Über unsUN-Kinderrechtskonvention

Kinderrechte Aktuell: Zwischen Beteiligung und Einschränkung – Perspektiven junger Menschen im Blick

Welche Themen prägen derzeit die Kinderrechte auf nationaler Ebene? Welche neuen politischen und rechtlichen Entwicklungen gibt es? Und was bedeuten sie konkret für Kinder und Jugendliche?

In dieser Ausgabe von “Kinderrechte Aktuell” geht es um aktuelle Entwicklungen, die die Rechte und Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen auf unterschiedlichen Ebenen betreffen: von möglichen Einschränkungen ihrer Beteiligung bei Bauplanungsverfahren über weitreichende Kürzungsvorschläge im Bereich sozialer Leistungen bis hin zu Fragen des Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Welt. Außerdem blicken wir auf die erste Bestandsaufnahme der unabhängigen Expertenkommission zum digitalen Kinder- und Jugendschutz sowie auf die Berufung des neuen Bundesjugendkuratoriums, das Kinder- und Jugendpolitik künftig mit fachlicher Expertise und unter Einbeziehung junger Perspektiven begleiten wird.

Geringere Jugendbeteiligung an der Bauplanung: Mögliche Folgen des Gesetzentwurfs zum Baugesetzbuch

Ein derzeit vorliegender Gesetzentwurf sieht vor, § 3 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch zu streichen. Im Kern geht es darum, dass bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit künftig nicht mehr ausdrücklich erwähnt werden soll, dass auch Kinder und Jugendliche einbezogen sind. Während der Öffentlichkeitsbeteiligung werden Informationen zu Planungen zugänglich gemacht und es besteht die Möglichkeit, sich dazu zu äußern.

Insgesamt zielt die geplante Reform darauf ab, Planungsverfahren einfacher und schneller zu gestalten. Innerhalb der Bundesregierung befindet sich der Entwurf noch in der Abstimmung. Am 1. April 2026 wurde der Referentenentwurf an Länder und Verbände zur Stellungnahme übermittelt, ein Beschluss im Kabinett ist noch vor der Sommerpause vorgesehen.

Wenn junge Menschen im Gesetzestext nicht mehr ausdrücklich genannt werden, könnte das praktische Folgen für ihre Mitwirkungsmöglichkeiten haben. Dabei unterstützt die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen demokratische Lernprozesse und sorgt dafür, dass unterschiedliche Lebensrealitäten in Planungen berücksichtigt werden. Beiträge von Kindern und Jugendlichen können helfen, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und Konflikte bei der Umsetzung zu verringern.

In der Praxis fehlt es jedoch vielerorts weiterhin an festen Strukturen, die eine echte Mitwirkung ermöglichen. Die bisherige gesetzliche Klarstellung hatte daher auch die Funktion, Kommunen zur aktiven Einbeziehung junger Menschen anzuhalten. Entfällt dieser Satz aus dem BauGB, besteht das Risiko, dass die Interessen junger Menschen weniger Beachtung finden.

Der Jugend-Check beleuchtet den Gesetzentwurf insgesamt differenziert. Neben möglichen negativen Auswirkungen werden auch positive Ansätze hervorgehoben. Vor allem im Hinblick auf die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen bleibt der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens aufmerksam zu verfolgen.

Internes Arbeitspapier von Bund, Ländern und Kommunen: Gravierende Kürzungsvorschläge zu Lasten von Kindern und Jugendlichen

Seit Dezember 2025 beraten Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände hinter geschlossenen Türen über weitreichende Einschnitte bei Sozialleistungen. Ein internes Arbeitspapier mit dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ wirft aus kinderrechtlicher Sicht erhebliche Fragen auf.

Darin vorgeschlagenen Maßnahmen hätten gravierende Folgen für betroffene Kinder und Jugendliche. Zur Diskussion stehen u.a. die Streichung individueller Schulbegleitung, die Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger ab 16 Jahren in Gemeinschaftsunterkünften mit reduzierten Standards, eine Umkehr der Beweislast bei der Altersfeststellung unbegleiteter Minderjähriger, der Wegfall der Nachbetreuung junger Volljähriger, zeitliche Befristungen von Hilfen, eine generelle Reduzierung des Leistungsumfangs sowie die Rücknahme von Beratungs- und Verfahrensansprüchen aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021. Mehrere der Maßnahmen stehen im direkten Widerspruch zu Empfehlungen, die der UN-Kinderrechtsausschuss Deutschland 2022 im Rahmen des Staatenüberprüfungsverfahrens gegeben hat.

Die Beratungen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Beteiligung von Fachverbänden, Betroffenen, Kindern und Jugendlichen statt. Ebenso fehlt im Arbeitspapier eine erkennbare Prüfung der Auswirkungen auf das Kindeswohl, obwohl Art. 3 Abs. 1 UN-KRK dies verbindlich vorschreibt. Die Allgemeine Bemerkung Nr. 19 (2016) stellt zudem klar, dass Rückschritte bei wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Kinderrechten nur unter strengen Voraussetzungen zulässig sind. Der Staat muss deren Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Vorläufigkeit nachweisen, Alternativen geprüft und das Kindeswohl umfassend berücksichtigt haben. Eine solche Begründung ist im vorliegenden Dokument nicht erkennbar.

Was hier verhandelt wird, ist mehr als Sparpolitik – es stellt die Verwirklichung zentraler Rechte von Kindern und Jugendlichen zur Disposition. Gerade deshalb braucht es jetzt Transparenz, öffentliche Debatte, und eine differenzierte Beteiligung. Und für jeden einzelnen Vorschlag eine Prüfung seiner Vereinbarkeit mit der UN-Kinderrechtskonvention unter Berücksichtigung des Kindeswohlvorrangs.

Unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ legt erste Bestandsaufnahme vor

Die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“, die im September 2025 eingesetzt wurde, arbeitet evidenzbasiert und unabhängig an einer umfassenden Analyse und Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum. Am 20. April 2026 veröffentlichte die Kommission ihre Bestandsaufnahme. Diese Analyse bildet die wissenschaftlich fundierte Grundlage für konkrete Handlungsempfehlungen, die derzeit erarbeitet und Ende Juni 2026 vorgelegt werden sollen.

Im Mittelpunkt der Bestandsaufnahme stehen die digitalen Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken. Untersucht werden insbesondere Gefährdungslagen im Netz, Teilhabemöglichkeiten, bestehende Strukturen der Medienbildung und Prävention sowie der rechtliche Rahmen und dessen praktische Durchsetzung.

Bewusst verzichtet die Bestandsaufnahme noch auf konkrete Empfehlungen. Stattdessen schafft sie eine gemeinsame, fundierte Ausgangsbasis. Bereits jetzt wird jedoch deutlich, dass wirksamer Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum nicht durch Einzelmaßnahmen erreicht werden kann, sondern eine vorausschauende und kontinuierlich weiterzuentwickelnde Gesamtstrategie erfordert.

Den weiteren Prozess werden wir aufmerksam begleiten, insbesondere im Hinblick auf die konkreten Empfehlungen, die Ende Juni 2026 vorgestellt werden sollen. Aus unserer Website findet ihr außerdem unsere Stellungnahme “Kinder und Jugendliche schützen – nicht pauschal ausschließen: Kinderrechte als Maßstab der Social-Media-Debatte”.

Bundesjugendkuratorium für die 21. Legislaturperiode berufen

Am 5. Mai 2026 wurden durch Staatssekretärin Petra Bahr im Auftrag von Bundesministerin Karin Prien 15 Sachverständige in das Bundesjugendkuratorium für die 21. Legislaturperiode berufen. Das Bundesjugendkuratorium ist ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung im Bereich Kinder- und Jugendpolitik. In ihm arbeiten Fachleute aus Wissenschaft, Verwaltung, Politik und Praxis zusammen, um Entwicklungen und Herausforderungen der Kinder- und Jugendhilfe fachlich einzuordnen und politische Entscheidungsprozesse zu begleiten. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 83 Absatz 2 SGB VIII. Die Sitzungen des Bundesjugendkuratoriums sind nicht öffentlich.

Zu den zentralen Aufgaben des Gremiums gehört die Beratung der Bundesregierung in grundlegenden Fragen der Kinder- und Jugendhilfe sowie bei ressortübergreifenden jugendpolitischen Themen. Darüber hinaus kann das Kuratorium eigene Empfehlungen, Stellungnahmen und Impulse für Politik und Fachöffentlichkeit erarbeiten. Unterstützt wird seine Arbeit durch die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik am Deutsches Jugendinstitut.

Ein wesentliches Merkmal der Arbeit des Bundesjugendkuratoriums ist die Beteiligung junger Menschen. Perspektiven von Kindern und Jugendlichen sollen aktiv in Beratungs- und Entscheidungsprozesse einfließen. Damit wird sichergestellt, dass politische Maßnahmen nicht nur über junge Menschen, sondern auch mit ihnen diskutiert werden.

Aus kinderrechtlicher Sicht kommt dem Gremium deshalb besondere Bedeutung zu. Die Beteiligung junger Menschen entspricht den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, insbesondere dem Recht auf Mitbestimmung. Das Bundesjugendkuratorium trägt somit dazu bei, Kinderrechte stärker in Entscheidungsprozessen zu verankern.

Fazit

Es zeigt sich, dass kinder- und jugendpolitische Entwicklungen derzeit in sehr unterschiedliche Richtungen weisen. Während Beteiligung, Schutz und Mitbestimmung junger Menschen in einzelnen Vorhaben ausdrücklich gestärkt werden sollen, stehen gleichzeitig Rechte und Unterstützungsstrukturen unter erheblichem Druck. Gerade in Zeiten geplanter Reformen und möglicher Einsparungen bleibt entscheidend, dass Kinderrechte nicht als nachrangiger Faktor behandelt werden. Beteiligung, Schutz und Förderung junger Menschen sind keine freiwilligen Leistungen, sondern verbindliche Maßstäbe politischen Handelns. Umso wichtiger ist es, die weiteren Entwicklungen aufmerksam zu begleiten, Transparenz einzufordern und die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen konsequent in politische Entscheidungsprozesse einzubeziehen.