Jedes Jahr am 1. Januar wird weltweit der Weltfriedenstag begangen – ein Tag, der daran erinnert, dass Frieden nicht nur das Fehlen von Krieg, sondern auch die aktive Förderung von Gerechtigkeit, Inklusivität und einem gewaltfreien Miteinander ist. Kinder sind besonders verletzlich in Krisenzeiten und gleichzeitig die Hoffnungsträger einer friedlichen Zukunft. Die UN-Kinderrechtskonvention gibt einen klaren Rahmen, wie Kinder weltweit gefördert und geschützt werden sollen.
In unserem Materialpaket finden pädagogische Fachkräfte, Friedensbildner:innen und Lehrer:innen Fachinformationen, Filme, Arbeitsmaterialien, Kinder- und Jugendbücher sowie Websites, um die Themen Frieden und Krieg mit Bezug auf die Kinderrechte in ihren Bildungseinheiten zu vermitteln.
In diesem Artikel stellen wir die Kinderrechte vor, die sich auch in unserer Materialsammlung wiederfinden:
Kinder und junge Menschen haben ein Recht darauf, sich in kind- und jugendgerechten Medien über Themen zu informieren, die sie interessieren. Dieses Recht ist festgeschrieben in Artikel 17 der UN-Kinderrechte. Beim Thema Krieg und Frieden haben Kinder viele Fragen: Für jüngere Kinder eignen sich zum Beispiel Kinderbücher wie Frieden, Warum? oder Wie ist es, wenn es Krieg gibt?. Mit dem Friedenstier können eigene kreative Beiträge für Frieden gestaltet werden.
Für Kinder im Grundschulalter können Bücher wie Wann ist endlich Frieden? und Frieden für Kids erklärt Zugänge bieten. Mit Frieden Fragen gibt es ein eigenes Portal für junge Menschen, in dem sie Fragen zu Krieg, Gewalt und Frieden stellen können und kindgerechte Antworten erhalten. Filmische Beiträge von jungen Menschen zum Recht auf Schutz bei Krieg und Flucht finden sich in der YouTube-Playlist von Kijufi e.V.. In der Schule und im Hort können Kinder mithilfe von Praxismethoden selbst für ihr Recht auf Frieden aktiv werden.
Die vorgestellten Materialien thematisieren mehrere Kinderrechte: Zum Beispiel Artikel 19 – das Recht auf Schutz vor Gewalt. Artikel 32 und 36 der UN-Kinderrechte beschreiben den Schutz von Kindern vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung und dem Handel mit Kindern. Denn: Frieden heißt nicht nur, dass es keinen Krieg gibt, sondern dass Kinder und junge Menschen in einer sicheren Umgebung frei von Gewalt und Ausbeutung aufwachsen können. Der Fachtext Niemals Gewalt betrachtet die Soziale Arbeit vor diesem Hintergrund als Friedensprofession.
In der außerschulischen Bildung sowie im Unterricht an Weiterführenden Schulen können Krieg und Frieden zum Beispiel mit dem Unterrichtsmaterial Leben in Frieden und Sicherheit thematisiert oder konkret in Friedensaktionen mit dem Peace Guide umgesetzt werden. In der virtuellen Ausstellung Peace Counts – Frieden machen können kreative Umsetzungen von Frieden in etwa 30 Ländern weltweit erkundet werden. Das Recht auf Bildung (Artikel 28 der UN-Kinderrechte) gilt natürlich auch für Kinder in Ländern, in denen es Konflikte und Kriege gibt. Um sichere Bildung auch in Krisenzeiten zu sichern, haben mehr als 122 Staaten weltweit die Safe Schools Declaration unterzeichnet, um Schüler:innen, Lehrer:innen, Schulen und Universitäten in Kriegszeiten zu schützen.
Im Jahr 2024 waren weltweit etwa 473 Millionen Kinder – etwa jedes sechste Kind – von bewaffneten Konflikten betroffen. Der Report des OHCHR zeigt die aktuelle Lage und was Regierungen tun müssen, um Kinderrechte in Konfliktgebieten zu gewährleisten. Für den Schutz von Kindern und jungen Menschen in Konflikt- und Kriegsgebieten ist Artikel 38 der UN-Kinderrechte maßgeblich: er verpflichtet Staaten, Kinder vor direkter oder indirekter Teilnahme an bewaffneten Konflikten zu schützen. Das Zusatzprotokoll zur Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten legt fest, dass Kinder unter 18 Jahren nicht in Kampfhandlungen einbezogen werden dürfen. Im Dossier: Frieden fördern finden pädagogische Fachkräfte Informationen zur Friedensarbeit in verschiedenen Ländern weltweit.
Schutz vor Gewalt, Zugang zu Bildung und Gesundheit, Unterstützung für geflüchtete junge Menschen und Schutz vor bewaffneter Beteiligung von Kindern sind keine abstrakten Rechte – sie sind eine rechtliche Verpflichtung.
Die Bildungsmaterialien werden auf dem Kinderrechte-Portal vorgestellt.


