Mittelpunkt der Diskussion.
Dr. Sophie Kiladze, Vorsitzende des UN-Kinderrechteausschusses, eröffnete die Veranstaltung und erinnerte daran: Bereits 2022 hatte der Ausschuss in seinen Abschließenden Bemerkungen Handlungsbedarf festgestellt und an Deutschland gezielte Empfehlungen ausgesprochen. Drei davon stechen heraus. Erstens: Alle Betroffenen von Menschenhandel sollen unabhängig von ihrer Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten und schnellen Zugang zu Hilfsangeboten bekommen. Zweitens: Das Kindeswohl (‚best interests of the child‘ gemäß Art. 3 UN-KRK) muss im Mittelpunkt stehen und vorrangig betrachtet werden. Drittens: Die Behörden müssen alle Fälle kindgerecht und konsequent untersuchen und die Täter:innen entschieden strafrechtlich verfolgen. Auch wenn der Termin für die nächste Staatenüberprüfung noch offen ist, soll die Zeit bis dahin genutzt werden: für eine ehrliche Bestandsaufnahme, für Austausch und dafür, die Kinderrechte stärker in der Praxis umzusetzen.
Was Menschenhandel mit Kindern und Jugendlichen bedeutet
Was genau ist gemeint, wenn es um Menschenhandel mit Kindern und Jugendlichen geht? Es geht um ihre Anwerbung, Beförderung, Verbringung oder Beherbergung zum Zweck der Ausbeutung: zur sexuellen Ausbeutung, zur Arbeitsausbeutung, zur Begehung strafbarer Handlungen, zur Bettelei, sowie weiteren Ausbeutungsformen wie Zwangsheirat, Ausbeutung von Leihmutterschaft oder Organentnahme. Wie groß das Problem ist, zeigt das Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung des Bundeskriminalamts: 2024 gab es in Deutschland 209 Ermittlungsverfahren mit 246 Betroffenen. Eine wachsende Rolle spielt dabei die digitale Welt, und zwar in allen Phasen, von der ersten Kontaktanbahnung bis zur Kontrolle der Betroffenen.
Das Bundeskooperationskonzept als zentraler Baustein
Die Kinderrechtsorganisation ECPAT Deutschland e.V. setzt sich seit über 25 Jahren für den Kinderschutz vor sexualisierter Gewalt, Ausbeutung und Menschhandel ein. ECPAT ist Mitglied von ECPAT International, dem größten internationalen Netzwerk gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) veröffentlichte ECPAT 2018 gemeinsam mit Partnerorganisationen und Fachkräften aus der Praxis das Bundeskooperationskonzept „Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern“. Nina Stephainsky, Referentin für den Kinderschutz vor Menschenhandel bei ECPAT, zeigte in ihrem Input, was das Konzept bisher bewirkt hat.
Mittlerweile sind neun Netzwerke entstanden, fünf davon arbeiten noch aktiv. Berlin hat bereits einen eigenen Handlungsleitfaden veröffentlicht. Im November 2022 richtete das Deutsche Institut für Menschenrechte die Berichterstattungsstelle Menschenhandel ein. Im Dezember 2024 verabschiedete die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen und im Februar 2025 den Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit. Seit dem 27.05.2026 liegt ein Kabinettsentwurf für das Gesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 vor.
Trotz dieser Fortschritte bleiben große Herausforderungen, sagt Stephainsky. Die größte: Betroffene Kinder und Jugendliche zu identifizieren. Viele schämen sich, fühlen sich schuldig oder nehmen sich selbst gar nicht als Betroffene wahr. Unterstützungsangebote kennen sie oft nicht. Hinzu kommt: Einige Betroffene misstrauen Behörden, vor allem der Polizei, und können emotional abhängig von dem/ der Täter:in sein.
Stephainsky fordert deshalb: „Das Bundeskooperationskonzept muss konsequent umgesetzt werden. Koordinationsstrukturen benötigen eine feste institutionelle Verankerung auf regionaler und Landesebene. Genauso wichtig: flächendeckende, spezifische Unterstützungs- und Schutzangebote für alle betroffenen Kinder und Jugendlichen, unabhängig von der Form der Ausbeutung. Dazu zählen bedarfsgerechte Unterbringungsmöglichkeiten, spezialisierte Fachberatungsstellen und Digital Streetwork.“
Was die Analyse „Durchs Raster gefallen?“ zeigt
„Das tatsächliche Ausmaß von Handel mit und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen liegt höher, als es in den Hellfeldzahlen zum Ausdruck kommt“, sagt Anna Welsch, wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR). Sie ist Co-Autorin der Analyse „Durchs Raster gefallen? Kinder und Jugendliche als Betroffene von Menschenhandel in Deutschland“, die das Institut 2025 veröffentlicht hat. Die Analyse untersucht, welche rechtlichen Vorgaben es zu Schutz, Identifizierung und Unterstützung betroffener Kinder und Jugendlicher gibt und wie konsequent Deutschland sie umsetzt.
Welsch stellte die wichtigsten Empfehlungen daraus vor. Die Bundesländer müssen zentrale Koordinierungsstellen einrichten, ergänzt um Fachberatungsstellen mit einem klaren Mandat für Kinder und Jugendliche. Um das tatsächliche Ausmaß des Problems zu erfassen, braucht es repräsentative Erhebungen und Dunkelfeldstudien. Klare Verfahrensleitlinien müssen verbindliche Standards für den Umgang mit Betroffenen setzen, und Kinder und Jugendliche müssen kindgerecht am gesamten Schutzverfahren beteiligt werden, damit ihre Bedürfnisse und Rechte von Anfang an ernst genommen werden. Besonders wichtig: eine einheitliche Altersermittlung bei unbegleiteten Kindern, die nach Deutschland geflüchtet sind. Wird jemand voreilig als volljährig eingestuft, verliert die Person den Zugang zu Hilfesystemen und den Schutzgarantien, die das Asylsystem für unbegleitete Kinder vorsieht. Die Unterstützung selbst muss sich am tatsächlichen Bedarf orientieren.
So geht es weiter
In der anschließenden Diskussion mit allen Teilnehmenden wurde deutlich: Das Thema Kinder und Jugendliche als Betroffene von Menschenhandel ist immer noch zu wenig bekannt. Es fehlt an Ressourcen und an um Fachkräfte weiterzubilden. Die Veranstaltung konnte diese Lücke ein Stück weit schließen und gab einen guten Überblick über die Lage in Deutschland.
Die gemeinsame Veranstaltungsreihe wird mit einer Präsenzveranstaltung am 24. September 2026 in der Botschaft der Kinder in Berlin fortgesetzt und wird sich dem Thema Kinder- und Jugendpartizipation auf Bundesebene widmen.
Linkliste:
Angebote für Fachkräfte
- Regionale multiprofessionelle Fachtagungen zum Strukturaufbau und Ausbau lokaler Kinderschutzstrukturen gegen Menschenhandel und Ausbeutung
- Inhouse-Schulungen zum Kinderschutz vor Menschenhandel
- Online-Seminare zur Wissensvermittlung von Grundlagen und/oder zur Vertiefung von spezifischen Themenschwerpunkten im Bereich Handel mit Minderjährigen
- Informationsmaterialien und Studien
- Anlaufstellen und Beratungsangebote zum Kinderschutz vor Menschenhandel in den Bundesländern




