Welche Themen prägen derzeit die Kinderrechte auf internationaler Ebene? Welche neuen politischen und rechtlichen Entwicklungen gibt es? Und was bedeuten sie konkret für Kinder und Jugendliche?
In dieser Ausgabe von “Kinderrechte Aktuell” stehen fünf zentrale Themen im Mittelpunkt: die Veröffentlichung der Gemeinsamen Erklärung zu Künstlicher Intelligenz und den Rechten des Kindes, die Planung einer EU-weiten App zur Meldung von Cybermobbing und die Forderung der Bundesjustizministerin Hubig „Ja heißt Ja“ als neuen Maßstab zum Schutz Jugendlicher vor sexualisierter Gewalt durchzusetzen. Außerdem initiierte die Sportministerkonferenz einen Nationalen Aktionsplan zur Förderung des Kinder- und Jugendsports und eine neue Studie ergab, dass 21 Prozent der jungen Menschen eine Auswanderung aufgrund wachsender Zukunftssorgen planen.
Gemeinsame Erklärung zu Künstlicher Intelligenz und den Rechten des Kindes veröffentlicht
Am 19. Januar wurde die Gemeinsame Erklärung zu Künstlicher Intelligenz und den Rechten des Kindes veröffentlicht. In dieser Erklärung bekennen sich die beteiligten Organisationen gemeinsam dazu, Künstliche Intelligenz konsequent an den Kinderrechten auszurichten. Unterzeichnet wurde das Dokument unter anderem von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC), UNICEF, der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Interparlamentarischen Union (IPU), der UNESCO sowie weiteren UN-Organisationen und Sondervertretungen.
Es handelt sich um das erste Dokument dieser Art. Über 50 Organisationen haben an seiner Entstehung mitgewirkt, darunter auch das Netzwerk Kinderrechte. Die zentrale Botschaft: Kinderrechte müssen ein fester Bestandteil von KI sein. Dabei stehen insbesondere Inklusion, Schutz und Beteiligung von Kindern im Mittelpunkt. Mit der Veröffentlichung beginnt nun die entscheidende Phase der Umsetzung.
EU plant App zur Meldung von Cybermobbing
Der Aktionsplan der Europäischen Kommission gegen Cybermobbing soll die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Internet in der EU schützen. Im Mittelpunkt stehen drei zentrale Maßnahmen: die Einführung einer EU-weiten App zur Unterstützung von Betroffenen, eine bessere Abstimmung der nationalen Strategien sowie die Prävention durch Förderung sicherer digitaler Kompetenzen.
Geplant ist eine App, über die Cybermobbing gemeldet werden kann. Betroffene sollen darüber Kontakt zu nationalen Hilfsstellen aufnehmen, Unterstützung erhalten und Beweise sicher speichern und weiterleiten können. Die Kommission entwickelt eine Vorlage, die von den Mitgliedstaaten angepasst, übersetzt und an bestehende nationale Dienste angebunden wird.
Um einen einheitlichen Schutz in allen EU-Ländern zu gewährleisten, sollen die Mitgliedstaaten umfassende nationale Aktionspläne ausarbeiten und Cybermobbing einheitlich definieren, damit Daten vergleichbar erhoben werden können. Bestehende Regelwerke und Initiativen werden überprüft und gezielt weiterentwickelt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Prävention. Kinder und Jugendliche sollen frühzeitig zu einem verantwortungsvollen und respektvollen Umgang mit digitalen Medien befähigt werden. Die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, internationalen Organisationen und Kindern selbst.
Bundesjustizministerin Hubig fordert „Ja heißt Ja“ als neuen Maßstab zum Schutz Jugendlicher vor sexualisierter Gewalt
Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, spricht sich dafür aus, den Grundsatz „Ja heißt Ja“ stärker im Schutz von Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt zu verankern. Während bislang das Prinzip „Nein heißt Nein“ gilt, bei dem ein erkennbarer Widerstand strafrechtlich relevant ist, setzt der neue Ansatz auf eine eindeutige Zustimmung als Voraussetzung für rechtmäßige sexuelle Handlungen.
Aus Sicht des Ministeriums würde eine solche Regelung den Schutz junger Menschen verbessern und die Verantwortung deutlicher bei den Tätern verorten. Hintergrund der Debatte sind laufende Verhandlungen auf EU-Ebene über eine neue Richtlinie gegen sexuellen Missbrauch und Ausbeutung von Minderjährigen.
Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die Ministerin sich für den Grundsatz “Ja heißt Ja” einsetzt. Gleichzeitig gilt jedoch: “Ja heißt Ja” schützt Jugendliche nur dann wirklich konsequent, wenn auch klar geregelt wird, gegenüber wem eine Einwilligung wirksam sein kann. Eine affirmative Consent-Definition muss daher zwingend mit einer klaren Peer-Definition verknüpft werden. Einwilligung kann nur zwischen Peers, die in Alter, Entwicklung und Reife vergleichbar sind, wirksam sein und bei denen kein Machtgefälle oder Abhängigkeitsverhältnis besteht.
Dabei handelt es sich um eine zentrale Voraussetzung für wirksamen Schutz. Ohne eine klare Peer-Definition besteht das Risiko, dass der Grundsatz “Ja heißt Ja” nicht ausschließlich dem Schutz von Jugendlichen dient, sondern auch von Erwachsenen missbräuchlich genutzt werden kann.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass sich die Bundesministerin im weiteren Gesetzgebungsprozess auf europäischer Ebene nicht nur für den Grundsatz “Ja heißt Ja”, sondern auch für eine klare Verankerung einer solchen kombinierten Regelung einsetzt. Gerade in den laufenden Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischem Parlament, Rat und Kommission kommt es darauf an, diesen Schutz konsequent auszugestalten.
Sportministerkonferenz initiiert Nationalen Aktionsplan zur Förderung des Kinder- und Jugendsports
Ein großer Anteil der Kinder und Jugendlichen in Deutschland bewegt sich nicht genügend, um die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene tägliche Aktivität von 60 Minuten zu erreichen. Vor diesem Hintergrund wurde die Entwicklung eines Nationalen Aktionsplans zur Förderung der Kinder- und Jugendsports angestoßen. Besondere Chancen ergeben sich durch den Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter, wodurch Bewegung stärker in den Alltag integriert werden kann. Aber auch Jugendliche sollen gezielt adressiert werden.
Im Zentrum des geplanten Aktionsplans stehen fünf Handlungsfelder: die Einführung einer täglichen Bewegungsstunde, die Sicherstellung grundlegender Schwimmfähigkeit für alle Kinder, die stärkere Einbindung und Beratung von Eltern, der Aufbau eines systematischen Monitorings der motorischen Entwicklung sowie eine frühzeitige und breite Talentförderung. Diese Maßnahmen sollen bestehende Initiativen bündeln und gezielt weiterentwickeln, um sowohl den Breiten- als auch den Leistungssport zu stärken.
Zugleich wird die gesamtgesellschaftliche Bedeutung von Sport hervorgehoben, etwa für Gesundheit, Bildung, soziale Teilhabe und Persönlichkeitsentwicklung. Auch im Kontext einer Bewerbung Deutschlands für Olympische und Paralympische Spiele wird die Förderung des Nachwuchses als strategisch wichtig angesehen. Der Aktionsplan soll die Zusammenarbeit zwischen Politik, Bildungseinrichtungen, Sportorganisationen und Kommunen verbessern.
Der Beschluss, der an zentrale Rechte wie Gesundheit, Entwicklung und Teilhabe anknüpft, ist eine positive Entwicklung. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie verbindlich und ressortübergreifend die Umsetzung tatsächlich erfolgt. Zwar ist vorgesehen, dass verschiedene Akteur:innen in die Erarbeitung eingebunden werden, jedoch sind konkrete Zuständigkeiten, verbindliche Ziele und Umsetzungsmechanismen noch nicht festgelegt und sollen bis zur nächsten Sportministerkonferenz im Oktober 2026 entwickelt werden. Es besteht die Gefahr, dass der Zugang zu Angeboten weiterhin sozial ungleich bleibt, wenn strukturelle Barrieren wie Armut, fehlende Infrastruktur oder ungleiche Bildungsbedingungen nicht gezielt adressiert werden. Ein starker Fokus auf Leistungs- und Nachwuchsförderung im Kontext einer Olympiabewerbung könnte die Breitenförderung in den Hintergrund drängen. Daher werden wir den Prozess aus kinderrechtlicher Sicht weiter beobachten.
21 Prozent der jungen Menschen planen Auswanderung aufgrund wachsender Zukunftssorgen
Die neunte Ausgabe der Studie „Jugend in Deutschland 2026 – Zukunft unter Druck“ stützt sich auf eine repräsentative Umfrage unter 2.012 Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 14 und 29 Jahren. Das Forschungsprojekt besteht seit 2010 und wird seit 2020 regelmäßig fortgeführt.
Die aktuellen Ergebnisse verdeutlichen eine zunehmende Belastung junger Menschen in Deutschland bei gleichzeitig sinkenden Möglichkeiten, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Anhaltende Krisen, unsichere Jobperspektiven, finanzielle Belastungen und psychischer Druck prägen ihren Alltag. In der Folge ziehen viele einen Wegzug ins Ausland in Betracht: 21 Prozent planen konkret, Deutschland zu verlassen, während sich insgesamt 41 Prozent grundsätzlich vorstellen können, auszuwandern, um bessere Lebensbedingungen zu finden.
Die Studie zeigt deutlich, wie stark die Belastungen der letzten Jahre nachwirken. Stress, Erschöpfung und fehlende Perspektiven nehmen zu. Besonders im Berufsleben bewerten junge Menschen ihre Chancen angesichts wirtschaftlicher Unsicherheiten und des wachsenden Einflusses von KI kritischer als früher. Gleichzeitig verschärfen steigende Verschuldung sowie hohe Wohnkosten die Lebenssituation vieler junger Menschen.
Insgesamt wird deutlich, dass es an stabilen Zukunftsperspektiven in den Bereichen Arbeit, Wohnen und finanzielle Sicherheit in Deutschland mangelt. Zudem fühlen sich viele junge Menschen bei wichtigen gesellschaftlichen Fragen unzureichend einbezogen. Zentrale Rechte, Entwicklungsmöglichkeiten und die Förderung junger Menschen sind betroffen. Die Studie macht damit auch sichtbar, wie wichtig es ist, jungen Menschen mehr Mitspracherechte einzuräumen und ihre Lebensrealitäten stärker in politische Entscheidungen einzubeziehen. Ihre Interessen müssen konsequenter berücksichtigt werden.
Fazit
Die aktuellen Initiativen und Studien verdeutlichen, dass der Schutz, die Teilhabe und die Förderung von Kindern und Jugendlichen zunehmend in den Fokus von Politik und Gesellschaft rücken. Die Gemeinsame Erklärung zu Künstlicher Intelligenz und den Rechten des Kindes setzt erstmals verbindliche Maßstäbe für den Kinderrechtsschutz im digitalen Raum, während die EU-Pläne zur Cybermobbing-App auf konkrete Hilfe und Prävention abzielen. Bundesjustizministerin Hubig betont mit dem Grundsatz „Ja heißt Ja“ die Notwendigkeit klarer Schutzmechanismen vor sexualisierter Gewalt. Der geplante Nationale Aktionsplan zum Kinder- und Jugendsport soll körperliche Aktivität, Talentförderung und gesellschaftliche Teilhabe stärken. Gleichzeitig zeigt die Studie „Jugend in Deutschland 2026“ die wachsende Belastung junger Menschen und den Wunsch vieler, das Land aufgrund unzureichender Perspektiven zu verlassen.
Insgesamt wird deutlich, dass rechtliche Regelungen, Präventionsmaßnahmen und Förderprogramme Hand in Hand gehen müssen, um die Rechte, Entwicklungschancen und das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen umfassend zu sichern. Gleichzeitig bleibt die konsequente Umsetzung entscheidend, um soziale Ungleichheiten zu verringern und jungen Menschen stabile Zukunftsperspektiven zu bieten.


